17 www.net-im-web.de 10/25 Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz Viel Arbeit für Unternehmen Bernhard Reimann Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden übergreifende Mindestanforderungen, verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring für kritische Infrastrukturen geschaffen und die Abwehrfähigkeit und Resilienz gestärkt. Bernhard Reimann ist Chefredakteur der NET Erstmals wird der physische Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend mit einem umfassenden KRITIS-Dachgesetz in den Blick genommen. Dazu werden die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren definiert, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Zudem wird die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) mit dem KRITIS-Dachgesetz umgesetzt. Mit europaweit einheitlichen Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen sowie verstärkte grenzüberschreitende Kooperation wird auch die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa gestärkt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit dem KRITIS-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe. Wir schaffen dafür einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring. Unser Ziel ist klar: Die Abwehrfähigkeit und Resilienz unserer kritischen Infrastrukturen muss gehärtet werden.“ Betreiber identifizieren Zunächst werden nach dem KRITIS-Dachgesetz die wichtigsten KRITIS Betreiber in Deutschland identifiziert. Hierbei handelt es sich um kritische Infrastrukturen, ohne die das Funktionieren der Wirtschaft insgesamt und folglich die Versorgungssicherheit der Bevölkerung im Bundesgebiet gefährdet ist. Dazu werden zunächst für die einzelnen kritischen Dienstleistungen nationale Risikobewertungen durchgeführt, auf deren Grundlage die Betreiber eigene Risikobewertungen durchführen sollen. Darüber hinaus legt das Gesetz Mindestanforderungen fest, die für alle Sektoren gelten. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von NaturkatastroBei der KRITIS-Bewertung gilt der All-Gefahren-Ansatz. Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen (Foto: Bundesfoto/Ibo OT) KRITISCHE KOMMUNIKATION
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