NET 4/2023
6 www.net-im-web.de TRENDS & FAK T EN Jahresbericht 2021/2022 Breitbandmessung Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am 15. März detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung (Zeitraum: 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022), die, wie Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, konstatieren musste, „nach wie vor nicht zufriedenstellend sind“. Konkret bedeutet das: Im Festnetz erhielten 84,4 % der Nutzer über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg im Download mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Bei 42,3 % der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten. Zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbie- tern fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus. Bezogen auf die absolute Datenübertragungsrate unterscheiden sich die Anbiet- er – auch technikbedingt – zum Teil sehr deutlich voneinander. Erstmalig werden im Bericht auch Gigabitanschlüsse betrachtet. Ein Vergleich zum Vorjahr, in dem ausschließlich Anschlüsse bis unter 500 Mbit/s in die Auswertung eingeflossen sind, ist daher mit Blick auf aggregierte Darstellungen nicht möglich. Die meisten Kunden (78,2 %) waren mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden (Noten 1 bis 3). Weniger als 11 % der Kunden bewerteten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6. Im Mobilfunk lag das generelle Niveau erneut deutlich unter dem im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 23,2 % der Nutzer (2020/2021: 20,1 %) mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten ge- schätztenmaximalenDatenübertragungsrate; bei 3,0%der Nutzer (2020/2021: 2,6 %) wurde diese voll erreicht oder überschritten. In höheren Bandbreiteklassen wurden tendenziell nie- drigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Die Endkunden bewerteten die Anbieter erneut weit überwiegend mit Noten von 1 bis 3 (70,8 %). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil jedoch zurückgegangen (2020/2021: 75,7%). Da gleichzeitig der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert wieder auf einem niedrigen Niveau lag, ist weiterhin zu vermuten, dass die Nutzer bei mobilen Breitband- anschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende absolute Datenübertragungsrate bewerteten als das Erreichen der vertraglich in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate. Die Ergebnisse der Breitbandmessung liefern keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breit- bandigen Internetzugangsdiensten. https://breitbandmessung.de/archiv-jahresberichte https://breitbandmessung.de/interaktive-darstellung Zwei ITG-Termine im Mai Vom 9. bis 10. Mai 2023 findet die ITG Fachtagung „Photonische Netze 2023“, die vom VDE ITG Fachausschuss KT3 „Optische Nachrichtentechnik“ und der VDE ITG Fachgruppe KT3.3 „Pho- tonische Netze“ organisiert wird, an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig statt. Sie befasst sich mit allen Aspekten moderner optischer Kommunikationsnetze, wie z.B. optischen Hochgeschwindigkeitsübertragungsstrecken, Netzma- nagement, flexible und elastische Netze, Entwicklung heterogener Netze, Integration von Festnetz und Mobilfunk, optische Lösun- gen für Mobilfunknetze der nächsten Generation und Satelliten- kommunikation, und soll Experten die Möglichkeit bieten, Ideen auszutauschen und Arbeiten in all diesen miteinander verknüpften Disziplinen zu präsentieren. Vom 10. bis 11. Mai 2023 dann können sich die Teilnehmer der 27. VDE ITG Fachtagung Mobilkommunikation über Themen wie 6G, 5G-Campusnetze, LPWAN, Fahrzeugkommunikation und andere informieren und diskutieren. Die Präsenztagung findet in Osnabrück statt. www.vde.com/itg „Standby“-Verbrauch von Geräten senken Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für Elek- trogeräte wie Waschmaschinen, Fernseher und tragbare Video- spielkonsolen angenommen, um deren Energieverbrauch im Standby-Modus zu reduzieren. Damit wird die Ökodesign-Ver- ordnung aus dem Jahr 2008 aktualisiert. Die Änderungen berück- sichtigen die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und erweitern den Anwendungsbereich der Vorschriften, z.B. auf Produkte mit externer Niederspannungsversorgung wie kleine Netzgeräte (einschließlich WLAN-Router und Modems) oder drahtlose Lautsprecher. Durch die neuen Vorgaben rechnet die Kommission damit, den Stromverbrauch bis 2030 jährlich um 4 TWh zu reduzieren, das entspricht einer CO2-Einsparung von 1,36 Mio. t pro Jahr. Zusätzlich profitieren Verbraucherinnen und Verbrau- cher auch von niedrigeren Stromrechnungen: Bis 2030 sollen sie insgesamt 530 Mio. € pro Jahr sparen können. Informationen über die Leistungsaufnahme der Geräte im Standby-Modus und die benötigte Zeit, um in diesen Modus zu gelangen, werden für Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem leichter zugänglich sein. Die Hersteller haben nach Inkrafttreten der Verordnung eine zweijährige Übergangszeit, bis die Regeln vollständig gelten. Einige Grenzwerte werden jedoch in zwei Stufen angewandt, wobei die endgültigen Regeln erst nach vier Jahren gelten. 4/23
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