NET 11 2023

40 www.net-im-web.de 11/23 Während der Verband die grundsätz­ lichen Bestrebungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Glasfaser- und Mo­ bilfunkausbaus begrüßt, sieht er auch entscheidenden Verbesserungsbedarf, um die ambitionierten politischen Aus­ bauziele bis 2025 und 2030 zu erreichen. Fehlende Maßnahmen Der Gesetzesentwurf des BMDV ver­ folgt das ehrgeizige Ziel, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen, ins­ besondere den Glasfaserausbau, durch Bürokratieabbau und neue Regelungen zu beschleunigen. Der BREKO, als Vertreter der Mehrheit der Glasfaser ausbauenden Unternehmen, sieht jedoch trotz einiger positiver Ansätze die aktuell vorgesehenen Gesetzesänderungen und Maßnahmen BR E KO Ne t wo r k Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz Nachbesserungen notwendig, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen Ende August hat das Bundesminis- terium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunika- tionsnetzen (TK-NABEG) veröffent- licht. Der Bundesverband Breit- bandkommunikation e.V. (BREKO) hat diesen Gesetzesentwurf kritisch unter die Lupe genommen. als unzureichend an, um spürbar zur Beschleunigung des Netzausbaus bei­ zutragen. Konkrete Forderungen Der Verband stellt im Rahmen seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf verschiedene Forderungen, die er als entscheidend für eine erfolgreiche Um­ setzung des Telekommunikationsnetz­ ausbaus ansieht: 1. Glasfaserausbau als Maßnahme im überragenden öffentlichen Interesse: Der BREKO plädiert dafür, den Aus­ bau von Telekommunikationsnetzen, insbesondere den Glasfaserausbau, als „Maßnahme im überragenden öffentli­ chen Interesse“ zu definieren. Dies soll (Foto: Franz Bachinger, pixabay)

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