NET 3 2022

17 3/22 Das Lösungskonzept der Handreichung empfiehlt einen einheitlichen Ablauf der Auslöseprüfung, unabhängig von der Adressierung und Übertragung der Alar- mierung im Digitalfunk BOS als einzeln adressierter oder als gruppenadressierter Teilnehmer. Die imCallout-Nutzerdaten- teil nachgelagerte Subadressierung soll dabei immer verwendet und ausgewertet werden. Dabei können Subadressen allein oder als Kombination von Subadresse und Tetra-Rufgruppe (Group Short Subscriber Identity – GSSI) gültig sein. Der zweite Fall erlaubt die Mehrfachverwendung von Subadressen in unterschiedlichen Tetra- Rufgruppen. Zuweisung über Subadressen In den bisherigen Definitionen existierte nur das Kriterium „Alarmempfänger löst aus“, aber noch keine Methode der Zuwei- sung des Sirenenprogramms. Unter einem Sirenenprogramm werden Sirenensignale (Heultöne) und Sprachtexte verstanden. In der Handreichung wird zunächst die Zuweisung des Sirenenprogramms über Subadressen mittels Präfixe (vergleichbar mit den Pocsag-Funktionsbits der Tech- nischen Richtlinie BOS für Geräte zur digitalen Funkalarmierung) beschrieben. Die Länge des Präfixes legt die maximal mögliche Anzahl von Sirenenprogrammen fest. Diese Variante wird bereits in einigen Bundesländern in unterschiedlichen Aus- prägungen genutzt. Eine grundlegende Eigenschaft dieser Variante besteht darin, dass die Sirenensteuerung empfangsseitig nur prüft, ob in ihrer Liste der Zuordnun- gen „Subadresse – Sirenenprogramm“ die empfangene Subadresse hinterlegt ist. Nur dannwird das hinterlegte Sirenenprogramm ausgeführt. In der Sirenensteuerung erfolgt keine Auscodierung der Präfixe in den Subadressen. Die Handreichung stellt ein ein- heitliches Verfahren für die Zuweisung (Co- dierung) von bis zu 15 Sirenenprogrammen in den Subadressen vor. Dazu werden die höchstwertigen vier Bit der Subadresse als Präfix für das Sirenenprogramm verwen- det. Damit werden sendeseitig die 65.534 je Tetra-Rufgruppe (GSSI) verfügbaren Subadressen in 15 Sirenenprogramme und 4.094 Subadressen aufgeteilt. Da emp- fangsseitig keine Auscodierung durch die Sirenensteuerung erfolgt, sind die Anwender in der Wahl der Präfixe und Subadressen weiterhin völlig frei. Das Präfix-Verfahren grenzt den nutzbaren Bereich der Subadressen und Si- renenprogramme etwas ein. Deshalb wurde auf Anregung der BDBOS ein zusätzliches Informationselement (User Application Specific Information Element – UAS-IE) beschrieben. Damit steht eine alternative Methode der Zuweisung des Sirenenpro- gramms zur Verfügung. Dieses Informa- tionselement „UAS-IE Sirenenprogramm“ legt fest, welches Sirenenprogramm die über die Subadressen adressierten Sirenen auslösen soll. Mit dieser zweitenVariante ist es möglich, die Subadressierung wieder von der Zuweisung des Sirenenprogramms über Präfixe zu trennen und die Beschränkung der Anzahl der Subadressen aufzuheben. Beide Varianten können über die in der Handreichung dargestellten Vorschläge problemlos im BOS-Digitalfunknetz ko- existieren. Verhalten bei Alarmierungen In Funknetzen werden Alarmierungen oftmals zur Erhöhung der Übertragungs- sicherheit mehrfach ausgesendet. Dies ist bereits aus der analogen und digita- len Alarmierung bekannt. Die Hand- reichung empfiehlt für diesen Fall ein vergleichbares Vorgehen bei Nach- und Mehrfachalarmierungen und entsprechen- de Sperrzeiten in der Sirenensteuerung. Die Übertragung der Alarmierung über „Simple Callout“ nach Tetra-Standard kennt aktuell nur Rückmeldungen für Flickenteppich vermeiden Glasfaser tkt vivax anzeige glasfaser breitband zur auswahl.indd 8 26.08.21 09:18

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2Mzk=