|
Schaltverteiler vor Gericht |
Köln, 16. November 2009 - Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat heute einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) angeordnete Verpflichtung zur Errichtung von Schaltverteilern gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der BNetzA hatte die Telekom einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der vom VG Köln nun abgelehnt wurde.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, kommentierte die Entscheidung des VG Köln so: "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sog. weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen. Ich hoffe, dass die Deutsche Telekom die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt. Gleichzeitig appelliere ich an sie, auf diese Weise gemeinsam mit den Wettbewerbern den Ausbau bisher nicht oder nur unzureichend versorgter Gebiete mit schnellen Internetanschlüssen zügig voranzutreiben und so ein wichtiges Anliegen der Breitbandinitiative der Bundesregierung umzusetzen."
Von den Interessenverbänden der Wettbewerber der Deutschen Telekom, VATM und Breko , wurde die VG-Entscheidung einhellig begrüßt. Ein Statement der Deutschen Telekom AG, das es nach Bekanntwerden der Entscheidung zum Eilantrag gegenüber dieser Zeitschrift auf Anfrage gab, läßt darauf schliessen, dass die unterschiedlichen Positionen der Beteiligten zum Schaltverteiler fortbestehen:
"Das Verwaltungsgericht Köln hat jetzt den Eilantrag abgewiesen, das Hauptsacheverfahren läuft weiter. Wir waren schon bisher
verpflichtet, Schaltverteiler zu errichten, so die Anträge die von der
Bundesnetzagentur definierten Bedingungen erfüllen. Konkrete Anträge
gab es bei uns aber bisher kaum. Wir klagen gegen diese
Verpflichtung, weil wir laut Beschluss Schaltverteiler an Stellen
aufbauen müssten, an denen wir diese selbst nicht benötigen, und die
anfallenden Kosten nicht in voller Höhe erstattet bekommen. Damit wird
die Deutsche Telekom zur Subvention der Wettbewerber gezwungen. Mit
diesem Prinzip wären weitergehende regulatorische Eingriffe möglich." Nach einem Ende der Auseinandersetzungen zum Schaltverteiler klingt das alles nicht. (bac)
|