NET 10/2022

37 www.net-im-web.de 10/22 sätze hat die Behörde am 16. August 2022 vorgelegt (https://www.bundesnetzagentur . de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/ Grundversorgung/GrundsaetzeErschwing- lichkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Prinzipien hätten eigentlich gemäß § 158 Abs. 1 S. 2 TKG schon bis zum 1. Juni 2022 fertig sein müssen. Dennoch nimmt die BNetzAmit ihnen innerhalb der EU eine Vorreiterrolle ein, da in anderen Mitgliedstaaten bislang keineMethoden zur Erschwinglichkeitsermittlung für SIA-Preise konkretisiert wurden. Materiell differenziert die BNetzA zwischen der Bestimmung „des erschwing- lichen monatlichen Preises für die Dienste- nutzung“ (S. 5) und „den Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz“ (S. 5) an einem festen Standort. Erschwingliche Dienstenutzung Die Preisobergrenze für die monatliche Dienstenutzung bildet die BNetzA anhand des bundesweiten Durchschnitts aus den Preisen für am Markt angebotene Pro- duktbündel aus SIA, Internetzugangs- und Sprachkommunikationsdienst an einem festen Standort, deren Qualität den o.g. Standards entsprechen, sie aber imHinblick auf Down- und Upload nicht „wesentlich übererfüllen“ (S. 5). Damit verschließt die Behörde zwar Anbietern die Option, regional vor allem infolge unterschiedlicher Besiedelungsdichten divergierende Aus- baukosten teilweise oder komplett über monatliche Entgelte zurückzuverdienen. Diese Einschränkung ist aber für die Praxis unerheblich, da deutschlandweit tätige Anbieter sie ohnehin nicht regional pro- duktbezogen differenzieren. Die Methodik schließt nicht aus, dass sich eine Erschwinglichkeitsgrenze ergibt, die für Anbieter nicht kostende- ckend ist, weil Marktpreise infolge hohen Wettbewerbsdrucks unterhalb des Niveaus liegen, das für nahezu jeden Verbraucher noch bezahlbar ist. Dieses Manko lässt sich zwar dadurch kompensieren, dass einem Anbieter bei nicht kostendeckenden Ver- braucherpreisen imFall einer unzumutbaren Belastung einVerlustausgleich gemäß § 162 TKG zusteht. In der Praxis dürfte diese theoretische Möglichkeit aufgrund ihres Ausnahmecharakters und hohen büro- kratischen Aufwands jedoch kaum von Bedeutung sein. Die für das RASI inBetracht kom- menden SIA können über unterschiedliche Netztechnologien (Kupfer-, Koaxial- oder Glasfaserkabel, Funk, Satellit) realisiert werden. Die Grundsätze geben deshalb vor, dass zur Abbildung der tatsächlichen Marktsituation Preise „mit der relativen Anzahl an Nutzern“ (S. 9) der Technolo- gien zu gewichten sind. Dieses Verfahren ist sachgerecht. Bei der monatlichen Preisgrenze sollen „die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Telekommunikationseinrich- tungen anfallenden Aufwendungen, insbe- sondere für Strom, welche über das übliche Maß hinausgehen, berücksichtigt [werden]“ (S. 9). Hierdurch sollen über Satellit ver- sorgte Verbraucher entlastet werden. Dieser Grundsatz widerspricht den Prinzipien bei der Erschwinglichkeitsermittlung mittlere Monatsmarktpreise heranzuziehen und technologieneutral vorzugehen. Der Passus sollte deshalb aus den Grundsätzen ent- fernt werden. Systematisch korrekt wäre es, Betriebskostenunterschiede imEinzelfall in Unterversorgungsfeststellungen gemäß § 160 Abs. 1Nr. 1TKG einzubeziehen und nicht in Erschwinglichkeitsgrundsätzen. Erschwinglicher TK-Netzanschluss Den maximal tolerierbaren Upfront-Preis für den Anschluss an ein öffentliches Tele- kommunikationsnetz bestimmt die BNetzA grundsätzlich ähnlich wie den Grenzwert für das monatliche Nutzungsentgelt als bundesweiten Durchschnitt aus amMarkt beobachteten, mit ihrem Nutzeranteil ge- wichteten einmaligen Preisen für den An- schluss. Allerdings behält sich die Behörde vor, bei dem Anschlusspreis „im Einzelfall regionale Besonderheiten [zu] berücksich- tigen ..., indem der durchschnittliche Preis für den Anschluss in einem Landkreis als Referenz herangezogen wird“ (S. 5). An diesemVorgehen bemängeln Branchen- Wenn die Bürger rasch in den Genuss eines schnellen Internetanschlusses kommen sollen, dann muss die Regierung weniger auf das RASI setzen (Foto: Ronald Carreño, pixabay) Erschwinglichkeit eines schnellen Internetanschlusses

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