NET 05/2021

36 www.net-im-web.de 05/21 Der Daten-Highway endet im Keller bedarf, um gebäudeinterne Infrastrukturen möglichst schnell zu modernisieren – ins- besondere im Bestand, denn obwohl Glas- fasernetze weniger Platz benötigen und im Betrieb weniger kosten, kann keine Rede davon sein, dass bestehende Inhouse-Netze bislang imgroßen Stil modernisiert wurden. Es fehlt an Anreizmodellen, so dass AG-Leiter Paschke befürchtet, dass die Verpflichtung zur Errichtung von VHC- Inhouse-Netzen in Neubauten und bei größeren Renovierungsmaßnahmen ein Papiertiger werden könnte; zumal ungewiss ist, wie sich die Streichung der bisherigen Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebüh- ren auf die Betriebskosten einer Wohnung sowie die imTKMoG neu gefasste Umlage für Glasfaser-Inhouse-Netze auswirken werden. Der neuen Umlageregelung ging eine hitzige Debatte voraus. Die bisherige Umlagefähigkeit wurde von ihrenBefürwor- tern als Garant für einen schnellen Ausbau der Inhouse-Netze, von ihren Gegnern aber als Hemmnis bezeichnet, das eben diesen Ausbau verhindere. Die Kabelnetzbetreiber wollten ihre Marktposition nicht verlieren, argumentierten mit niedrigen Preisen und bezeichneten die Umlagefähigkeit als so- lidarisches Prinzip. Die Kritiker sahen in der Umlagefähigkeit durch die damit ver- bundenen langjährigenGestattungsverträge eine Wettbewerbsverzerrung sowie Nach- teile für den Verbraucher. Wer eh schon für den Kabelanschluss zahle, habe wenig Veranlassung, den Anbieter zu wechseln, war die Argumentation. Komplexe Neuregelung Dem folgte schließlich auch der Gesetz- geber, der die Umlagefähigkeit in ihrer bisherigen Form strich. „Die Regelung stellt nicht nur einen Nachteil für Verbraucher, sondern auch für den Wettbewerb dar“, heißt es in der Begründung zumTKMoG- Entwurf. Die Folge: Die Betriebskosten für den Kabelanschluss dürfen nach der alten Regelung nur noch bis Ende Juni 2024 auf die Mieter umgelegt werden. Die Neuregelung ist durchaus komplex und entgegen der bisher vom Gesetzgeber verfolgten Technikneutralität einzig auf Glasfaser gemünzt. Wird eine Glasfaser-Inhouse-Verkabelung errichtet, darf der Vermieter ein Bereitstellungsentgelt vom Mieter erheben, das auf jährlich 60 € pro Wohnung gedeckelt ist. Ausnahmen gibt es bei aufwendigen Maßnahmen, z.B. wenn der Denkmalschutz beachtet wer- den muss. Das Entgelt darf für maximal fünf Jahre erhoben werden, insofern das Glasfasernetz im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2027 errichtet wird bzw. wurde. Damit ist der Glasfaseranschluss auch rückwirkend eine Modernisierungsmaßnahme, die zur Erhöhung der Miete führen kann. Unter gewissen Umständen kann die Laufzeit des Entgelts auch auf neun Jahre erhöht werden. Breitband und Immobilienwert Weitere Investitionsanreize sind sicherlich wünschenswert, denn immerhin hat die Bundesregierung im neuen TKMoG ein Recht auf schnelles Internet verankert, um ungleiche Lebensverhältnisse zu vermeiden. Das sollte besser nicht auf den letzten An- schlussmetern scheitern. Darüber hinaus wird ein hochwer- tiger Breitbandanschluss für Immobilien- käufer immer wichtiger. Laut einer Umfrage des Breitbanddienstleisters Konnect, der zum Satellitenbetreiber Eutelsat gehört, würden 10 % der über 2.000 Befragten vom Kauf einer Immobilie absehen, wenn diese nicht den gewünschten Breitband- anschluss habe. Für mehr als ein Fünftel der Umfrageteilnehmer reduziert sich der Immobilienwert um 10 %, für ein Achtel um 20 %. Bei den Entscheidungskrite- rien ist der Breitbandanschluss (43,1 %) genauso wichtig wie die Größe (43,3 %) einer Immobilie. Nur ihr Aussehen und die Energieeffizienz werden höher eingestuft. Es würden sogar 19 % der Befragten auf einen Garten verzichten, wenn sie dafür eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite erhielten. Letzten Endes wird auch der Aus- bau der Mobilfunknetze mit 5G von der Verfügbarkeit breitbandiger VHC-Netze in den Gebäuden abhängen. Für die fünfte Mobilfunkgeneration werden hohe Fre- quenzen eingesetzt, weshalb 5G-Netze im Vergleich zu 3G oder 4G ein Vielfaches an Antennenstandorten benötigen. So wird es auf vielen Dächern Sektorantennen geben müssen, um Straßen ordentlich ausleuch- ten zu können. Diese Antennen werden idealerweise mit Glasfaser angebunden. Einen Flaschenhals bei der gebäudeinternen Infrastruktur kann sich Deutschland daher nicht leisten. Fördergelder gibt es nur für Glasfaser bis zum Übergabe- punkt im Keller. Die Modernisierung gebäudeinterner Infra- strukturen wurde vom Gesetzgeber indes kaum beachtet (Foto: Unitymedia)

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