NET 12/2022

39 www.net-im-web.de 12/22 Torsten J. Gerpott Mit der Novelle des TKG 2021 wurden neue Rechte für Verbrau- cher bei Abweichungen zwischen den vertraglich vereinbarten maximalen Down- und Upload- Raten und der tatsächlichen Leistung für einen Internetzugang über Fest- oder Mobilfunknetze geschaffen. Zur Konkretisierung solcher Abweichungen im Mobil- funk hat die Bundesnetzagentur am 25. August 2022 Eckpunkte vorgeschlagen. Jedoch besteht bei diesem Vorschlag erheblicher Änderungsbedarf. Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott leitet den Lehrstuhl für Unternehmens- und Technologieplanung an der Mercator School of Management der Universität Duisburg-Essen Der deutsche Gesetz- geber hat ein Herz für Kunden von Mobil- funk- und Festnetzdiensteanbietern. Die Schutzrechte von Verbrauchern, die Verträge mit solchen Anbietern ab- schließen, wurden in den letzten Jahren im Hinblick auf Angebotstransparenz, Vertragslaufzeit (vgl. NET 3-4/2020, S. 41-42; NET 1-2/2021, S. 26-27) und Kündigungshürdenabbau merklich ver- stärkt. Zu den bei der letzten Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Dezember 2021 neu verankerten Ver- braucheransprüchen gehören gemäß § 57 Abs. 4TKGSonderkündigungs- und Entgeltminderungsrechte ohne vorherige Fristsetzungen bei „erheblichen, kontinu- ierlichen oder regelmäßig wiederkehren- den Abweichungen“ zwischen der von einem Anbieter vertraglich benannten maximalen Down- bzw. Upload-Ge- schwindigkeit (MDG bzw. MUG) und der tatsächlichen Leistung eines Inter- netzugangs (IZ) über Mobilfunk- oder Festnetze. Im Europarecht wurden der- artige Abweichungen, die im Folgenden auch als Liefertreue bezeichnet werden, schon 2015 in der Verordnung (EU) 2015/2120 (Netzneutralitätsverordnung Geschwindigkeitsabweichungen bei mobilem Internet Wie sind die geplanten Vorschriften der BNetzA zu bewerten? Der deutsche Gesetzgeber hat ein Herz für Kunden von Mobilfunk- und Festnetzdiensteanbietern. Die Schutzrechte von Verbrauchern wurden in den letzten Jahren merklich verstärkt (Foto: Gracini Studios, pixabay) NE T ZB E TRE I B ER UND - D I ENS T E

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