NET 4/2024
46 www.net-im-web.de 04/24 BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Al- bers: „Die Telekom darf keine Gelegenheit bekommen, die Abschaltung ihres Kupfer- netzes strategisch zu nutzen und damit dem Wettbewerb im Glasfaserausbau zu scha- den. Deshalb muss die Bundesnetzagentur die Kupfer-Glasfaser-Migration proaktiv gestalten und einen konkreten Fahrplan vorlegen, der sicherstellt, dass auch in den Ausbaugebieten der Wettbewerber das alte Telefonnetz abgeschaltet wird, sobald Glas- faser dort flächendeckend verfügbar ist.” Konkret soll die Bundesnetzagen- tur die Abschaltung des Kupfernetzes in den Regionen, in denen dieTelekom selbst Glasfaser verlegt hat, nur dann genehmigen, wenn das Kupfernetz auch in Gebieten abgeschaltet wird, die durchWettbewerber vergleichbar gut mit Glasfaser versorgt sind. Vorteile einer wettbewerbskonfor- men Kupfer-Glasfaser-Migration Eine auf dieseWeise wettbewerbskonform gestaltete Kupfer-Glasfaser-Migration hätte zwei große Vorteile: Die sukzessive Ab- schaltung des Kupfernetzes in einzelnen Gebieten auf Basis objektiver Kriterien wäre ein Investitionsanreiz für alle Glasfaser ausbauendenUnternehmen, da siemit einer hohen Auslastung ihrer Glasfasernetze rech- nen können, sobald ein Gebiet annähernd flächendeckend versorgt ist. Das würde den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau insgesamt stärken und perspektivisch den Bedarf öffentlicher Fördermittel senken. Zudem würde ein zügiger Einstieg in die Kupferabschaltung viel Strom und weitere Ressourcen einsparen, würde also auch den Klimaschutz unterstützen. Gutachten belegt EU- und ver- fassungsrechtlichen Spielraum für wett- bewerbskonforme Kupfer-Glasfaser-Migra- tion. In einem Gutachten im Auftrag des BREKO belegt der im Telekommuni- kationsrecht renommierte Regulierungs- experte Andreas Neumann, Geschäftsführer BREKO-Mitglieder stellen sich vor: PLP PLP, das 1947 gegründete Unternehmen, mit Haupt- sitz in Cleveland (USA) und Niederlassungen in mehr als 20 Ländern, entwickelt, fertigt und liefert Infrastrukturlösungen für die kritische Infrastruktur. Als Global Player im Bereich der Kabelveranke- rungssysteme im Freileitungsbau Energie- und Glas- faser hat sich PLP zu einem führenden Hersteller von Glasfasermuffen und Hochgeschwindigkeits- Cross-Connect-Geräten spezialisiert und beliefert weltweit Kunden aus den Branchen Energiever- sorgung und Telekommunika- tion. Europäische Produktionsstand- orte sichern die Lieferketten in alle Netz- ebenen, vom Central Offce bis ins Haus. Nun ist PLP mit PLP-GERMANY auch im deutschen Markt und erweitert damit seine europäische Präsenz und Produktverfügbarkeit in Deutschland. https://plp.com http://micostelcom.com/en/ Gleichbehandlungsmodell „Die Bundesnetzagentur berücksichtigt im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung nach [§ 34 Absatz 5] Satz 1 das Vorliegen eines Mechanismus, der eine diskriminierungsfreie Abschaltpraxis des Unterneh- mens mit beträchtlicher Marktmacht auch in Ge- bieten, in denen andere Unternehmen ein Netz mit sehr hoher Kapazität errichtet haben, sicherstellt, wenn diese Netzbetreiber angemessene Bedingun- gen erfüllen und eine Abschaltung erbitten.“ des Instituts für das Recht der Netzwirt- schaften, Informations- und Kommuni- kationstechnologie (IRNIK), die gesetz- geberischen Spielräume zur Förderung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfa- ser-Migration: „Über das Ermessen der Bundesnetzagentur hinaus kann auch die Bundesregierung gesetzliche Regelungen zur Sicherstellung einer wettbewerbskonformen Kupfer-Glasfaser-Migration auf den Weg bringen. Sowohl das EU-Recht als auch das Grundgesetz bieten hierfür ausreichend gesetzgeberischen Spielraum.“ Zwei Modelle zur Auswahl Eine Möglichkeit wäre eine gesetzliche Festschreibung der beschriebenen Gleich- behandlung von Gebieten, in denen die Telekom selbst Glasfaser ausgebaut hat, und denen, wo sich das Glasfasernetz im Besitz von Wettbewerbern befindet – das sogenannte Gleichbehandlungsmodell. Eine zweite Option wäre das „Anreizmodell“: Die Genehmigung von Abschaltanträgen in den Glasfaserausbau- gebieten der Telekom wird demnach mit einer Verschärfung der Regulierung des Kupfernetzes in den Glasfaserausbaure- gionen der Wettbewerber verknüpft, um so einen Anreiz zu dessen Abschaltung zu setzen. Dieses Modell wäre in der konkre- ten Ausgestaltung jedoch komplexer und in seiner Wirkung weniger effektiv als das Gleichbehandlungsmodell. BREKO-Geschäftsführer Albers: „Die Bundesregierung sollte eine Regelung für eine wettbewerbsgerechte Kupferabschal- tung in das aktuell diskutierte Telekommu- nikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz aufnehmen, um ihrer Verantwortung für einen zügigen Glasfaserausbau nachzukommen.“ Konzept Kupfer-Glasfaser-Migration: (https://www.brekoverband.de/aktuelles/ news/position-hintergrund/breko-konzept- zur-kupfer-glasfaser-migration/) Rechtsgutachten: (https://www.brekoverband.de/aktuelles/ news/position-hintergrund/gesetzgeberische- spielraeume-zur-foerderung-einer-wettbe- werbskonformen-kupfer-glasfaser-migration/) www.brekoverband.de BR E KO Ne t wo r k Aktuelles vom führenden Glasfaserverband Deutschlands
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