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Breitbandausbau - Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich |
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Bonn, 14. September - Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die Mobilfunkunternehmen die Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich in Nordrhein-Westfalen und im Saarland erfüllt haben. Die drei Unternehmen, Deutsche Telekom GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, können die ihnen in diesem Bereich zugeteilten Frequenzen nun in den beiden Bundesländern frei nutzen.
Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen
Netzzugang in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz
versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind jeweils mit einer
stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten
hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten
bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer
Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.
Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, in den
Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und
Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen.
Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe
1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann
auch größere Städte erschlossen. Die Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequenzen
müssen zunächst mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der benannten Städte und
Gemeinden in einer vorangegangenen Prioritätsstufe versorgen. Erst danach
können sie mit dem Ausbau in der darauf folgenden Stufe beginnen. (Quelle: Bundesnetzagentur)
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