NET 11/2021
6 www.net-im-web.de TRENDS & FAK T EN 11/21 Aufbruchstimmung beim Gigabit-Ausbau In Deutschland herrscht auf dem TK-Markt und beim Giga- bit-Ausbau in Deutschland eine absolute Aufbruchstimmung, wie die TK-Marktstudie 2021, die Dialog Consult und VATM am 25. Oktober gemeinsam vorstellten, zeigt. So nehmen die Unternehmen und dazugehörige Investoren in diesem Jahr mit 10,8 Mrd. € so viel Geld in die Hand, wie seit 20 Jahren nicht mehr, um Highspeed auszubauen. Den deutlich größeren Anteil tragen dabei mit 6,2 Mrd. € die Wettbewerber. Und dies könnte sich in den nächsten Jahren noch verstärken. Allgemein gesehen stehen Ende des Jahres mit 31,4 Mio. verfügbaren Gigabit-Anschlüssen – HFC-Kabel-(Docsis 3.1)- und FTTB/H-Anschlüssen – rund 66 % der deutschen Haushalte gigabitfähige Netze zur Verfügung. Neun von zehn dieser Anschlüsse, die von den Kundinnen und Kunden gebucht werden, stammen von den alternativen Anbietern. Dazu erklärte VATM-Präsident David Zimmer: „Dass wir beim Gigabit-Aus- bau so gut aufholen und an der Leistungsgrenze der verfügbaren Baukapazitäten arbeiten, ist eindeutig dem Wettbewerb zu ver- danken. Wir bauen schneller, als wir vermarkten können.“ Der zügige weitere Ausbau von digitalen Netzen bleibe eine zentrale infrastrukturpolitische Herausforderung. Zimmer fordert die neue Bundesregierung auf, hierfür umgehend die Weichen zu stellen. Der VATM hat einen Katalog mit Maßnahmen erarbeitet, die schnellstmöglich umgesetzt werden müssen. Mehr zu den einzelnen Ergebnissen der Studie lesen Sie in der NET 12. Künftige Zugangsregulierung Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte am 11. Oktober ihren Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen, zu denen TK-Unternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Teilneh- meranschlussleitung der Telekom, der sog. letzten Meile, erhalten können. Dazu Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom wird – anders als beim Kupfernetz – nicht ex-ante reguliert. Dies ist … für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen. Im Gegenzug muss sieWettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor.“ Die BNetzAhat inAussicht gestellt, die neuenGlasfasernetze nicht mit gleicher Intensität regulieren zu wollen, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht eine „Regulierung light“ für die neuen Gigabit-Netze vor. Die Entgelte, die andere TK-An- bieter der noch marktbeherrschendenTelekom für die Nutzung der Glasfasernetze zahlen, sollen bei Auffälligkeiten überprüft werden. Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen. Die Regulierung der Kupfernetze soll im Wesentlichen beibehalten werden. Neu in diesem Zusammenhang ist die Ver- pflichtung derTelekom, eine mit demRückbau vonKupferinfrastruk- tur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen. Eine strenge Entgeltkontrolle in Form einer Genehmigungspflicht entfällt. Die im Vergleich zur bisherigen Regulierung zurückgenommene Regulierungsintensität wird Investitionen in Glasfasernetze ebenfalls erleichtern. www.bundesnetzagentur.de/bk3-19-020 Zwischenbericht Messenger- und Videodienste Im November 2020 leitete das Bundeskartellamt eine Sektorun- tersuchung Messenger- und Videodienste ein und legte dazu nun einen Zwischenbericht „ Branchenüberblick und Stimmungsbild Interoperabilität“ v or. Untersucht wurde, ob und in welchem Ausmaß gegen Datenschutz und Verbraucherrechte verstoßen wird und welche konkreten Auswirkungen eine unkomplizierte Kom- munikation über die verschiedenen Dienste hinweg hätte, wenn die oft geforderte Interoperabilität gegeben wäre. Der Zwischenbericht bietet zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen der Branche sowie die verschiedenen An- bietergruppen, Funktionalitäten und Geschäftsmodelle. Außerdem werden die Ergebnisse einer Befragung von über 40 verschiedenen Diensteanbietern zumThema Interoperabilität dargestellt und eine erste rechtliche, technische und wissenschaftliche Einordnung dazu vorgenommen. Im kommenden Jahr soll der Abschlussbericht mit konk- reten Handlungsempfehlungen erscheinen. KKN 2021 Di e 28. ITG Fachtagung „Kommunikationskabelnetze“ , auch bekannt als Kölner Kabeltagung, findet am 14. und 15. Dezember 2021 in Köln statt. Der ITG-Fachausschuss KT 4 „Kommunika- tionskabelnetze“ lädt alle Interessenten herzlich zur Teilnahme an der Fachtagung mit Ausstellung ein. ImRahmen der traditionellen Podiumsdiskussion wird in diesem Jahr das Thema „Single Pair Ethernet – Die sinnvolle Ergänzung der Gebäudeinfrastruktur für IoT, BIoT, I4.0? Wo und wo nicht?“ erörtert. https://www.vde.com
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