NET 4/2022

6 www.net-im-web.de TRENDS & FAK T EN 04/22 Gesetz über digitale Märkte Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben am 25. März eine vorläufige politische Einigung über das Gesetz über digitale Märkte (DMA) erzielt, das auf eine gerechtere und stärker wettbewerbsorientierte Gestaltung des digitalen Sektors abzielt. In ihm sind klare Regeln für große Online-Plattformen vorgegeben. Damit soll sichergestellt werden, dass große Online-Plattformen, die bez. einer großen Zahl von Nutzern als sog. Gatekeeper fungi- eren, ihre Position nicht missbrauchen, um anderen Unternehmen den Zugang zu diesen Nutzern zu versperren. Eine Plattform gilt demnach als Gatekeeper, wenn sie in den vergangenen drei Geschäftsjahren in der EU einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Mrd. € erzielt hat oder ihr Börsenwert mindestens 75 Mrd. € beträgt und sie monatlich mehr als 45 Mio. in der Union niedergelassene oder aufhältige Endnutzer bzw. mehr als 10.000 in der Union niedergelassene gewerbliche Nutzer hatte. Außerdem muss die Plattform in mindestens drei Mitgliedstaaten einen oder mehrere zentrale Plattformdienste betreiben. Zu diesen zentralen Plattformdien- sten gehören Marktplätze und Stores für Softwareanwendungen, Suchmaschinen, soziale Netze, Cloud-Dienste, Werbedienste, Sprachassistenzdienste und Browser. Damit die Vorschriften der Verordnung verhältnismäßig sind, werden kleine und mit- telständische Unternehmen (KMU) nur in Ausnahmefällen als Gatekeeper eingestuft. Ebenso wurde die Kategorie des „neu entstehenden Gatekeepers“ vorgesehen, so dass die Kommission bestimmte Verpflichtungen auch Unternehmen auferlegen kann, derenWettbewerbsposition zwar bereits nachgewiesen, aber noch nicht von Dauer ist. In den letzten zehn Jahrenmusste die Europäische Union aufgrund bestimmter schädlicher Geschäftspraktiken sehr großer digitaler Akteure Geldbußen in Rekordhöhe verhängen. Das DMA ermöglicht ein direktes Verbot dieser Praktiken und wird für neue Akteure und europäische Unternehmen einen faireren und bestreitbareren Wirtschaftsraum schaffen. Verstößt ein Gatekeeper gegen die gesetzlichen Vorschriften, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 10 % seines weltweiten Gesamtumsatzes, im Wiederholungsfall von bis zu 20 % seines weltweiten Gesamtumsatzes. Wenn ein Gatekeeper systematisch, d.h. mindestens dreimal in acht Jahren, gegen die DMA-Vorschriften verstößt, kann die Europäische Kommission eine Marktuntersuchung einleiten und erforderlichenfalls verhal- tensbezogene oder strukturelle Abhilfemaßnahmen verhängen. Um sicherzustellen, dass die Gatekeeper nicht gegen die DMA- Vorschriften verstoßen, sind in derVerordnung auch Bestimmungen gegen die Umgehung der Vorschriften vorgesehen. Gedrücktes Geschäftsklima Unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine und seiner wirtschaftli- chen Folgen hat sich das Geschäftsklima in der Digitalbranche sichtlich eingetrübt. Im März gab der Index für die aktuelle Geschäftslage um 2,8 auf 39,8 Punkte nach. Die Geschäftserwartungen für die kommen- den sechs Monate gingen stark zurück und fielen auf -3,9 Punkte; im Vergleich zum Vormonat ist das ein Minus von 21,8 Punkten. Der Bitkom-ifo-Digitalindex, der sich aus der Einschätzung vonGeschäftslage und Geschäftserwartungen berechnet, ging um 13,1 Punkte zurück und notierte nun bei 16,8 Punkten. Und: „Trotz einer weiterhin exzellenten aktuellen Geschäftslage sind die Erwartungen an die kommenden sechs Monate verhalten“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Trotz der eingetrübten Stimmungslage wollen dieUnternehmen aber zusätzliche Jobs schaffen. Die Beschäftigungserwartungen gingen zwar um 4,1 Punkte zurück, blieben mit 30,2 Punkten aber nach wie vor deutlich im Plus. Das bedeutet, dass die weit überwiegende Mehr- heit der Unternehmen in den kommenden drei Monaten zusätzliche Arbeitskräfte einstellen will. Mit Blick auf die derzeitige Inflation, sieht der Bitkom für digitale Güter und Dienstleistungen nur moderat steigende Preise. Der Preisindex stieg um lediglich 0,7 auf 37,2 Punkte. www.bitkom.org Photonische Netze 2022 Der VDE ITG Fachausschuss KT3 „Optische Nachrichtentechnik“ und die VDE ITG Fachgruppe KT3.3 „Photonische Netze“ ver- anstalten am 18. und 19. Mai 2022 in Leipzig die 23. VDE ITG Fachtagung „Photonische Netze“. Zu den geplantenThemen gehören: Komponenten und Systeme für optische Netze (ON), WDM und Hochgeschwindigkeitsübertragung, Netzkonzepte, Carrier Grade Ether- net: 100G Ethernet und mehr, optische Metro- und Regionalnetze, Next Generation Optical Access, optische Systeme für Datacenter, Multi-Layer-Analysen sowie Kostenanalysen und Migration. Neben einigen eingeladenenVorträgen sind Fachbeiträge von ca. 15minDauer mit anschließender Diskussion sowie Posterpräsentationen vorgesehen. www.vde.com/de/itg/ Geschäftsklima, Geschäftslage und Geschäftserwartungen in der IKT-Branche (Quelle: Bitkom Research)

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