NET 1/2 2022
47 www.net-im-web.de 1-2/22 Glasfaserausbau auf den „höherenNetzebenen“ („ober- halb der BNG“) unterstellt und davon ausgegangen, dass sich die tatsächlichen Kosten umdie entsprechendeDifferenz von denen des „Basisproduktes“ Layer 2 BSA unterscheiden und somit das Delta zwischen Vorleistungsentgel- ten und tatsächlichen Kosten jeweils gleich ist. • In jeder HVt-TAL ist immer auch eine KVz-TAL „enthalten“. Insofern wurde (zur Komplexitätsreduzierung) auf eine explizite Differenzierung zwischen KVz-TAL und HVt-TAL verzichtet und bei der Ermittlung der tatsäch- lichen Kosten sowie der daraus resul- tierenden Überzahlungen generell auf die KVz-TAL-Werte zurückgegriffen, wodurch die Überzahlungen (konser- vativ) eher etwas unterschätzt werden. Die Ergebnisse dieser Abschätzungen der tatsächlichen Kosten (für den Zeit- raum 2011 bis 2025) werden in Tabelle 1 überblickartig dargestellt, wobei für den Zeitraum ab 2021 jeweils Prognosen vor- genommen wurden. (Zur prinzipiellen Kalkulationsmethodik bei der Abschätzung der tatsächlichen Kosten siehe die Beiträge von Gerpott &Winzer in K&R 2011, Bei- hefter 1, Winzer in NET 12/2015 sowie Gerpott & Winzer in NET1-2/2021) Die fürKVz-TALundLayer 2BSA ermittelten tatsächlichen Kosten werden in Tabelle 2 den jeweiligen effektiven Überlas- sungsentgelten (inkl. Upfront-Zahlungen) gegenübergestellt und daraus Überzahlun- gen (pro Anschluss/Monat) abgeleitet. Durch Multiplikation dieser Überzahlungen pro Anschluss mit den mittleren Anschlusszahlen ergeben sich die gesamten Überzahlungen pro Jahr. Dabei werden die für Layer 2 BSA ermittelten Differenzwerte auch zur Ermittlung der Überzahlungen für Layer-3-BSA-Produkte herangezogen. Für die Vorleistungen der Kategorie ADSL/sonstige wird (konservativ) jeweils die Überzahlung in KVz-TAL-Höhe unterstellt. Die Ergebnisse sind in Tabelle 3 im Überblick dargestellt. Hierbei wird auch die Verschiebung der Bedeutung von der TAL (bzw. ADSL-Produkten) hin zu BSA (bzw. VDSL-Produkten) deutlich. Fielen im Zeitraum 2011 bis 2020 noch weniger als 40 % Überzahlungen im Be- reich BSA/VDSL an, so wird dieser Anteil im Zeitfenster 2021 bis 2025 auf knapp 90 % ansteigen. Vorleistungen vs. Investitionen Wennman die vorliegenden Informationen zum bisherigen und geplanten Glasfaser- ausbau der DeutschenTelekom verdichtet, verdichtet und diese mit den zuvor ermit- teltenÜberzahlungen vergleicht, ergibt sich das folgende, inTabelle 4 dargestellte Bild:: • 2011 bis 2020: Die DT hat ca. 4,5 Mrd. € in FTTH investiert. Gleich- zeitig haben dieWettbewerber Vorleis- tungsentgelte bezahlt, die ca. 4,6Mrd. € über den tatsächlichen Kosten lagen. • 2021 bis 2024/2025: Die DT plant, ca. 7,8 Mio. FTTH-Anschlüsse zu bauen und dafür ca. 10 Mrd. € zu investieren. Gleichzeitig werden die Wettbewerber über die Vorleistungs- entgelte voraussichtlich ca. 3,6Mrd. € Überzahlungen leisten. Damit werden sie den zukünftigen FTTH-Ausbau der DT zu mehr als ein Drittel (36 %) mitfinanzieren. • Gesamtzeitraum 2011 bis 2024/25: Die DTwird insgesamt ca. 14,5Mrd. € in FTTH-Netze investiert haben. Dabei werden die Wettberber ins- gesamt Zahlungen für Vorleistungs- entgelte an die DT bezahlt haben, die die tatsächlichen Kosten um 8,2 Mrd. € übersteigen. Insofern werden dieWettbewerber den FTTH-Ausbau der DeutschenTelekom insgesamt zu ca. 57 % mitfinanziert haben. Hier- durch entsteht im Investitionswett- bewerb um den FTTH-Ausbau ein starkes finanzielles Ungleichgewicht zu Gunsten der DT und es besteht die Gefahr, dass es der Deutschen Telekom gelingt, die von der Bun- desnetzagentur festgestellte Markt- macht auch in der „Glasfaserwelt“ zu verfestigen. Tabelle 4: Investitionen der Deutschen Telekom in FTTH-Anschlüsse: Es entsteht im Investitionswettbewerb ein starkes finanzielles Ungleichgewicht zu Gunsten der DT (Quellen: Dialog-Consult-/VATM-Markstudien, Deutsche Telekom, Prof.-Winzer-Analysen)
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