Brüssel, 11. September 2013 - Die Europäische Kommission hat heute mit dem Gesetzespaket
„Vernetzter Kontinent” den nach eigenen Angaben ehrgeizigsten Plan im
Vergleich zu den Reformen des TK-Marktes seit 26 Jahren vorgelegt. Er enthält
Pläne für EU-weite Mobilfunkdienste ohne Roaming-Aufschläge, gedeckelte
Tarife für die Festnetztelefonie ins EU-Ausland, den Anspruch der Kunden
auf Einjahresverträge oder mögliche Kündigungen bei Nichteinhaltung der
vertraglich festgelegten Internetgeschwindigkeit durch den Anbieter.
Die Roaming-Gebühren sollen stufenweise abgeschafft werden. Für alle im
EU-Ausland angenommenen Anrufe sollen diese Gebühren ab Juli 2014 nicht
mehr erlaubt sein. Für die anderen Roaming-Tarife sollen die
Mobilfunkunternehmen ihren Kunden entweder Roaming zu Inlandspreisen
anbieten oder ihnen ermöglichen, sich jenseits der Grenze für einen
anderen Anbieter zu entscheiden, ohne dafür ihre SIM-Karte wechseln zu
müssen. Zunächst sollen die Unternehmen ihre Roaming-freien Tarife 2014
für mindestens zehn Mitgliedstaaten bereitstellen und schrittweise auf
alle 28 Mitgliedstaaten ausdehnen. Ebenso sollen für Mobilfunkanrufe vom
Heimatland des Verbrauchers in ein anderes EU-Land keine
Preisaufschläge mehr berechnet werden.
Darüber hinaus wird ein gesetzlicher Schutz für das offene Internet
(Netzneutralität) angestrebt. Das Blockieren und Drosseln von
Internetinhalten soll verboten werden. Spezialdienste wie Video on
Demand oder datenintensive Cloud-Anwendungen können weiter angeboten
werden, sofern dadurch nicht die Datenübertragungsraten für die anderen
Kunden des Unternehmens beeinträchtigt werden.
Einen großen Schritt Richtung Binnenmarkt macht die EU mit vereinfachten
Regeln für TK-Betreiber, die europaweit agieren möchten. Hier soll nur
noch eine einzige Genehmigung von-nöten sein, statt der bisher 28, will
man in allen 28 Mitgliedstaaten tätig werden.
Ebenfalls von Bedeutung für den EU-TK-Binnenmarkt ist die geplante
koordinierte Zuweisung von Frequenzen, damit die europäischen Bürger
verstärkt Zugang zu den Mobilfunknetzen der vierten Generation und Wifi
erhalten. Dank verbesserter Bedingungen für die Frequenzzuweisung – wie
Koordinierung der Zeitpläne und Fristen – könnten Mobilfunknetzbetreiber
effizientere und grenzübergreifende Investitionspläne aufstellen.
Apropos Investitionen: Hier kommt das zweite Element des Gesetzespakets
zum Tragen, das Nichtdiskriminierungsverpflichtungen und
Kostenrechnungsmethoden empfiehlt, mit dem Ziel, die Rechtssicherheit
für Investoren zu verbessern, ihnen Anreize für verstärkte
In-vestitionen zu geben und Unterschiede in der Regulierung zu
verringern.
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