NET 3/2025
30 www.net-im-web.de 03/25 SCHWERPUNK T GL AS FAS ER Endgerätewahlfreiheit für Glasfasernetze birgt Risiken Netzbetreiber stehen vor neuen Herausforderungen Dennis Zoppke ist Produktmanager bei Intec Dennis Zoppke Des einen Freud, des anderen Leid: Am 10. Januar 2025 hat die Bundesnetzagentur, die oberste deutsche Regulierungsbehörde zur Förderung des Wettbewerbs in Netzmärkten, eine möglicherweise folgenreiche Entscheidung ge - troffen: Auch für passive optische Netze, insbesondere GPON (ITU-T G.984), bleibt der Netzabschluss- punkt, also der Übergabepunkt zwischen Netzbetreiber und End- kunde, passiv – genau wie bereits bei ADSL und VDSL. Verschiedene Telekom- munikationsverbände als Interessenvertreter der einzelnen Netzbetreiber hatten begründete Anträge zur Abweichung von dieser gelten- denRegelung gestellt, welche aber abgelehnt wurden. Diese Entscheidung bedeutet, dass Kunden weiterhin ihr Endgerät frei wählen können und nicht an die Vorgaben des Netzbetreibers gebunden sind. Doch ist dies wirklich ein Gewinn für Endkunden und Gerätehersteller? Als Endgerät bezeichnet man hier, analog zur DSL-Zeit, das Modem, den ONT (Optical NetworkTerminal). Es schließt die passive optische Glasfaserleitung ab, die vom Netzbetreiber in der Regel in das Gebäude geführt wird. Das Besondere hier ist: GPON ist ein sogenanntes „Shared Medium“, das heißt, während bei ADSL undVDSL jeder Kunde eine eigene Leitung bis zur Vermittlungsstelle hat, teilen sich bei PON mehrere Teilnehmer eine Glas- faserleitung. Die Netztopologie ist also eine andere als bei der DSL-Infrastruktur. Eine einzige vermittlungsstellenseitige Glas- faseranbindung wird hier mittels passiver Splitter in beispielsweise 32 bis 64 einzel- ne Teilnehmerleitungen aufgeteilt (siehe Grafik). Das bedeutet, dass die Daten im Downstream, die von der Vermittlungsseite über den OLT (Optical Line Terminal) in Richtung Kunde gesendet werden, an alle angeschlossenen Teilnehmer gehen. Upstream-Daten, die über den ONT in Richtung OLT gesendet werden, werden im Splitter wieder zu einem Datenstrom zusammengeführt. Diese Entscheidung hat natürlich Vor- und Nachteile, die hier sehr genau ab- gewogen wurden. Auf der einen Seite sollte die Vielfalt und Innovationsfähigkeit am Endgerätemarkt nicht beeinflusst werden, Fehlerhafte oder inkompatible Endgeräte können mit zu geringen Sendepegeln arbeiten oder außerhalb ihres zugeteilten Zeitschlitzes senden. Ein derartiger „räuberi- scher“ ONT (Rogue) kann einen ganzen PON-Zweig stören
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