NET 10/2023

39 www.net-im-web.de 10/23 Glasfaser bis in jede Wohnung bis zumGlasfasermodem(ONT–Optical NetworkTermination) in jeder einzelnen Wohneinheit (Netzebene 4 – NE 4). Die Verlegung der Glasfaser im Gebäude er- folgt dabei insbesondere über vorhandene Leerrohre, Kabelkanäle, Schächte sowie weitere, individuelle Lösungen. Neue Optionen Die Wohnungswirtschaft, die historisch oft sehr lange Verträge insbesondere mit Kabel-TV-Anbietern abgeschlossen hat, um für sie unproblematisch eineMedien- versorgung für die Mieter zu etablieren, deren Kosten zudem auf die Mietneben- kosten umlegbar waren (Nebenkosten- privileg), musste bislang von denVorteilen reiner Glasfaser und der Notwendigkeit einer zukunftssicheren digitalen Hausin- frastruktur oft mühsamüberzeugt werden. Der endgültige Fall des Neben- kostenprivilegs für Kabel-TV zum 1. Juli 2024 (in Bestandsgebäuden) bietet nun die Chance, die Wohngebäude in Deutschland endlich mit einer zeitge- mäßen und zukunftssicheren digitalen Infrastruktur, das heißt reiner Glasfaser, auszurüsten. Die für die Glasfaserverkabe- lung eventuell anfallendenKosten können zudem für einen Zeitraum von fünf – falls zur Deckung der Erschließungskosten notwendig, bis zu neun – Jahren auf die Mieter umgelegt werden (Glasfaser- bereitstellungsentgelt, maximal 60 € pro Jahr bzw. 540 € über neun Jahre). Nicht zuletzt steigt der Wert von mit „echter“ Glasfaser erschlossenen Immobilien nach Aussage des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ um 5 bis 8 %. Lange Kabelverträge sind kündbar Hinzu kommt: Immobilienbesitzer haben imZuge des Endes des Nebenkostenprivi- legs für Kabelanschlüsse die imTKG ge- setzlich verankerte Möglichkeit, vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossene – auch langfristige – Kabelverträge „frühestens mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ zu kündigen. Eine Chance zumWechsel auf eine zeitgemäße, zukunftssichere digitale Hausinfrastruktur. Auch die Glasfaser-Netzbetreiber haben ihre Chance erkannt und umwerben offen die Wohnungswirtschaft, um die für die nächsten Jahrzehnte entscheidende Infra- struktur in die Häuser und Wohnungen Die Verlegung der Glasfaser im Gebäude erfolgt vom Glasfaserhausanschluss im Keller (NE 3) bis zum ONT in jeder einzelnen Wohneinheit (NE 4) insbesondere über vorhandene Leerrohre, Kabelkanäle, Schächte sowie weitere, individuelle Lösungen (Bild: GVG Glasfaser)

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