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Berlin, 27. Oktober 2011 - Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher
Regelungen in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie geänderten Fassung verabschiedet.
Mit dem Gesetz werden EU-Vorgaben in deutsches Recht
umgesetzt. Es enthält eine Fülle von Regelungen wie eine
Investitionsförderung zur Breitbandversorgung, eine erweiterte
Regulierung, eine Flexibilisierung von Funkfrequenzen, wahlweise
Fristverlängerung zur Digitalisierung des Hörfunks, Regelungen zum
Daten- und Verbraucherschutz, etwa bei Telefon-Warteschleifen,
Transparenz- und Qualitätsvorgaben unter Beachtung der Netzneutralität,
Schutz der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, Sicherung
der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme,
Vorgaben zum Notruf und weitere Änderungen. Der Wirtschaftsausschuss
nahm zusätzlich in das Gesetz auf, dass alternative Infrastrukturen für
den Breitbandausbau eröffnet werden. Unternehmen, die in Breitbandnetze
investieren, erhalten dadurch Planungssicherheit, dass
Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur berechenbar werden. Der
Verbraucherschutz wird durch eine Verpflichtung zur Preisansage bei Call-by-call-Dienstleistungen ergänzt. Verbraucher können künftig die Bezahlfunktion bei Handys
sperren lassen. Grundsätzliche Bestimmungen zur Netzneutralität sollen
durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Beteiligung von
Bundestag und Bundesrat geregelt werden.
Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen, für
den Internetzugang einen Mindestdatentransfer von sechs Megabit pro
Sekunde vorzugeben (17/7525 ) und die Netzbetreiber zur „Netzneutralität“ zu verpflichten (17/7526 ).
Die Linke unterstützte beide Änderungsanträge, die SPD enthielt sich
beim zweiten. Abgelehnt wurden ferner ein Entschließungsantrag der SPD (17/7527 ) und der Grünen (17/7528 ),
für die Breitband-Grundversorgung eine Universaldienstverpflichtung
einzuführen, also eine flächendeckende Grundversorgung zu gewährleisten.
Die Linke unterstützte beide Initiativen, die Grünen enthielten sich
bei der SPD-Initiative, die SPD enthielt sich beim Entschließungsantrag
der Grünen.
Gegen das Votum von SPD und Linksfraktion lehnte der Bundestag einen SPD-Antrag (17/4875 ) ab, den Verbraucherschutz in der Telekommunikation umfassend zu stärken. Keine Mehrheit fand einen weiterer SPD-Antrag (17/5367 ),
Netzneutralität im Internet zu gewährleisten und
Diskriminierungsfreiheit, Transparenzverpflichtungen und Sicherung von
Mindestqualitäten gesetzlich zu regeln. Die Opposition hatte geschlossen
für diesen Antrag gestimmt. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen
lehnte das Parlament einen dritten SPD-Antrag (17/5902 )
ab, der „schnelles Internet für alle“ zum Ziel hatte und für eine
flächendeckende Breitbandgrundversorgung und für „Impulse für eine
dynamische Entwicklung“ eintrat.
Gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der SPD lehnte das Plenum einen Antrag der Linken (17/5376 ) ab, den Telekommunikationsmarkt verbrauchergerecht zu regulieren. Bei Enthaltung der SPD fand ein weiterer Antrag der Linken (17/4843 )
keine Mehrheit, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war,
Netzneutralität zu sichern. Die Grünen stimmten mit der Linken dafür,
Union und FDP lehnten ab. Die Grünen enthielten sich zu einem dritten
Antrag der Linksfraktion (17/6912 ),
der zum Ziel hatte, jetzt einen Universaldienst für
Breitband-Internetanschlüsse einzuführen. Die SPD stimmte mit der
Koalition dagegen.
Einen Antrag der Grünen „gegen das Zwei-Klassen-Internet“ und für dauerhafte Netzneutralität in Europa (17/3688 ) unterstützte die Opposition geschlossen. Aufgrund der Koalitionsmehrheit wurde er aber abgelehnt. (Quelle: Deutscher Bundestag)
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