Hamburg, 8. Oktober 2011 - Der Chaos Computer Club (CCC) hat nach eigenen Angaben eine
eingehende Analyse staatlicher Spionagesoftware vorgenommen. Die
untersuchten Trojaner könnten nicht nur höchst intime Daten ausleiten,
sondern böten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und
Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design-
und Implementierungsfehlern entstünden außerdem eklatante
Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte
ausnutzen könnten. Den Bericht des CCC gibt es hier . Unmittelbar nach Bekanntwerden der Enthüllung ist eine politische Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit des Vorgehens des Staates entbrannt.
In der Meldung des Chaos Computer Club heißt es weiter:
Nicht erst seit das Bundesverfassungsgericht die Pläne zum Einsatz
des Bundestrojaners am 27. Februar 2008 durchkreuzte, ist von der
unauffälligeren Neusprech-Variante der Spionagesoftware die Rede: von
der "Quellen-TKÜ" ("Quellen-Telekommunikationsüberwachung"). Diese
"Quellen-TKÜ" darf ausschließlich für das Abhören von Internettelefonie
verwendet werden. Dies ist durch technische und rechtliche Maßnahmen
sicherzustellen.
Der CCC veröffentlicht nun die extrahierten Binärdateien [0] von
behördlicher Schadsoftware, die offenbar für eine "Quellen-TKÜ" benutzt
wurde, gemeinsam mit einem Bericht zum Funktionsumfang sowie einer
Bewertung der technischen Analyse. [1] Im Rahmen der Analyse wurde vom
CCC eine eigene Fernsteuerungssoftware für den Behörden-Trojaner
erstellt.
Die Analyse des Behörden-Trojaners weist im als "Quellen-TKÜ"
getarnten "Bundestrojaner light" bereitgestellte Funktionen nach, die
über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten
Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen. So kann der Trojaner über
das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung
bringen. Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des
Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie
Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein
digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem
ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des
Computers zugegriffen wird.
Es ist also nicht einmal versucht worden, softwaretechnisch
sicherzustellen, daß die Erfassung von Daten strikt auf die
Telekommunikation beschränkt bleibt, sondern – im Gegenteil – die
heimliche Erweiterung der Funktionalitäten der Computerwanze wurde von
vorneherein vorgesehen.
"Damit ist die Behauptung widerlegt, daß in der Praxis eine effektive
Trennung von ausschließlicher Telekommunikationsüberwachung und dem
großen Schnüffelangriff per Trojaner möglich oder überhaupt erst
gewünscht ist", kommentierte ein CCC-Sprecher die Analyseergebnisse.
"Unsere Untersuchung offenbart wieder einmal, daß die
Ermittlungsbehörden nicht vor einer eklatanten Überschreitung des
rechtlichen Rahmens zurückschrecken, wenn ihnen niemand auf die Finger
schaut. Hier wurden heimlich Funktionen eingebaut, die einen klaren
Rechtsbruch bedeuten: das Nachladen von beliebigem Programmcode durch
den Trojaner."
Der Behördentrojaner kann also auf Kommando – unkontrolliert durch
den Ermittlungsrichter – Funktionserweiterungen laden, um die
Schadsoftware für weitere gewünschte Aufgaben beim Ausforschen des
betroffenen informationstechnischen Systems zu benutzen. Dieser
Vollzugriff auf den Rechner, auch durch unautorisierte Dritte, kann etwa
zum Hinterlegen gefälschten belastenden Materials oder Löschen von
Dateien benutzt werden und stellt damit grundsätzlich den Sinn dieser
Überwachungsmethode in Frage.
Doch schon die vorkonfigurierten Funktionen des Trojaners ohne
nachgeladene Programme sind besorgniserregend. Im Rahmen des Tests hat
der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner geschrieben, mit deren Hilfe
Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten –
inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten
Cloud-Diensten.
Die von den Behörden so gern suggerierte strikte Trennung von
genehmigt abhörbarer Telekommunikation und der zu schützenden digitalen
Intimsphäre existiert in der Praxis nicht. Der Richtervorbehalt kann
schon insofern nicht vor einem Eingriff in den privaten Kernbereich
schützen, als die Daten unmittelbar aus diesem Bereich der digitalen
Intimsphäre erhoben werden.
Der Gesetzgeber ist hier gefordert, dem ausufernden
Computerschnüffeln ein Ende zu setzen und endlich unmißverständlich zu
formulieren, wie die digitale Intimsphäre juristisch zu definieren und
wirksam zu bewahren ist. Leider orientiert sich der Gesetzgeber schon zu
lange nicht mehr an den Freiheitswerten und der Frage, wie sie unter
digitalen Bedingungen zu schützen sind, sondern läßt sich auf immer neue
Forderungen nach technischer Überwachung ein. Daß der Gesetzgeber die
Technik nicht einmal mehr überblicken, geschweige denn kontrollieren
kann, beweist die vorliegende Analyse der Funktionen der behördlichen
Schadsoftware.
