NET 1-2 2024

32 www.net-im-web.de 1-2/24 Nachhaltigkeit im Rechenzentrum zahlreiche Initiativen zur Abwärmenut- zung seitens der RZ-Betreiber, die dazu bereits schon in regem Austausch mit den Kommunen stehen. 80 Prozent der Treibhausemissionen entfallen auf den Stromverbrauch im laufenden Betrieb. Daher ist dieser ein besonders großer Hebel, um den CO2- Footprint zu verbessern. Die restlichen 20 Prozent sind es jedoch ebenso wert, bereits heute ins Auge gefasst zu werden. Nicht nur weil das Ziel der Transformation ein Netto-Null-Szenario ist. Sondern auch, weil sich Nachhaltigkeitsbestrebungen mit weiteren strategischen Zielen gut in Einklang bringen lassen und nicht zu- letzt sogar zu Kostensenkungen beitragen können, wie im Folgenden an einigen Beispielen gezeigt wird. ESG als Wettbewerbsfaktor NachhaltigereUnternehmen haben sich in verschiedenen Studien [z. B. hier: https:// www.der-bank-blog.de/nachhaltigkeit-re- turn-investment/studien/37695056/] als resilienter gegenüber Krisen erwiesen, bei ähnlichen oder sogar besseren Gewinn- margen – zumindest, wenn das Thema wirklich gelebt wird und nicht nur als grünes Feigenblatt dient. Wobei ESG mehr abdeckt als nur Klima- bzw. Umweltschutz. Neben Environment (E) sind darin auch Social (S) und Government (G) enthalten, also die Einhaltung gewisser sozialer Standards und gesetzlicher Vorgaben, wie demVer- bot von Kinderarbeit, dem Befolgen von Sanktionen oder auch keine Bestechung zu verüben. Gerade für Zulieferer der Re- chenzentren sind unter anderem folgende Punkte von besonderer Bedeutung: • RoHS und REACH: Die EU-Richt- linie 2011/65/EU steht für die Be- schränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of Certain Hazardous Substances, kurz RoHS). Zu den Gefahrstoffen gehören beispiels- weise Quecksilber, Blei, sechswer- tiges Chrom und Cadmium, ebenso Weichmacher sowie bromhaltige Flammschutzmittel. RoHS soll dazu beitragen, den Eintrag von solchen Stoffen in die Umwelt zu verringern, aber auch die Exposition gegenüber Menschen bei Produktion, Benut- zung und Entsorgung zu vermin- dern. In engem Zusammenhang damit steht die EU-Verordnung Nr. 1907/2006, die Registrierung, Bewertung, Zulassung undBeschrän- kung von Chemikalien regelt (Re- gistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, kurz: REACH). REACH betrifft anders als RoHS nicht nur E&E-Produkte, sondern auch den Einsatz während des Herstellungsprozesses, wie etwa in Lacken und Lösungsmitteln, so- wie die Verwendung beispielsweise in Gehäusen und Beschichtungen. • Hersteller, Händler und Importeure sind dafür verantwortlich, RoHS und REACH einzuhalten und gegenüber Behörden und Kunden nachzuwei- sen. Ein Beitrag zur Reduzierung von Gefahrstoffen ist beispielsweise die Umstellung bei Steckverbindern auf Ecobrass, eine hochqualitative Mes- singlegierung, die kein giftiges Blei mehr enthält; eine andere Möglich- keit, Ressourcen zu schonen, ist der Einsatz von recyceltem Aluminium. • Konfliktmineralien: Nach dem Dodd-Frank-Act (Absatz 1502) sind alle börsennotierten Unter- nehmen in den USA sowie deren Zulieferer verpflichtet, die Her- kunft bestimmter Rohstoffe, die als Konfliktmineralien eingestuft sind, aus ihren Produkten nachzu- weisen. In der EU wurde dies mit der Verordnung 2017/821 in lokales Recht übernommen. Insbesondere Das Patch Location Rack Comfort lässt sich mittels spezieller Haltelaschen an der Rückseite an Wänden installieren und ist dank Falttür auch von vorn platzsparend zugänglich (Foto: Rosenberger-OSI GmbH & Co. OHG)

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