NET 3/2025

39 www.net-im-web.de 03/25 Systemumstellungen sind kein Selbstläufer ligen Gbit/s-Bereich realisierbar. Außerdem lassen sich auch symmetrische Internetzu- gänge konfigurieren. Bei diesen weisen DS und US gleiche Datenraten auf, was für viele Anwendungen hilfreich ist. Dazu gehören Cloudnutzungen, Videokonferenzen, Spiele (Gaming), schneller Informationsaustausch und andere. Da wegen der bidirektionalen Kommunikation für jeden Nutzer ein ge- schützter Zugang ins Netz erforderlich ist, weisen PONs stets die Funktionsweise eines Sternnetzes auf. Bei solchen ist jeder Nutzer mit einer als Sternpunkt bezeichneten zen- tralen Einspeisestelle individuell verbunden. • Es lassen sich bei passiven optischen Netzen (PON) nachfolgendeGrundfor- men unterscheiden, wobei einOLT stets mehrere ONTs (32 oder 64) versorgt: • Einsatz einer Glasfaser und durch eine Frequenzweiche bewirkt unterschied- liche Wellenlängen für DS und US. Ein optischer Splitter teilt dann das zugeführte Signal für die ONTs auf. • Einsatz von zwei Glasfasernmit gleicher Wellenlänge für DS und US. Optische Splitter teilen dabei das zugeführte Signal für die ONTs auf (Grafik 2). • Einsatz einer Glasfaser mit Wellenlän- genmultiplex. Dabei wird für jedeONT eine eigene Wellenlänge verwendet. Kriterien für Glasfaser-Migration Die Migration der Glasfaser in bestehende Breitbandkabelnetze bedeutet denÜbergang von Breitbandverteilnetzen zu dem für die Netzbetreiber bis zum HÜP wirtschaftlich interessanten breitbandigen Internet als Kommunikationsnetze. Diese sind durch unterschiedliche Anwendungen gekenn- zeichnet, zu denen auch TV und Telefonie zählen. Grundsätzlich stellt die Migration der Glasfaser in Breitbandkabelnetze kein technisches Problemdar. Es bedarf allerdings stets der Abklärung des finanziellen Auf- wands für die jeweils zuständigen Betreiber der Netzebenen und die durch einen solchen Technologiewechsel realisierbaren Vorteile für die Betroffenen. Das soll nachfolgend genauer betrachtet werden. Die meisten der Straßenverteiler wurden inzwischen per Glasfaser an die vor- geschaltetenNetzstrukturen angeschlossen. Die Netzbetreiber der NE 3 sind deshalb derzeit bestrebt, möglichst viele Verbin- dungen zu den Hausübergabepunkten (HÜP) zu realisieren und als Glasfaser- Hausanschlüsse (FTTB) zu vermarkten. Das erfordert allerdings nicht nur den mit Genehmigungsverfahren und Kosten ver- bundenen Tiefbau für die Glasfaserverle- gung, sondern auch die Einwilligung der Hauseigentümer für den Anschluss an den HÜP. Außerdem bedarf es der Abklärung, wer die Kosten der erforderlichen Kon- vertierung des Signals an das bestehende koaxiale Hausnetz trägt. Für Hauseigentümer und Nutzer bietet FTTB keinen unmittelbaren Mehr- wert, während bei den Netzbetreibern der NE 3 die Kosten für die Glasfaserverle- gung anfallen. Deshalb steigt die Anzahl der FTTB-Anschlüsse nicht rasant, weil die aufgezeigten Randbedingungen nicht attraktiv sind. Perspektivisch hat es jedoch Bedeutung, dass über Glasfaser erheblich höhere Datenraten übertragen werden kön- nen. Das ist für die Nutzer allerdings erst dann relevant, wenn auch das Hausnetz auf Glasfaser umgestellt wurde, also FTTH gegeben ist. Der Übergang von FTTB auf FTTH erfordert im betroffenen Gebäude die Installation des Glasfaser-Hausnetzes. Das ist einerseits mit Kosten verbunden, andererseits aber auch davon abhängig, ob die Eigentümer/Mieter der Wohnungen mit dem erforderlichen Eingriff in ihre Räumlichkeiten einverstanden sind. Bei den Anschlussdosen sollten dann Versionen gewählt werden, die einerseits die bisherigen elektrischen Anschlüsse aufweisen, aber auch Steckverbindungen für Glasfaser, um FTTD-Geräte unmittelbar anschließen zu können. Außerdem stellt sich auch hier die Frage, wer die mit der Umrüstung auf Glas- faser verbundenen Kosten trägt. Dabei sei angemerkt, dass Kabelnetzbetreiber durchaus auch den FTTH-Ausbau unterstützen, dann allerdings wegen der höheren Leistungsfähig- keit der Glasfaser-Anschlüsse die Entgelte entsprechend „anpassen“. Für das Wohnungsnetz ist der jeweilige Eigentümer/Mieter zuständig. Bis- her stellen hier elektrische Verbindungen zu den Endgeräten die typische Lösung dar. Das liegt auch daran, dass es derzeit nur wenige Endgeräte gibt, die auch einen Glasfaseranschluss besitzen. Deshalb sollten die Anschlussdosen elektrische und optische Anschlüsse aufweisen. ImBedarfsfall können auch geeignete externe Konverter zum Ein- satz kommen. Fazit Die Migration der Glasfaser in existierende Breitbandkabelnetze ist auf allen Netzebe- nen grundsätzlich realisierbar. Das erfor- dert allerdings stets unterschiedlich hohen technischen Aufwand, der immer kosten- relevant ist. Die durch denTechnologiewechsel zur Glasfaser erreichbare Steigerung der Leistungsfähigkeit des Netzes ist für die angeschlossenen Nutzer nur dann von In- teresse, wenn diese einen Mehrwert sehen, weil für ihre bisherigen Anwendungen das Koaxnetz ausreichend war. Es bedarf des- halb eines nutzerspezifischen intelligenten Marketings, umdie betroffenenKunden von den Vorteilen der Glasfaser zu überzeugen. DieMigration der Glasfaser kann theoretisch auch durch Regulierung bewirkt werden. Dabei würde es sich um eine ge- setzliche Vorgabe für alle Betroffenen zum Übergang von Koax auf Glasfaser handeln. Eine solche politische Entscheidung hätte allerdings auch rechtliche Aspekte, weil sie ein wesentlicher Eingriff in das Eigentum auf den verschiedenen Netzebenen wäre.

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