NET 12/2022
40 www.net-im-web.de 12/22 – NNVO) mit dem Ziel aufgegriffen, Endnutzern einen unbeschränkten Zu- gang zum offenen Internet zu gewährleis- ten. Art. 4 Abs. 1 lit. dNNVOverpflichtet IZ-Anbieter als Transparenzmaßnahme zur Bereitstellung „eine[r] klare[n] und verständliche[n] Erläuterung, wie hoch ... die maximale ... Download- und Up- load-Geschwindigkeit von Internetzu- gangsdiensten bei Festnetzen oder die geschätzte maximale ... Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internet- zugangsdiensten bei Mobilfunknetzen ist und wie sich erhebliche Abweichungen von der jeweiligen beworbenen Down- load- und Upload-Geschwindigkeit auf die Ausübung der Rechte der Endnut- zer gemäß Artikel 3 Absatz 1 auswirken könnten“. Liefertreue von IZ-Anbietern Empirische Daten zum Ausmaß der Lie- fertreue von IZ-Anbietern im Hinblick auf die von ihnen vertraglich festgehalte- nen (geschätzten) maximalen Empfangs- sowie Sendegeschwindigkeiten werden seit 2017 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Jahresberichten zur Breit- bandmessung dokumentiert. Dort stellt die Behörde statistische Auswertungen von Geschwindigkeitsmessungen zusam- men, die Nutzer von stationären oder mobilen IZ per Browser- oder Desktop- App angestoßen haben, und vergleicht sie mit von den Nutzern angegebenen vertraglichenMaximalgeschwindigkeiten für Festnetze und geschätzten maximalen Datenübertragungsraten für Mobilfunk- netze. Der jüngste Bericht vom 14. Juni 2022 deckt den Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2021 ab. Für mobile IZ beruht er auf 0,45 Mio. „validen Messungen“. Das ist angesichts von über 130 Mio. aktiven persönlichen SIM-Karten in Deutsch- land (Stand: 30. Juni 2022) keine große Stichprobe, die außerdem aufgrund der Selbstauswahl von vor allem über erhal- tene IZ-Leistungen besorgten Nutzern sehr wahrscheinlich nicht für alle Ver- braucher repräsentativ ist. Außerdem lässt sich an den im Jahresbericht enthaltenen Statistiken kritisieren, dass sie • netzseitig die Auslastung von Funk- zellen sowie IP-Backbone-Netzen, die genutzten Frequenzbänder und die Leistungsfähigkeit angewählter Server sowie • nutzerseitig die Bewegungsgeschwin- digkeit, die genaue Position zur Basis- station, das Ausmaß der Funksignal- abschirmung dieser Position und den eingesetzten Endgerätetyp nicht hinreichend differenziert berück- sichtigen. Da jedoch Mobilfunknetzbe- treiber selbst keine eigenen Messungen allgemein zugänglich machen, gibt es zu den von der BNetzA gesammelten Daten derzeit keine bessere evidenzbasier- te Alternative zum Ausmaß der Vertrags- konformität von gelieferten MDG bzw. MUG bei mobilen (und stationären) IZ. Für mobile IZ deuten die Ergeb- nisse des letzten BNetzA-Berichts auf eine erhebliche Lieferuntreue hin. Im mobilen Download wurden lediglich bei 20,1%und im mobilen Upload bei 20,5 % der Mes- sungen Bandbreiten von mindestens 50 % der im Vertrag enthaltenen geschätzten maximalen Bandbreite erreicht. Mindestens 100 % der geschätzten maximalen Band- breite wurde für mobile Down- bzw. Up- loads bei 2,6 % bzw. 3,4 % der Teilnehmer registriert. Die Liefertreue derTelekomwar besser als die von Telefónica Germany, die ihrerseits positivereWerte aufwies als Voda- fone. Bei IZ aus Festnetzen war die Liefer- treue höher: Bei 83,5%bzw. 87,5%der per Desktop-App vorgenommenen 0,17 Mio. Messungen wurden mindestens 50 % der im Vertrag enthaltenen MDG bzw. MUG Wie dieses Speedtest-Ergebnis in Mülheim an der Ruhr zeigt, ist hier „noch viel Luft nach oben“: Der Vodafone-Smart-XL-Vertrag soll im Idealfall ein Surfen mit Geschwindigkeiten von "bis zu 500 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload" gewährleisten Geschwindigkeitsabweichungen bei mobilem Internet Diese Darstellung des Speedtests in Mülheim an der Ruhr zeigt, dass sich sowohl die Download- als auch die Up- load-Geschwindigkeit über die Zeit gesehen nicht wesentlich verbessern, aber auch nicht verschlechtern
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