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Bundesnetzagentur verlängert Laufzeiten für Bündelfunkfrequenzen |
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Bonn, 15. September - Die Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hat die
Laufzeiten von Frequenzzuteilungen für Bündelfunkanwendungen in den
Frequenzbereichen 410-430 MHz und
440-443 MHz bzw. 445-448 MHz verlängert. Dies hat sie offiziell in ihrem
Amtsblatt Nr. 14 bekannt gegeben. Das Amtsblatt enthält in Mitteilung 391/2011
die entsprechende Festlegung der neuen Laufzeiten mit Bezug auf § 55
Telekommunikationsgesetz.
Die derzeit gültigen
Frequenzzuteilungen in den Frequenzbereichen 410-430 MHZ und 440-443 MHz bzw.
445-448 MHz sind einheitlich bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Seit dem 20.
Juli 2011 gelten verlängerte, aber unterschiedliche Laufzeiten für analoge und
digitale Bündelfunkfrequenzen: Die BNetzA hat die analogen um fünf Jahre bis
zum 31. Dezember 2020 und die digitalen um zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2025
verlängert. Die Verlängerung der Laufzeiten gilt für neue Frequenzzuteilungen,
kann aber auch für geltende Zuteilungen entsprechend beantragt werden.
Wolf-Dieter Richter, Leiter
des Fachbereiches Frequenzen und Lizenzen des PMeV, begrüßt die Verlängerung
der Laufzeiten für Bündelfunklizenzen: "Diese Entscheidung der
Bundesnetzagentur verschafft Anwendern und Anbietern mehr Planungssicherheit.
Wir hätten uns zwar eine weitergehende Verlängerung der Laufzeiten für analoge
und digitale Anwendungen bis 2030 gewünscht, aber die nun vorliegende
Festlegung ist ganz klar ein Schritt in die richtige Richtung". "Der PMeV", so
Richter weiter, "werde die BNetzA rechtzeitig um eine Überprüfung der jetzt
getroffenen Regelung bitten. Ziel sei eine frühzeitige weitere Verlängerung der
Laufzeiten".
Die BNetzA begründet die
Einführung unterschiedlicher Laufzeiten für analog und digital mit "der
Marktentwicklung und der technischen Fortentwicklung der Digitalisierung".
Dies sei "trotz Anerkennung der Technologieneutralität"
gerechtfertigt. Die analogen Netze würden daher zu einem früheren Zeitpunkt als
die digitalen Netze erneut hinsichtlich ihres Bedarfs für eine weitere Nutzung
überprüft werden.
Der PMeV hatte in seiner
Stellungnahme gegenüber der BNetzA gefordert, die Laufzeiten von
Frequenzzuteilungen für analoge und digitale Bündelfunkanwendungen um
mindestens 15 Jahre bis zum 31.12.2030 zu verschieben. "Systeme im
Professionellen Mobilfunk", so seine Begründung, "werden in allen
Bereichen langfristig genutzt. 20 Jahre Nutzungsdauer sind in der Regel weit
verbreitet." (Quelle: PMeV)
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