NET 11 2023
6 www.net-im-web.de TRENDS & FAK T EN EU-Ausschreibung zur digitalen Infrastruktur Für den Ausbau ultraschneller, sicherer und nachhaltiger digitaler Infrastrukturen hat die EU-Kommission Ausschreibungen im Wert von über 240 Millionen Euro im Rahmen der Connecting Europe Facility veröffentlicht. Diese umfassen die 5G-Abdeckung entlang von Verkehrskorridoren (100 Millionen Euro), 5G und Edge Cloud für intelligente Gemeinschaften (51 Millionen Euro) und Backbone-Konnektivität für globale digitale Gateways (90 Millionen Euro). Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen für diese Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ist der 17. Januar 2024. Die ersten beiden Aufrufe konzentrieren sich auf die Verbesserung der 5G-Konnektivität in allen ländlichenGemeinden und städtischen Gebieten. Damit soll sichergestellt werden, dass alle EU-Bürger Zugang zu digitalen Technologien und Diensten haben. Die Aufrufe unterstützen auch die Entwicklung von 5G-Infrastrukturen entlang der europäischen Verkehrskorridore, insbesondere zur Unterstützung von Verkehrssicherheitsdiensten und zur Bereitstellung von Gigabit-Konnektivitätsdiensten für Fahrzeugnutzer und Passagiere, wobei gleichzeitig die Integration von 5G/Cloud-Peripherie gewährleistet wird. Mit der Aufforderung „Digital Global Gateways“ wird die digitale Komponente der Backbone-Verbindungen, hauptsächlich durch Unterseekabel, unterstützt, um die Leistung und Wider standsfähigkeit von Konnektivitätsnetzen auf Inseln und in Küstenregionen sowie in abgelegenen, ultraperipheren und dünn besiedelten Gebieten sowie zwischen der EU und Drittländern zu verbessern. Dies ist ein wesentliches Element zur Erhöhung der Kapazität und Widerstandsfähigkeit der digitalen Netze der Union im Einklang mit der „Global Gateway“-Strategie de r EU. IIC Regulators' Forum 2023 Das International Regulators' Forum (IRF) wurde in diesem Jahr am 16. und 17. Oktober von der Bundesnetzagentur gemeinsam mit dem International Institute of Communications (IIC) aus gerichtet. Insbesondere wurden die technischen Entwicklungen, Cybersicherheit und die Netz-/Supply-Chain-Resilienz, der 5G-Rollout und die Weltraum- und Satellitenkommunikation, die Stärkung der Verbraucher in einer digitalen Welt, der Fest netz-Breitbandausbau und die Regulierung digitaler Plattformen und zwischengeschalteter Ebenen mitgedacht. Die Teilnehmer waren sich einig, dass Kooperation und Zusammenarbeit von entscheidender Bedeutung sind, um der Digitalisierung der Volkswirtschaften und anderen technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Zusammenarbeit ist ebenso erforderlich angesichts der sonstigen Herausforderungen wie die Cyberbedrohung. Dabei waren sich die Regulierer auch einig, dass sie weiter zur Stärkung der Verbraucher beitragen und für die richtigen Voraussetzungen für Innovationen sorgen müssen. Dr. Wilhelm Eschweiler: „Zusammenarbeit ist ein Muss – nicht nur zwischen Regulierungsbehörden, sondern auch mit anderen Behörden und der Wirtschaft, und es ist ein Muss, um die Herausforderungen für uns alle zu bewältigen und die Verbraucher effektiv zu stärken.“ Die Bundesnetzagentur sucht dabei den Austausch mit internationalen Partnern über gegenwärtige und zukünftige Chancen auf den Märkten für elektronische Kommunikation und deren Regulierung auf verschiedenen Feldern. www.bundesnetzagentur.de 11/23 Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen Das Bundeskartellamt hat seine Stellungnahme zu dem Konsul tationspapier der Bundesnetzagentur vom 13. September 2023 „Bedarfsaktualisierung und Rahmenbedingungen einer Über gangsentscheidung für die Bereitstellung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz für den Ausbau digitaler Infrastrukturen“ veröffentlicht. Es begrüßt das Bundeskar tellamt aus wettbewerblicher Sicht den beabsichtigtenMarkteintritt eines vierten Netzbetreibers. Funktionierender Infrastrukturwett bewerb im Mobilfunkbereich ist das wirksamste Instrument, um effizienten Netzausbau und Netzaufrüstung zu forcieren und damit den Ausbauplänen der Bundesregierung Rechnung zu tragen. Daneben ermöglicht ein funktionierender Infrastrukturwettbewerb günstige Preise für leistungsfähige Mobilfunkprodukte. Analysen von Marktforschungsinstituten weisen ebenfalls darauf hin, dass Preisniveau und Leistungsangebot in Märkten mit vier Mobilfunk netzbetreibern in der Regel attraktiver sind, als in Märkten mit nur drei Mobilfunknetzen. Schluss mit dem Kabelsalat Das Bundeskabinett hat der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes wird die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels umgesetzt. Bis Ende 2024 wird USB-C als neuer Standard für Smartphones, Digitalkamer as, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einemKabel aufgeladen werden können. Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten. Mit dem einheitlichen Ladegerät wird für mehr Verbrau cherfreundlichkeit gesorgt, indem Ladeschnittstellen und Schnellla detechnologien harmonisiert werden – gleichzeitig entsteht weniger Elektronikabfall. www.bmwk.de
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