NET 05/2021

11 05/21 Neue TKG-Novelle führt darüber hinaus auch regelmäßige Kon- trollen und Prüfungen (Audits) zurWahrung aller gesetzlichen Vorgaben durch. Zu den wichtigsten Aufgaben der auskunftspflichtigenNetzanbieter gehören die Berücksichtigung und Einhaltung der von der BNetzA bereitgestellten Bezugsdokumente sowie die Erstellung kundenbezogener und von der BNetzA freigegebener Konzepte für die Umsetzung von richterlichen Anordnun- gen für Beauskunftungen von Telekommu- nikationsdiensten. Werden im Betrieb eines Netzbetreibers neue Komponenten eingesetzt, wie z. B. ein neuer Session Border Controller (SBC), muss in einer Typmusterprüfung nachgewiesenwerden, dass diese Komponente alle regulatorischen Anforderungen erfüllt. Eine der Herausforderungen bei der Umsetzung durch die Unternehmen ist die Einrichtung elektronischer Schnitt- stellen zu den Behörden (ESB). Sie dienen zur sicheren Übermittlung der geforderten Auskünfte über Verkehrsdaten zwischen den TK-Unternehmen und den Strafverfolgungs- behörden. Insbesondere die Einrichtung der technischen Schnittstellen „E-Mail ESB“ ist herausfordernd, weil darüber eine lückenlose Protokollierung gewährleistet werden muss. In der Praxis hat sich die Schnittstelle „ETSI ESB“ als einfacher umsetzbar bewährt. Hier- bei werden u.a. alle wichtigen Aktivitäten wie z.B. Personenzugriffe, Zeitpunkt des Zugriffs sowie Zweck und Art des Zugriffs nachweis- lich protokolliert und die Bereitstellung der Daten technisch automatisiert. Eigenes Personal oder Dienstleister? Die Maßnahmen zur Telekommunikations- überwachung sind rechtlich eng begrenzt. Deshalb ist die Zahl der jährlichen An- ordnungen für nationale TK-Dienste mit durchschnittlich zwei bis fünf Beschlüssen pro Monat und TK-Anbieter relativ gering. Trotzdemmüssen alle verpflichteten Netzan- bieter die hohen technischen und organisato- rischen Aufwände auf eigene Kosten vorhalten und betreiben, um bei Auskunftsersuchen unverzüglich tätig werden zu können. Die verpflichtetenTelekommunikationsanbieter können die beschriebenenVorkehrungenmit eigenem Personal durchführen oder gemäß § 110 Abs. 2 TKG einen Dienstleister als „Erfüllungsgehilfen“ beauftragen. Deshalb kann die Unterstützung durch einen zent- ralen Managed-Service-Betrieb von großem Vorteil sein. Während des Managed-Ser- vice-Betriebs nehmen die Operatoren im 24/7-Schichtbetrieb alle richterlich an- geordneten Anfragen für die Kommuni- kationsdienste für Sprache, E-Mail- und Internetzugänge zur weiteren Bearbeitung entgegen. Bei der Realisierung sind diverse datenschutzkonforme Sicherheitsmechanis- men umzusetzen, so dass die auszuleitenden Daten nur von den Strafverfolgungsbehörden eingesehen werden können. Jede Aktivi- tät während der Bearbeitung von Anfragen wird so erfasst und im Detail protokolliert, dass diese nachvollziehbar ist und durch die BNetzA auditiert werden kann. Corning Services ist spezialisiert für die Betriebsunterstützung imBereich von Telekommunikationsnetzen für private und öffentliche Netzbetreiber, Versorgungsunter- nehmen sowie Betreiber kritischer Infrastruk- turen. ImRahmen eines Full-Managed-Servi- cepakets für verpflichtete TK-Unternehmen wird während der Projektphase ein Team aus Projektleitung und Systemspezialisten bereitgestellt. Es sorgt für die Anbindung des Network- und Security-Operation-Centers (NOC/SOC) an die datenliefernden Systeme des TK-Unternehmens. Das Projektteam begleitet die Projektphase bis zur erfolgrei- chen Funktionsprüfung mit der BNetzA, um die Überführung in einen TKG-konformen Managed-Service-Betrieb sicherzustellen. Das Unternehmen bietet als „Erfül- lungsgehilfe“ mit seinemNOC/SOC für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen sowie für Auskünfte über Verkehrsdaten alle erforderlichen Dienstleistungen im 24/7-Be- trieb an. Hierfür wird neben dem sicherheits- überprüften Betriebspersonal gemäß SÜG§ 1 für Sabotageschutz und § 2 für G10 des Brief-/Post- und Fernmeldegeheimnisses auch die Systeminfrastruktur bereitgestellt. Corning Services verfügt zudem als Systemintegrator über umfangreiche Er- fahrungen mit Vorgängen der BNetzA wie einer Typmusterprüfung für neue Netzkom- ponenten. Die Funktionen und Schnittstellen von Produkten unterschiedlicher Hersteller werden in einer eigenen Laborumgebung getestet und verifiziert. So liegen auch Er- fahrungen mit dem neuen standardisierten Testkatalog der BNetzA für Maßnahmen gemäßTKG vor, der deutlich umfangreicher ist und u.a. Langzeittests erfordert. www.corning-services.de Corning Services ist spezialisiert für die Betriebsunterstützung im Bereich von Telekommunikationsnetzen für private und öffentliche Netzbetreiber, Versorgungsunternehmen sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen (Foto: Sujin Soman, Pixabay)

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