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Swisscom muss neue Glasfaserkooperationen vorläufig sistieren |
Bern, 16.09.2011 - Nach dem Bericht und neuen
Äusserungen des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko) zu den
Kooperationsvereinbarungen im Glasfaserausbau sieht sich Swisscom gezwungen,
gemeinsam mit den Partnern sämtliche bereits abgeschlossene Verträge
dahingehend zu überprüfen, ob Anpassungen am Kooperationsmodell mit
vertretbarem unternehmerischem Risiko umsetzbar sind.
Neue – aber bereits
fertig verhandelte – Kooperationsverträge können vorläufig nicht unterschrieben
werden, weil das zugrunde liegende Kooperationsmodell aufgrund der neuen
Ausgangslage in Frage gestellt werden muss.
Das aktuelle Mehrfaser- und
Kooperationsmodell ist während den letzten zwei Jahren an einem runden Tisch
unter Leitung der ComCom mit allen Beteiligten entwickelt worden. Dank dieser Einigung
der Branche wurde in der Schweiz eine Dynamik im Glasfaserausbau ausgelöst, die
in Europa ihresgleichen sucht. Das entwickelte Kooperationsmodell sollte die
Grundlage für einen schnellen und volkswirtschaftlich sinnvollen
Glasfaserausbau in der Schweiz bilden.
In ihrem Bericht zu den
Glasfaserkooperationen in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich
kritisierte das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) verschiedene
Vertragsklauseln, welche elementare Eckpunkte des Kooperationsmodells sind. Im
Bericht und aufgrund neuer Äusserungen des Sekretariats der Weko wird deutlich,
dass das Sekretariat die Kooperationen ausschliesslich streng rechtlich
beurteilen wird, ohne die reale Marktdynamik abzuwarten. Das Sekretariat nimmt
dabei eine unrealistische Marktabgrenzung vor, indem sie das Glasfasernetz
isoliert und nicht als Teil des gesamten Breitbandmarktes betrachtet, in
welcher verschiedenste Technologien für einen intensiven
Infrastrukturwettbewerb sorgen. Mit ihrer Beurteilung verbietet das Sekretariat
der Weko faktisch die Kooperationen in der aktuellen Form. Sie hat überdies
verlauten lassen, rasch eine Untersuchung einleiten zu wollen.
Aufgrund dieser Einschätzung des
Sekretariats der Weko sieht sich Swisscom gezwungen, gemeinsam mit ihren
Partnern zu verhandeln, ob das Kooperationsmodell und die abgeschlossenen
Verträge so angepasst werden können, dass sie noch mit vertretbarem
unternehmerischem Risiko umsetzbar sind. Andernfalls kann Swisscom einen
Alleinbau nicht ausschliessen. Noch nicht unterschriebene Verträge mit einem
Investitionsvolumen von CHF 800 Mio. müssen deshalb aufgrund der notwendigen
Neuverhandlungen zurzeit sistiert werden.
Insgesamt umfassen die
Kooperationsverträge ein Investitionsvolumen von CHF 1,7 Mrd. Die
bereits unterzeichneten Verträge erlauben eine Erschliessung von rund 16% der
Schweizer Wohnungen und Geschäfte mit Glasfaser, die noch offenen Kooperationen
würden zusätzlich rund 14% beisteuern.
Swisscom bedauert diese Entwicklung
und ist weiterhin davon überzeugt, dass die Kooperationen einen Schlüssel für
die schnelle Erschliessung der Schweiz mit FTTH darstellen, den Wettbewerb
ermöglichen und Investitionen in die Zukunft sichern. Ein Alleinbau von
Swisscom würde eine deutliche Verlangsamung des Glasfaserausbaus bedeuten und
zu weniger Wettbewerb führen. Dies hätte grosse Folgen für die Investitionen in
die Infrastruktur der Zukunft. (Quelle: Swisscom AG)
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