NET 11 2023
41 www.net-im-web.de 11/23 Aktuelles vom führenden Glasfaserverband Deutschlands BREKO-Mitglieder stellen sich vor: MRH Trowe Insurance Broker GmbH MRH Trowe – Versicherungsschutz für den Glas- faserausbau: Wir begleiten unsere Mandanten zu den Themengebieten Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement. Unser Schwerpunkt liegt in der Entwicklung individueller Versicherungs- lösungen und Beratungskonzepte. Durch unseren #360°-Service betrachten wir das Anliegen unse- rer Mandanten aus den Bereichen Aufbau, Ausbau und Betrieb digitaler Netze ganzheitlich. Mit bundesweiten Standorten verfolgen wir eine lo- kale Präsenz-Strategie und fokussieren uns auf die regionalen und branchenspezifschen Bedürfnisse. Dank unseres internationalen Netzwerks „MRH Trowe Connect“ begleiten wir unsere Mandanten grenzübergreifend und sind in über 80 Ländern auf sechs Kontinenten vertreten. #EXPERTISE #KUNDENZUFRIEDENHEIT #UNTERNEHMENSKULTUR www.mrh-trowe.com den Ausbau als gesamtgesellschaftliche Maßnahme betonen und die Genehmi gungsprozesse beschleunigen, indem die zuständigen Behörden bei Abwägungs entscheidungen eine klare Priorisierung vorgegeben bekommen. Diese Definition hat sich im Ausbau der erneuerbaren Energien bereits bewährt und sollte auf den Glasfaser- und 5G-Ausbau übertra gen werden. Konflikte zwischen diesen beiden dann gleich gewichteten Infra strukturmaßnahmen sind in der Praxis nicht zu erwarten, da der Ausbau von Energie- undTelekommunikationsnetzen in der Regel eher synergetisch erfolgt, als dass sich beide Maßnahmen gegenseitig behindern. 2. Bekämpfung des strategischenDop- pelausbaus: Der Verband fordert eine wirksame Rege lung, um gegen den strategischen Doppel ausbau von Glasfasernetzen – beziehungs weise dessen Ankündigung – durch die Deutsche Telekom vorzugehen. Markt beherrschende Unternehmen sollten ver pflichtet werden, ihre Ausbauplanungen mit neunmonatigem Vorlauf in eine nicht öffentliche Ausbauliste einzutragen, um ein kurzfristiges Reagieren auf die Aus bauankündigungen und -aktivitäten von Wettbewerbern zu verhindern. 3. Sicherheitsaspekte im Gigabit- Grundbuch berücksichtigen: Der BREKO betont die Notwendigkeit eines klar definierten Sicherheits- und Zu griffskonzepts für das Gigabit-Grundbuch direkt im Gesetz, anstatt diese wichtigen Aspekte in einer separaten Verordnung zu regeln. Um die Datensicherheit kritischer Telekommunikationsinfrastrukturen zu gewährleisten, sollten die Bundesnetzagen tur, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundesamt für Verfassungsschutz in die Konzeptent wicklung miteinbezogen werden. 4. Vereinfachung undVerkürzung von Genehmigungsverfahren: Der Verband drängt auf weitergehende Maßnahmen zur Vereinfachung und Ver kürzung der Dauer von Genehmigungs verfahren. Einen positiven Effekt erwartet der BREKO insbesondere durch die Ver kürzung der Genehmigungsfristen und die vorgesehene Genehmigungsfreiheit für geringfügige Baumaßnahmen. Um den Anschluss von Gebäuden ans Glas fasernetz deutlich schneller umzusetzen, sollten genehmigungsfreie Baumaßnahmen allerdings nicht ausschließlich anhand ihrer Dauer definiert und die Kriterien für bestimmte Maßnahmen wie den so genannten Hausstich und die Anbindung einer geringen Anzahl an Gebäuden aus geweitet werden. 5. Anreize für den Ausbau von Glas- faser-Gebäudenetzen: Der BREKO fordert die Aufnahme wei terer Anreize, um den Ausbau von Glas faser-Gebäudenetzen zu fördern und die flächendeckende Versorgung zu verbessern. Die bisher geplanten Anpassungen beim sogenannten Glasfaserbereitstellungsent gelt, mit dem die Kosten der Gebäudever kabelungmit Glasfaser für einen begrenzten Zeitraum über die Nebenkosten auf Miete rinnen undMieter umgelegt werden, gehen nicht weit genug. Die geplanteMöglichkeit zur Erhebung einer Einmalgebühr, wenn Haushalte zu einem anderen Dienstean bieter wechseln, ist zwar grundsätzlich positiv zu bewerten. Es sollte jedoch auch die Gesamtsumme der zulässigen Umlage erhöht werden. Denn die Ausbaupraxis zeigt, dass die bisher zulässigen Beträge zu weit unter den tatsächlichen Ausbaukosten liegen, um einen wirksamen Ausbauanreiz zu setzen. 6. Regelung zur Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze: Eine klare Regelung zur Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze ist notwendig, um den technologischen Fortschritt zu unterstützen. Konkret fordert der BREKO die Aufnahme einer ermessensleitenden Vorschrift in § 34 TKG, um die Kupfer- Glas-Migration fair und diskriminierungs frei auszugestalten, insbesondere mit Blick auf die Wettbewerber der Telekom. Der BREKO appelliert an das zuständige BMDV, diese notwendigen An passungen im weiteren Gesetzgebungsver fahren vorzunehmen, um den Ausbau von Telekommunikationsnetzen inDeutschland effizienter voranzutreiben. www.brekoverband.de
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