NET 10/2021
14 www.net-im-web.de KR I T I S CHE KOMMUN I K AT I ON Bernhard Klinger Am 21. November 2019 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Antragsverfahren für lokale breitbandige Funkanwendungen, sogenannte Campusnetze, im Frequenzbereich 3.700 bis 3.800 MHz gestartet. Seither können auch Industrie, Energieversorger, kleine und mittlere Unternehmen sowie die Land- und Forstwirt- schaft dediziert das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G, aber auch 4G (LTE) nutzen. Darüber hinaus besteht seit dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, Anträge auf Frequenzzuteilung im 26-GHz-Bereich für lokale dedi- zierte Breitbandnetze zu stellen. Bernhard Klinger ist Vorstandsvorsitzender des PMeV – Netzwerk sichere Kommunikation und Chief Strategy Officer bei Hytera Mobilfunk (HMF) 5G-Campusnetze Eine Investition in die digitale Zukunft der deutschen Wirtschaft Nach Angaben der Bun- desnetzagentur sind bis Mitte September 148 Zuteilungen vorgenommen worden. Die zugeteilte Bandbreite liegt zu einem ho- hen Prozentsatz bei 100 MHz. Die Zu- teilungsdauer beträgt ganz überwiegend zehn Jahre. Bei den Zuteilungsinhabern liegt ein guter Branchenmix vor: Das ver- arbeitende Gewerbe und die Dienstleister sind ebenso vertreten wie Industrieunter- nehmen und Energieversorger. Aber auch der Wissenschaftssektor – z.B. universitäre Forschungseinrichtungen und Kliniken – ist bei Campusnetzen mit von der Partie. Darüber hinaus steht seit Beginn dieses Jahres auch das 26-GHz-Band, also 24,25 bis 27,5 GHz, für lokale breitbandige Frequenznutzungen zur Verfügung. Es ver- sorgt kleine und lokale Gebiete. Zu beachten ist, dass dieses Band nicht ausschließlich für die geschäftskritische Kommunikation zur Verfügung steht. Als zukünftige Nut- zer dieses Bandes sind auch bundesweite Mobilfunknetzbetreiber z.B. für Hotspots denkbar.Weiterhin kann das 26-GHz-Band für regionale öffentliche Betreiber für Fixed Wireless Access (FWA) in kleinen Orten, die keinen Glasfaseranschluss haben, inte- ressant sein. Und schließlich auch für die Industrie, wenn es z.B. auf große Datenraten im Produktionsprozess ankommt. Anwendungsgerechte Flexibilität Bei der Entwicklung von 5G stand nicht mehr allein die Erhöhung der Datenüber- tragungsrate imVordergrund, sondern viel- mehr dasThema der anwendungsgerechten Flexibilität – Flexibilität z.B. in Bezug auf den Datendurchsatz, die Prioritäten, Fle- xibilität bei den Latenzen, also den Ver- zögerungszeiten, sowie Flexibilität in der Sicherheit und bei den Frequenzen. Dies macht 5G für Anwendungen in den unter- schiedlichsten Industriebereichen attraktiv. Dadurch können insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, Startups sowie Kommunen, aber auch Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der fünf- Bei der Entwicklung von 5G stand auch die anwendungs- gerechte Flexibilität etwa bezüglich Datendurchsatz sowie Sicherheit im Fokus. Dies macht 5G für Anwendungen in den unterschiedlichsten Industriebereichen attraktiv (Foto: Bosch) 10/21
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