NET 03/2023

17 www.net-im-web.de 3/23 GL AS FAS ER AUSBAU Leitungsauskunftsverfahren in Deutschland Das sollten Sie wissen Jan Syré, Dr. Eva Benz, Markus Heinrich Wer heut eine Baumaßnahme durchführen möchte, muss eine entsprechend Abfrage bezüglich möglicherweise im Baugebiet ver- legter Leitungen bei allen infrage kommenden Leitungsbetreibern vornehmen. Dieser Fachbeitrag hat den Anspruch, den aktuellen Sta- tus Quo der Situation in Deutsch- land rund um die Leitungsaus- kunft (LA) aus einem neutralen Blickwinkel zu beschreiben und zu analysieren. ist. Jan Syré, VST ist Leiter Strategie und Politik beim Verband Sichere Transport- und Verteilnetze/KRITIS e.V, Dr. Eva Benz ist Leiterin Unternehmensentwicklung bei der BIL e.G., Markus Heinrich ist Rechtsanwalt und Partner der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Neben demVersuch, die Begrifflichkeiten, die im Markt – teilweise auch missverständlich – verwendet werden, voneinander abzugrenzen, werden die aktuellenMarktinstrumente transparent dargestellt, um Unsicherheiten zu mini- mieren. Der Inhalt adressiert alle, die sich für das LA-Verfahren interessieren, die Fragen haben bzgl. der Funktionsweise der unterschiedlichen amMarkt etablier- ten Dienstleistungen und die sich eine transparente, marktneutrale Darstellung wünschen. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Zielgruppen: • Bauausführende und Planende – als verlässliches Hilfsmittel imRahmen eines Auskunftsbegehrens, um sich sicher und rechtskonform imMarkt zu bewegen:Wer macht was und was nicht? Wer passt zu mir und meinen Bedürfnissen? • Infrastrukturbetreiber – um Argu- mente/Lösungsansätze zu finden für Sicherheit und Funktionserhalt ihrer Infrastruktur und ggf. Prüfung einer Mitwirkung an der identifizierten Lösung. Rechtsrahmen Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die explizite Aussagen bezüglich der Ver- pflichtung zur Einholung (durch den Bautätigen) bzw. Erbringung (durch den Betreiber) einer LA machen. Es sind aus- schließlich technische Regelwerke (z.T. kostenpflichtig) und zahlreiche Gerichts- urteile, die sich mit demThema befassen. Grundsätzlich gilt: • Die Verpflichtung zur Einholung einer LA leitet sich aus der Sorgfaltspflicht der Bautätigen ab - die Beschädigungen von Leitungen stellen ersatzpflichtige Eigentumsverletzungen im Sinne der §§ 823 ff. BGB dar, wenn diese nicht erfüllt wurde. Ein Versäumnis ist ein Verstoß gegen die erforderliche Sorg- Die Verpflichtung zur Einholung einer Leitungsauskunft leitet sich aus der Sorgfaltspflicht der Bautätigen ab - die Beschädigungen von Leitungen stellen ersatzpflichtige Eigentumsverletzungen im Sinne der §§ 823 ff. BGB dar (Foto: Wälz, pixabay)

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