NET 11/2022
34 www.net-im-web.de 11/22 Digitale Kommunikation für sichere Netze • nungs- und Bauanfragen eingestellt. Dadurch hat sich die Anzahl der An- fragen, bei denen Gasline betroffen ist, nahezu verdreifacht (Bild 2). • Effizienzsteigerung durch automatisier- te Bearbeitung: Dank standardisierter Anfrageeingabe sind Arbeitsabläufe deutlich effizienter geworden. Eine vollständig im BIL-Portal eingestellte Planungs- oder Bauanfrage enthält alle benötigten Informationen zur sofor- tigen Bearbeitung, weil Rückfragen damit überflüssig werden. Das stan- dardisierte Format erlaubt außerdem eine zunehmende Automatisierung bei der weiteren Bearbeitung. Gingen 2016 noch 52%der Anfragen per Brief oder E-Mail bei Gasline ein, so sind es heute nur noch 19 %, die manuell bearbeitet werden müssen (Bild 2). • Weitere positive Effekte: Durch die weit- gehende automatische Beauskunftung bei gleichzeitiger Steigerung relevanter Anfragen für Gasline können sich die Mitarbeiter des Servicepartners Pledoc verstärkt auf die Kernaufgaben kon- zentrieren, wie z.B. die zeitnahe und qualifizierte Prüfung und Beantwortung der steigenden Zahl betroffener und standardisierter Anfragen. • Vorteile für den Bauanfragenden: Der Bauanfragende wird im BIL-Portal un- mittelbar informiert, ob prinzipiell eine Zuständigkeit der Gasline im Bereich der Maßnahme vorliegt oder nicht. Hierdurch wird der Anfrageprozess beschleunigt. • Vorteile für Gasline: Der Netzbetreiber selbst profitiert auch als Anfragender von denVorzügen des BIL-Portals, und zwar immer dann, wenn imZuge von eigenen Bau- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen Fremdleitungserkundigungen durch- geführt werden müssen und diese nun komfortabel über das BIL-Portal und den zusätzlichen im Portal integrierten ALIZ-Recherchedienst möglich sind. Handlungssicherheit In einer zunehmend digitalisierten Welt verlassen sich immer mehr nationale und internationale Kunden täglich auf die von Gasline bereitgestellte Glasfaserinfrastruk- tur. Über diese werden u.a. Rechenzentren und Mobilfunkstandorte vernetzt oder wichtige Netzverbindungen hergestellt. Jeder Leitungsschaden hat das Potenzial, verfügbare Bandbreiten zu reduzieren oder die Signallaufzeiten zu erhöhen. Eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste ist somit oberstes operatives Ziel des Netz- betreibers. Das BIL-Portal trägt hierzu ganz entscheidend bei, indem es dieWahrschein- lichkeit für Leitungsschäden reduziert. Darüber hinaus hat Gasline als Leitungsbetreiber nicht nur Interesse da- ran, sondern ist zur Erfüllung ihrer Ver- kehrssicherungspflicht auch angehalten, eine Bauanfrage zu beantworten. Es steht ihr dabei aber weitgehend frei, in welcher Form diese Informationen bereitgestellt werden. Üblicherweise sind dies Pläne im Maßstab der Flurkarten mit Maßangaben und Bezeichnungen. Bild 2: Über das BIL-Portal werden nahezu flächendeckend deutschlandweit Planungs- und Bauanfragen eingestellt. Dadurch hat sich die Zahl der Anfragen bei Gasline mit bestätigter Betroffenheit nahezu verdreifacht (Bild: Pledoc) Pflichtenkreis der Gasline als Leitungsbetreiber Leitungsbetreiber sind verpflichtet, Planwerke über ihre Anlagen zu führen und Dritten auf Nachweis berech- tigten Interesses Einsicht in diese zu gewähren, da sie dafür verantwortlich sind, dass von ihren Anlagen keine Gefahren für Dritte ausgehen. Sie trifft insoweit eine sog. Verkehrssicherungspflicht. Insbesondere für Tiefbauer gehen regelmäßig vor allem von Versorgungsleitungen im Energiebereich Gefahren für Leib, Leben und Sach- güter aus. Eine Schadensprävention kann insoweit nur durch Gewährung zutreffender Planauskünfte erreicht werden; demgegenüber trifft den Tiefbauer, ebenfalls resultierend aus seiner Verkehrssicherungspflicht, die Plicht eine Planauskunft einzuholen, bevor mit einer Baumaßnahme begonnen wird. Im BIL-Portal werden die einzelnen Aktivitäten zum Auskunftsvorgang durch das System automatisch und unver- änderlich dokumentiert und bis zu 30 Jahre archiviert. Der Auskunftsprozess über das BIL-Portal versendet keine Netzinformationen per E-Mail, sondern informiert lediglich den Auskunftssuchenden über die Bereitstellung einer Netzauskunft in dem Portal, die der Auskunftssuchende herunterladen kann. Durch diese Systematik geht das Übermittlungsrisiko auf den Auskunftssuchenden und Empfänger der Netzauskunft über. Flankierende Formulie- rungen in den Nutzungsbedingungen des Portalteilnehmers weisen auf diesen Aspekt hin. Somit stellt das BIL-Portal in jedem Fall sicher, dass die Informationen den Empfänger erreichen und dieses für alle Beteiligten im Auskunftsprozess gut sichtbar dokumentiert wird.
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