Analoger Anachronismus schadet Unternehmen statt zu helfen |
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands
(BvD) e.V. kritisiert die von CDU/CSU- und SPD-Fraktionen im Bundestag
vereinbarte Lockerung der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte. Das in
der Nacht zum Freitag verabschiedete 2. Datenschutzanpassungs- und
Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) und die damit verbundene Aufweichung der Benennungspflicht
zum Datenschutzbeauftragten, nach der kuenftig zwanzig statt bislang zehn Mitarbeiter
eines Betriebs staendig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut
sein muessen, sei vor dem Hintergrund von kuenstlicher Intelligenz und Big Data
ein ueberholtes analoges Denken, das gerade kleinen und jungen Digitalunternehmen
mehr schade als nutze, argumentierte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing
in Berlin.
|