NET 10/2021

31 www.net-im-web.de 10/21 Gebäudenetze: Wer soll sie bezahlen? Neue Regeln durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott leitet den Lehrstuhl für Unternehmens- und Technologieplanung an der Mer- cator School of Management Duisburg der Universität Duisburg-Essen NE T ZB E TRE I B ER UND - D I ENS T E Torsten J. Gerpott Das Telekommunikationsmoderni- sierungsgesetz schafft das bislang in § 2 Nr. 15b Betriebskostenver- ordnung verankerte sogenannte Nebenkostenprivileg zum 1. Juli 2024 ab und führt mit § 72 Tele - kommunikationsgesetz (TKG) ein „Glasfaserbereitstellungsentgelt“ für gebäudeinterne Netze befristet neu ein. Der vorliegende Beitrag analysiert die zwei miteinander verschränkten Regelungen kritisch und entwickelt Vorschläge zu ihrer Veränderung, die Interessen von Mietern, Immobilienunternehmen und Festnetzbetreibern ausgewo- gen(er) berücksichtigen. Am 1. Dezember 2021 tritt in Deutschland ein neues Regelwerk mit dem sperrigen Namen „Telekommunika- tionsmodernisierungsgesetz“ (TKModG) in Kraft. Es greift vor allem die EU-Richt- linie 2018/1972 „über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunika- tion“ vom 11. Dezember 2018 auf, deren Umsetzung in deutsches Recht eigentlich schon bis zum 21. Dezember 2020 geboten gewesen wäre. Das neue Artikelgesetz ist nicht nur für juristische Feinschmecker aus der Telekommunikationsbranche von Bedeutung. Es hat auch erhebliche Aus- wirkungen auf die Internetanschluss- und Rundfunknutzungsmöglichkeiten vieler privater Haushalte sowie auf Geschäfts- perspektiven von Anbietern von Gigabit- Festnetzanschlüssen undMietwohnungen. Hier sind zwei miteinander eng verwobene Bereiche herausragend, über die schon während der Entstehung des Gesetzes heftig unter erheblicher Beachtung in Fach- und Publikumsmedien gestritten wurde (vgl. NET 9/2020, S. 46-48). Betriebskostenverordnung Erstens geht es um die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs. Seit 1984 erlaubte es § 2 Nr. 15b Betriebskos- tenverordnung (BetrKV) der Immobilien- wirtschaft, „die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse“ mit einem Basispaket von Rundfunkpro- grammen, das sie von Kabelnetzbetreibern wie Vodafone oderTele Columbus einkauf- ten oder zumeist überTochtergesellschaften für technische Dienstleistungen selbst bereit stellten, als Element der Warmmiete über die Betriebskostenabrechnung an private Im April 2021 startete Tele Columbus mit der Glasfaser- erschließung des Neubauvorhabens im Quartier Stadtgut Hellersdorf in Berlin. (Foto: Tele Columbus, Marcus Altmann)

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