Die Analyse offenbarte ferner gravierende Sicherheitslücken, die der
Trojaner in infiltrierte Systeme reißt. Die ausgeleiteten
Bildschirmfotos und Audio-Daten sind auf inkompetente Art und Weise
verschlüsselt, die Kommandos von der Steuersoftware an den Trojaner sind
gar vollständig unverschlüssselt. Weder die Kommandos an den Trojaner
noch dessen Antworten sind durch irgendeine Form der Authentifizierung
oder auch nur Integritätssicherung geschützt. So können nicht nur
unbefugte Dritte den Trojaner fernsteuern, sondern bereits nur mäßig
begabte Angreifer sich den Behörden gegenüber als eine bestimmte Instanz
des Trojaners ausgeben und gefälschte Daten abliefern. Es ist sogar ein
Angriff auf die behördliche Infrastruktur denkbar. Von einem
entsprechenden Penetrationstest hat der CCC bisher abgesehen.
"Wir waren überrascht und vor allem entsetzt, daß diese
Schnüffelsoftware nicht einmal den elementarsten
Sicherheitsanforderungen genügt. Es ist für einen beliebigen Angreifer
ohne weiteres möglich, die Kontrolle über einen von deutschen Behörden
infiltrierten Computer zu übernehmen", kommentierte ein CCC-Sprecher.
"Das Sicherheitsniveau dieses Trojaners ist nicht besser, als würde er
auf allen infizierten Rechnern die Paßwörter auf '1234' setzen."
Zur Tarnung der Steuerzentrale werden die ausgeleiteten Daten und
Kommandos obendrein über einen in den USA angemieteten Server umgelenkt.
Die Steuerung der Computerwanze findet also jenseits des
Geltungsbereiches des deutschen Rechts statt. Durch die fehlende
Kommando-Authentifizierung und die inkompetente Verschlüsselung – der
Schlüssel ist in allen dem CCC vorliegenden Staatstrojaner-Varianten
gleich – stellt dies ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko dar.
Außerdem ist fraglich, wie ein Bürger sein Grundrecht auf wirksamen
Rechtsbehelf ausüben kann, sollten die Daten im Ausland verlorengehen.
Gemäß unserer Hackerethik und um eine Enttarnung von laufenden
Ermittlungsmaßnahmen auszuschließen, wurde das Bundesinnenministerium
rechtzeitig vor dieser Veröffentlichung informiert. So blieb genügend
Zeit, die vorhandene Selbstzerstörungsfunktion des Schnüffel-Trojaners
zu aktivieren.
Im Streit um das staatliche Infiltrieren von Computern hatten der
ehemalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und BKA-Chef Jörg
Ziercke stets unisono betont, die Bürger müßten sich auf höchstens "eine
Handvoll" Einsätze von Staatstrojanern einstellen. Entweder ist nun
fast das vollständige Set an staatlichen Computerwanzen in braunen
Umschlägen beim CCC eingegangen oder die Wahrheit ist wieder einmal
schneller als erwartet von der Überwachungswirklichkeit überholt worden.
Auch die anderen Zusagen der Verantwortlichen haben in der Realität
keine Entsprechung gefunden. So hieß es 2008, alle Versionen der
"Quellen-TKÜ"-Software würden individuell handgeklöppelt. Der CCC hat
nun mehrere verschiedene Versionen des Trojaners vorliegen, die alle
denselben hartkodierten kryptographischen Schlüssel benutzen und
mitnichten individualisiert sind. Die damals versprochene besonders
stringente Qualitätssicherung hat weder hervorgebracht, daß der
Schlüssel hartkodiert ist, noch daß nur in eine Richtung verschlüsselt
wird oder daß eine Hintertür zum Nachladen von Schadcode existiert. Der
CCC hofft inständig, daß dieser Fall nicht repräsentativ für die
besonders intensive Qualitätssicherung bei Bundesbehörden ist.
Der CCC fordert: Die heimliche Infiltration von
informationstechnischen Systemen durch staatliche Behörden muß beendet
werden. Gleichzeitig fordern wir alle Hacker und Technikinteressierten
auf, sich an die weitere Analyse der Binaries zu machen und so der
blamablen Spähmaßnahme wenigstens etwas Positives abzugewinnen. Wir
nehmen weiterhin gern Exemplare des Staatstrojaners entgegen. [5]
Links:
[0] Binaries
[1] Bericht über die
Analyse des Staatstrojaners
[4] BigBrotherAwards
2009, Kategorie Business: companies selling internet and phone
surveillance technology
[5] 0zapftis (at) ccc.de mit folgendem PGP-Key
|