NET 10/2023

6 www.net-im-web.de TRENDS & FAK T EN Nutzung auslaufender Mobilfunkfrequenzen Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am13. September Rahmenbe- dingungen einer Übergangsentscheidung zur Bereitstellung der Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ab dem Jahr 2026 zur Konsultation gestellt. Aus BNetzA-Sicht sprechen gewichtige Gründe dafür, ein Vergabeverfahren nicht bereits zum Ende des Jahres 2025 durchzuführen. Die Nutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen vielmehr zunächst verlängert werden. Der in dieser Konsul- tation als erster Vorschlag zur Kommentierung gestellte Zeitraum beträgt fünf Jahre. Diese Frequenzen sollen dann zusammen mit Nutzungsrechten vergeben werden, die 2033 auslaufen. Hierüber will die Behörde im Jahr 2028 entscheiden. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und im ländlichen Raum zu schaffen, erwägt die BNetzA, die Verlängerung mit einer spezifischen Versorgungsauflage für den ländlichen Raum zu versehen. Die Mobilfunknetzbetreiber sollen bis Ende 2028 mindestens 98 % der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s versorgen. Zudem erwägt die Bonner Behörde eine Versorgungsver- pflichtung für Verkehrswege. Danach soll bis Ende 2028 jeder Mobilfunknetzbetreiber alle Bundesstraßen mit einer Übertra- gungsrate von mindestens 100 Mbit/s versorgen. Zudem sollen alle Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes mit einer Übertragungsrate vonmindestens 50 Mbit/s versorgt werden. Zur Gigabitversorgung entlang von Schienenwegen hält die BNetzA ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffen- tlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Hierzu sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden. Ebenso erwägt die BNetzA, die Verlängerung der Nutzu- ngsrechte mit Regelungen zur Förderung des Dienstewettbewerbs zu versehen. Dabei zieht sie verschiedeneMöglichkeiten in Betracht, die von der Auferlegung eines Verhandlungsgebots bis hin zu einer Angebotspflicht gehen. Auch ist eine Regelung zu National Roaming in Form eines Verhandlungsgebotes im Gespräch. So wird berücksichtigt, dass der vierte Netzbetreiber im Fall einer Verlängerung erst in einigen Jahren Zugang zu weiterem Spektrum haben würde. Bis zum 6. November 2023 können Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen der erwogenen Übergangsentscheidung abgegeben werden. Bedarfsaktualisierung und Rahmenbedingungen einer Übergangsentscheidung sind unter www.bundesnetzagentur.de/ mobilesbreitband veröffentlicht. Deutsche Telekom: Tiefbau GmbH gegründet Mit der Gründung einer eigenenTiefbauGmbHsollen die dringend benötigten Kapazitäten fürTiefbauarbeiten auf demMarkt erhöht werden. Die hundertprozentigeTochter derTelekomDeutschland fokussiert sich auf die Erstellung von Hausanschlüssen, den sog. Homes Connected. Rund 230 Mitarbeitende will die Telekom sukzessive bis Ende 2024 einstellen. Ausgestattet mit modernsten Maschinen konzentrieren sich die Bauteams auf das Verlegen der Glasfaser von der Straße in die Häuser und Wohnungen. Die ersten Ausbauaktivitäten des neuen Unternehmens sind noch für dieses Jahr geplant und zunächst auf Nordrhein-West- falen ausgerichtet. Hier entsteht in Bochum das Competence Center der Gesellschaft. In den nächsten Schritten wird ein Netz von rund 15 strategisch platzierten Standorten in ganz Deutschland aufgebaut, beispielsweise in Offenburg, Nürnberg und Neuruppin. Dadurch kann dieTelekom-Tochter bundesweit schnell vor Ort sein und auf die spezifischen Bedürfnisse der Regionen eingehen. Neben Fach- kräften für denTiefbau werden auch Personen für die Bauleitung, Betriebsleitung, Personalplanung und das Fuhrparkmanagement eingestellt. 10/23 Glasfaser bis 2030 in allen Regionen Die Gigabit-Charta für Rheinland-Pfalz verstetigt und vertieft die Zusammenarbeit im Netzbündnis für Rheinland-Pfalz, das 2017 durch die Ministerpräsidentin Malu Dreyer ins Leben gerufen wurde. Zur Realisierung der gemeinsamen Ziele haben sich die Mitwirkenden nun im Netzbündnis Rheinland-Pfalz auf Eckpunkte geeinigt, an deren Umsetzung sie partnerschaftlich mitwirken. Neben demZiel, bis zum Jahr 2030 flächendeckende Gigabitnetze zu schaffen, enthält die Vereinbarung Zusagen zur Anbindung vonMobilfunkmastenmit Glasfaser sowie zur Bereit- stellung von Daten über das Ausbauvolumen. Kooperationen und gegenseitige Zugangsgewährung sollen branchenseitig zur Auslastungserhöhung der Netze beitragen und den Glasfaser- ausbau noch schneller vorantreiben, ohne den Wettbewerb zu beschränken. Fördermittel sollen weiterhin nur dort zum Einsatz kommen, wo der Markt diesen Anschub auch wirklich braucht. Ein weiterer Schwerpunkt der Charta liegt auf der Ak- tivierung von Beschleunigungspotenzialen im Breitbandausbau. Als ein Schlüssel zur Beschleunigung und Intensivierung des Ausbaus wird dabei das gemeinsam von den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz entwickelte Breitbandportal angesehen. Durch die digitale Antragstellung können Ausbauverfahren schneller genehmigt und umgesetzt werden.

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