Berlin, 23. September 2010 - Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat heute den Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
vorgelegt. Der Entwurf wurde zur Abstimmung an die Bundesressorts
versendet. Mit dem Gesetzentwurf werden zwei umfangreiche europäische
Änderungsrichtlinien, 2009/140/EG "Better Regulation" und 2009/136/EG "Citizens Rights", umgesetzt.
Bundesminister Brüderle: "Mit meinen Vorschlägen werden noch
bessere Rahmenbedingungen für den zügigen und wettbewerbskonformen
Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze der nächsten Generation
geschaffen. Dies geschieht insbesondere durch die Einführung
wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze.
Einen
gut funktionierenden Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt können
wir langfristig aber nur sichern, wenn die Bürger Vertrauen in die
Angebote der Telekommunikationsanbieter haben. Dazu gehört, dass die
Nachfrage der Bürger auf ein ausreichendes, aber zugleich verlässliches
und faires Angebot trifft. Deshalb ist es mir besonders wichtig, die
Angebote auf dem Telekommunikationsmarkt verbraucherfreundlicher
auszugestalten. Wir werden beispielsweise dafür sorgen, dass
Verbraucher den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln
können. Außerdem werden die Rechte der Verbraucher in Umzugsfällen
gestärkt. Warteschleifen dürfen bei teuren Service- und
Mehrwertdiensterufnummern künftig nur eingesetzt werden, wenn der
Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt. Auch müssen alle
Unternehmen künftig ein Vertragsmodell mit einer Höchstlaufzeit von
maximal zwölf Monaten anbieten. Die Lokalisierung eines
Mobilfunknutzers hat der Ortungsdienstanbieter dem Nutzer zukünftig bei
jeder einzelnen Ortung anzuzeigen."
Ein wesentlicher Bestandteil
des Entwurfs ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen. Der Entwurf sieht vor,
dass die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte
vorgeben kann, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen.
Besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von
Hochgeschwindigkeitsnetzen sollen zudem - entsprechend den europäischen
Vorgaben - bei allen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Damit
werden investitionsstimulierende Impulse in dem für die
Gesamtwirtschaft wichtigen Telekommunikationssektor gesetzt. Zudem soll
eine effizientere Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen ermöglicht
werden. Der Netzzugang wird hierzu ausdrücklich auf passive
Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert. Die
Bundesnetzagentur wird darüber hinaus ermächtigt, die gemeinsame
Nutzung bestimmter Infrastrukturen (sog. Inhouse-Verkabelung)
unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung aber unter strengen
Verhältnismäßigkeitsanforderungen anzuordnen. Künftig kann die Behörde
zudem von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und
Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern. Damit wird die
Bundesnetzagentur in die Lage versetzt, den bereits bestehenden
Infrastrukturatlas erheblich zu verbessern.
Einen weiteren
Schwerpunkt der Novelle bildet die Verbesserung des Verbraucher- und
Datenschutzes im Bereich Telekommunikation. Bereits in den im März
veröffentlichten Eckpunkten hat Bundesminister Brüderle herausgestellt,
dass die Belange der Verbraucher besondere Berücksichtigung im Rahmen
der Novelle finden müssen. Die Verbraucher sollen zukünftig den
Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Es soll
verhindert werden, dass Verbraucher vom Wechsel zu einem günstigeren
Anbieter abgehalten werden, weil sie befürchten müssen, dass infolge
mangelnder Kooperation der beteiligten Unternehmen der Telefonanschluss
über Tage unterbrochen ist. Auch das für viele Verbraucherinnen und
Verbraucher ärgerliche Problem langer, teurer Warteschleifen wird
aufgegriffen. Warteschleifen dürfen bei teuren Service- und
Mehrwertdiensterufnummern künftig nur eingesetzt werden, wenn der
Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt.
Zudem soll die
Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, Vorgaben zur Verbesserung der
Transparenz und Übersichtlichkeit der Informationen für die Verbraucher
im Telekommunikationsmarkt zu erlassen. Hierzu gehört beispielsweise
auch die Transparenz der Preise bei sog. "Call by Call"-Gesprächen und
mobilen Datendiensten. Ebenso zählen hierzu genaue Angaben zur
Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen, z. B. bei
Downloadraten von Internetanschlüssen.
Mobilfunkkunden können
künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten
Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Außerdem sollen die
Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel
des Festnetzanschlusses gestärkt werden.
Bei den
Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche
Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten
besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu
stärken. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung sog.
Ortungsdiensteanbieter, den Nutzer bei jeder Ortung des
Mobilfunkendgerätes zu informieren.
In den kommenden Wochen wird
der Referentenentwurf auch mit Verbänden und Unternehmen diskutiert
werden. Die Befassung des Kabinetts wird noch in diesem Jahr
angestrebt. Die Umsetzung der zugrunde liegenden europäischen
Richtlinien muss bis Ende Mai 2011 erfolgen.
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