NET 10/2021

44 www.net-im-web.de 10/21 „Mischen Sie sich ein!“ Thielk wird in seinen Ausfüh- rungen indes dramatischer: „Kleine und mittelständische Unternehmen werden geopfert“, sagte derWilly.tel-Geschäftsfüh- rer und sprach administrative Fragen an, die das neue TKG offen ließe. Sein Unter- nehmen baut in Hamburg rund 50.000 Wohneinheitenmit Glasfaser aus. „Aber wer administriert mir die Zurverfügungstellung der Faser an Dritte, wenn ich Open Access anbieten muss?“, fragte Thielk. Das TKG regele auch nicht, wie vorgegangen werden müsse, wenn der Verbraucher bei einem Ausfall sein im neuen TKG festgelegtes Recht auf Erstattung geltend macht. Rechtsstreitigkeiten erwartet Auch Heers rheinländisches Positivdenken und sein Hinweis zum Glasfaserbereit- stellungsentgelt, dass es während des Ge- setzgebungsverfahrens zwischenzeitlich so aussah, als gäbe es überhaupt keine Umlage für Netzbetreiber, verfing nicht wirklich. Allein schon das Gesetzgebungsverfahren sei laut Thielk eine Farce gewesen. Bevor es einen fertigen Referentenentwurf gab, machten geleakte Versionen die Runde. Nach Erscheinen des Referentenentwurfs hatten die beteiligten Institutionen und Verbände keine zwei Tage für ihre Stellung- nahmen Zeit. Aus dem Plenum bezeichnete Medien- und TK-Rechtsexperte Michael Schmittmann dieTKG-Novelle als „rechts- politischen Skandal mit Enteignungsten- denzen“. Wedemeier kritisierte in Leipzig begriffliche Unschärfen. So sei nicht fest- gelegt, was unter einer Anlage zu verstehen sei oder was alles zu einem vollständigen Netz gehöre. Schickel geht davon aus, dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommen wird. „Die TKG-Novelle ist handwerklich schlecht gemacht“, resümierte der Branchenexperte auf dem Kongress. „Je mehr die Politik Einfluss nimmt, desto schlechter ist das Gesetz“, sagte Wedemeier. Der GdW-Vertreter und Thielk kritisierten die Zeitbegrenzung des Glas- faserentgelts, das bis zum 30. Juni 2024 erhoben werden kann. Danach müssen die Netze ohne Umlage betrieben werden. „Nicht einmal mehr die Stromkosten kann man dann umlegen“, sagte Wedemeier. Thielk erklärte, dass mit dem Glasfaser- bereitstellungsentgelt netto 320 € pro Jahr zur Verfügung stehen. „Damit lässt sich kein Glasfaseranschluss bauen“, brachte es der Willy.tel-Geschäftsführer auf den Punkt. „Auf diese Regelung haben weder Netz- betreiber noch Wohnungsunternehmen Lust“, meinte GdW-Vertreter Wedemeier. Glasfaserbereitstellungsentgelt Schickel riet den anwesenden FRK-Mit- gliedern, die Abschreibungszeiten ihrer Netze zu verlängern und auf das Glasfaser- bereitstellungsentgelt zu verzichten. „Es ist durchaus möglich, dass die Preise für Fernsehen nach dem 1. Juli 2024 sinken werden“, erklärte Schickel. Die Netzbe- treiber müssten neue Produkte entwickeln. Das unterstrich die Notwendigkeit für die beschriebene Arbeitsgruppe des FRK. Auf der Podiumsdiskussion war man sich einig: Die TKG-No- velle ist alles andere als ein großer Wurf des Gesetzgebers. Vielmehr schient diese nur für große Unternehmen gemacht worden zu sein

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