NET 12/2022

25 www.net-im-web.de 12/22 Zum Erfolg verdammt stelle des SMGW erfüllt demnach nicht die Anforderungen an einen Alarmüber- tragungsweg. Norm- und richtlinienkonform Wie schon erwähnt, gibt es bei der Ver- netzung sicherheitstechnischer Gewerke mit hilfeleistenden Stellen eine etablierte sichere Übertragungstechnik, basierend auf international anerkannten Normen und Standards. Es liegt also nahe, die Übertra- gung vonMessdaten des Energieverbrauchs und „netzdienliche Schalthandlungen“ darin einzubinden, insbesondere unter dem Aspekt, dass die Sicherheitsanforderun- gen bezüglich Personen- und Sachwerte- schutz gegenüber der Messdatenintegrität als gleichwertig betrachtet werden können (Bild 4). SMGWund SMGW-Admin wer- den norm- und richtlinienkonformüber die Übertragungswege der Sicherheitstechnik miteinander verbunden. Anstelle des DSL-Routers, Glasfa- ser-ONT, Breitbandkabel- oder Mobilfunk- Routers kommt hier ein Sicherheitsrouter mit direktem passiven Netzanschluss für alle Netzabschlüsse gemäß §70 Ab.1 TKG zum Einsatz, der sowohl eine Übertragungsein- richtung im Sinne der Sicherheitskette als auch ein besonders sicherheitsgehärteter Netz- router für das SMGW ist. Das SMGW kann nun auf alle Vorteile zurückgreifen, die eine Alarmübertragungsanlage bietet: hohe Ver- fügbarkeit durch redundanten Netzzugang und Notstromversorgung des Sicherheits- routers, ständige Verfügbarkeitsüberwachung der Übertragungswege und gesicherte Fern- wartungszugänge z.B. über die TAS Secure Platform. Ein SMGW-Admin wäre darin problemlos integrierbar. Da die BSI-Richtlinien den Netz- übertragungsweg nicht weiter beachten, wird die normkonforme Alarmübertragung nicht behindert, umgekehrt hat die Alarmüber- tragung auch keine Rückwirkung auf die richtlinienkonforme Funktion des SMGW und des SMGW-Admin (Bild 5). Lediglich für die Nutzung der CLS-Schnittstelle ergibt sich eineWettbewerbssituation zwischen dem SMGW und den bereits verfügbaren Smart- Home-Schnittstellen des Sicherheitsrouters. Es bleibt ohnehin die Frage, ob das SMGWmit seinemSchwerpunkt auf dieMsbG-konforme Messdatenerfassung zukünftig unbedingt noch Erweiterungen für Smart-Home-An- wendungen bereitstellen muss, die ja auch noch entwickelt werden müssen. In vielen Gebäuden mit Brand- und Einbruchmeldetechnik ist heute schon eine Übertragungseinrichtung als Teil einer sicheren Alarmübertragungsanlage (AÜA) installiert; es muss also kein weiterer WAN- Anschluss für das SMGW eingerichtet und bezahlt werden. AÜA lösen auch das Problem, dass häufig eine stabileMobilfunkverbindung zum Installationsort im Keller unmöglich ist. Dies wird beim derzeitigen Rollout der SMGW von Installateuren beklagt. Normen unterstützen Innovationen Bei der Digitalisierung der Energiewende müssen neben hoher Betriebssicherheit die Sicherheitsaspekte gegen unerwünschte und gefährliche Zugriffe immer Berücksichtigung finden. Elektronische Gateways und Router ins Internet stellen einen digitalenHauszugang dar, der mindestens so gut gegen Einbruch (Cybercrime) geschützt werden muss wie die physische Haustür mit ihremTürschloss. Trotz höchster Sicherheitsanforderungenmuss dieser „elektronische Hauszugang“ jedoch mit akzeptablen Kosten bereitgestellt werden. Gelingen kann das nur bei gemeinsamer Nutzung von vielen Gewerken im Gebäude (Sektorkopplung). Bereits installierte Sicher- heitsinfrastruktur bei bestehenden oder von der Bauordnung vorgeschriebenen Alarm-/ Brandmeldeanlagen mit standardisierten Schnittstellen, Funktionen und Sicherheits- einrichtungen könnte hier mithilfe eines preiswert zu realisierenden Upgrade zu einer sinnvollen Sektorkopplung beitragen. Dies wäre ein wesentlicher Beitrag zur Kostenre- duktion bei gleichzeitigem Sicherheitsgewinn und könnte somit die Akzeptanz von Systemen zur CO₂-Reduktion deutlich erhöhen. Im Rahmen des Forschungs- projekts WärmewendeNordwest ist nun geplant, die problemlose Funktion in real existierenden Gebäuden und Liegenschaf- ten des Partners GSG nachzuweisen. Die technische Machbarkeit dürfte das weitaus geringere Problem sein gegenüber büro- kratischen Regelungshürden. Die heutige TR03109 ist eine rein nationale deutsche Richtlinie. Ein gemeinsamer EU-Markt sollte doch eigentlich nationale Alleingänge verhindern. Europäische Normen können das sicherstellen. Es ist zu begrüßen, dass die Arbeitskreise der Energietechnik und der Sicherungstechnik im DKE mittler- weile bereits zusammengefunden haben. Aber auch die Mitwirkung des BSI und des BMWK sind unverzichtbar für den Erfolg. Und den brauchen wir nicht nur im Projekt für ein Gelingen der Wärmewende „als zentrale Säule der Energiewende". Bild 5: Gemeinsame Übertragungswege für SMGW und Sicherungstechnik: Die normkonforme Alarmübertragung wird nicht behindert, umgekehrt hat die Alarmübertragung auch keine Rückwirkung auf die richtlinienkonforme Funktion des SMGW und des SMGW-Admin

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2Mzk=