NET 05/2021

24 www.net-im-web.de 05/21 Betriebsfunk für die Zukunft stärken Spektrum auf den Prüfstand Es gibt aktuell rund 35.000 Nutzungs- lizenzen im klassischen Betriebsfunk. Im digitalen 12,5-kHz-Kanalraster bestehen besonders im 70-cm-Band in vielen Regio- nen Engpässe. Besser sieht die Situation im 6,25-kHz-Kanalraster aus, das aber nur von wenigen Herstellern unterstützt wird. Im 2-m- und 4-m-Band ist zurzeit noch aus- reichend Spektrum für den analogen und digitalen Betriebsfunk verfügbar. Da das Funkspektrum grund- sätzlich begrenzt ist, muss die wertvolle Ressource immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden, um Ineffizienzen zu ver- meiden. Die tatsächliche Nutzung gilt es fortwährend zu hinterfragen, da sich die Technik ändert (z.B. durch verbesserte Modulationsverfahren). Eine regelmäßige Umwidmung von Frequenzbändern (Refar- ming) ist daher sehr sinnvoll. Sie führt zu mehr verfügbarem Spektrum, kann jedoch auch Verunsicherung bei den Anwendern hervorrufen. Komplexität der Regulierung Der politische Fokus des Regulierers hat sich in den letzten Jahren zunehmend auf andere Bereiche verschoben. Dazu gehö- ren insbesondere die Frequenzen für die öffentlichen Netzbetreiber. Was den Be- triebsfunk betrifft, so wurde kürzlich die VVnömL überarbeitet, auch umdenUmbau vom analogen 20-kHz-Kanalraster auf das 12,5-kHz-Kanalraster weiter zu forcieren. Frequenzen im 20-kHz-Kanal- raster des Betriebsfunks (VVnömL Teil B, Abschnitt 1 Betriebsfunk für Sprach- und Datenkommunikation) werden längstens bis zum 31. Dezember 2028 zugeteilt. Mit der Einführung von Frequen- zen für eine analoge Nutzung im 12,5-kHz- Kanalraster im Juli 2020 sind keine Fre- quenzzuteilungen für neu zu errichtende Funknetze im 20-kHz-Kanalraster mehr möglich. Frequenzen, deren Befristung ausläuft und die vor der Einführung der analogen 12,5-kHz-Frequenzen zugeteilt worden sind, können längstens bis zum 31. Dezember 2028 nochmals verlängert werden, einzelne Teilbereiche nur bis zum 31. Dezember 2022. Das entsprechende 20-kHz-Frequenzspektrum wurde gemäß ECC REC T/R 25-08 neu gerastert und dem digitalen sowie analogen Betriebs- funk zur Verfügung gestellt (vgl. Mitteilung 253/2018, Amtsblatt Nr. 17/2018). In vielen Fällen erweist sich die Komplexität des Frequenzzuteilungsver- fahrens als hinderlich, zumindest als er- schwerend. Hersteller, Lösungen, Händler Der Fokus der Hersteller liegt überwiegend auf „größeren“ Lösungen auf Basis von Tetra- und DMR-Systemen. Aufgrund der Zersplitterung des klassischen PMR-Mark- tes ist die Bereitschaft für Innovationen und Neuentwicklungen eher begrenzt. Das betrifft auch die notwendige Arbeit in Standardisierungsgremien (z.B. ETSI) sowie die Mitarbeit in den Gremien für die mittel- und langfristige Frequenzpla- nung (BNetzA, CEPT, WRC). Zusätzlich belastet der Mangel an qualifiziertem und interessiertemNachwuchs den Fachhandel. (Potenzielle) Anwender Im klassischen Betriebsfunk finden sich Anwendungen mit einigen wenigen Hand- funkgeräten bis hin zu komplexen Netzen mit ortsfesten Funkstellen und mehreren hundert mobilen Endgeräten. Die Grup- pe der Anwender ist also sehr heterogen. Die Bereitstellung von 5G-Spektrum für Campusnetze sowie die Initiativen im Be- reich Industrie 4.0 (Stichwort: Ultra Wide Band – UWB) haben Impulse gesetzt und sind positiv zu bewerten. Sie zeigen, dass Initiativen von Anwenderverbänden zu Erfolgen führen können. Andere Segmente haben eher Lösungen mit öffentlichen 4G/5G-Net- zen im Fokus (z.B. Push to Talk over IP oder kurz PTT over IP) und geben damit bisherige Anforderungen an die Sicherheit ihrer Kommunikationslösungen auf. Die Energieversorger haben sich mit Erfolg für dieWidmung von 450-MHz- Frequenzen für ihre Belange eingesetzt. Maßnahmen Vor dem Hintergrund dieser Situation er- scheinen folgendeMaßnahmen zur Stärkung des Betriebsfunks in Deutschland geboten: • Der zukünftige Frequenzbedarf für den klassischen Betriebsfunk muss quantifiziert und ein europäisch har- monisiertes Spektrum für Betriebs- funkanwendungen geschaffen werden. • Weiterhin gilt es, die Prozesse für Fre- quenzzuteilungen in enger Abstim- mung mit der BNetzA zu erarbeiten. • Der PMeV wird zukünftige Lösungen für den klassischen Betriebsfunk skiz- zieren. Zu den genannten Themen ist er in einem konstruktiven Dialog mit den zuständigenReferaten der BNetzA. www.pmev.de Die Entwicklung der Erstzuteilungen im analogen und digitalen Betriebsfunk der letzten Jahre (VVnömL Teil B, Juli 2020)

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