NET 5/2022
6 www.net-im-web.de TRENDS & FAK T EN 5/22 Cybersicherheit von 5G-Netzen Am 11. Mai haben die EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Europäischen Kommission und der EU-Agentur für Cy- bersicherheit (ENISA) einen Bericht über die Cybersicherheit von Open RAN veröffentlicht. Diese vollständig neue Art der 5G-Netzarchitektur wird in den kommenden Jahren eine alternative Möglichkeit für die Bereitstellung des Funkzugangs- teils von 5G-Netzen auf der Grundlage allgemeiner offener Schnittstellen bieten. Open RAN ist ein Technologiekonzept im Bereich der 5G-Mobilfunkkommunikation, das zusätzliche und offe- ne Schnittstellen für bisher proprietäre Komponenten des Funkzugangsnetzes (RAN – Radio Access Network) einführt. Dadurch sollen Offenheit und Interoperabilität imRAN eines Mobilfunknetzes gefördert werden. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass Open RAN potenzielle Sicherheitschancen bieten könnte, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Durch eine größere Interoperabil- ität zwischen RAN-Komponenten verschiedener Anbieter könnte Open RAN eine stärkere Diversifizierung der Anbieter innerhalb von Netzen in demselben geografischen Gebiet ermöglichen. Dies könnte dazu beitragen, die Empfehlung der EU-5G-Toolbox zu erfüllen, wonach jeder Betreiber eine geeignete Multi-Vendor-Strategie verfolgen sollte, um größere Abhängigkeiten von einem einzigen Anbieter zu vermeiden oder zu begrenzen. Open RAN könnte auch dazu beitragen, die Sichtbar- keit des Netzes dank der Verwendung offener Schnittstellen und Standards zu erhöhen, menschliche Fehler durch eine stärkere Automatisierung zu reduzieren und die Flexibilität durch den Einsatz von Virtualisierung und cloudbasierten Lösungen zu erhöhen. Allerdings sei das Open-RAN-Konzept noch nicht ausgereift und vor allem würde Open RAN auf kurze Sicht durch die zunehmende Komplexität der Netze eine Reihe von Sicherheitsrisiken verschärfen. Zu diesen Risiken gehören eine größere Angriffsfläche und mehr Einstiegspunkte für böswillige Akteure, ein erhöhtes Risiko der Fehlkonfiguration von Net- zen und mögliche Auswirkungen auf andere Netzfunktionen aufgrund der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen. Der Bericht stellt auch fest, dass die technischen Spezifikationen, wie sie von der O-RAN Alliance entwickelt wurden, nicht ausreichend ausgereift und von vornherein sicher sind. Open RAN könnte zu neuen oder verstärkten kritischen Abhängigkeiten führen, z.B. im Bereich der Komponenten und der Cloud. Zero-Rating-Optionen untersagt Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Vermarktung der Zero- Rating-Optionen „StreamOn“ derDeutschenTelekomund „Vodafone Pass“ untersagt. Außerdem hat sie die Beendigung von Bestands- kundenverträgen angeordnet. Die Angebote verstoßen gegen die Netzneutralität, weil sie den Datenverkehr nicht gleich behandeln. Die Behörde erwartet, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatrate-Tarife anbieten. Bereits am 2. September 2021 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die erwähnten Zero-Rating-Optionen mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, er untersagt sowohl technische als auch tarifliche Ungleich- behandlungen zwischen verschiedenenVerkehrsarten innerhalb eines Tarifs. Bei Zero-Rating-Optionen wird der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen – im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen – nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden, also unbegrenzt nutzbar sind. Die Neuvermarktung von StreamOn und Vodafone Pass ist nach der Anordnung der BNetzA bis zum 1. Juli 2022 einzu- stellen. Die beiden Zero-Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Für die Einstellung der Zero-Rating- Optionen im Bestandskundengeschäft haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Einstellung der Zero-Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt hat. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird. Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall. www.bundesnetzagentur.de Initiative „Gremienverbund Breitband“ Die VDE ITG in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem Rohrleitungsbauverband e.V. (rbv) haben 2021 die Initiative „Gremienverbund Breitband" gegründet, um die Entwicklung eines einheitlichenWeiterbildungskonzeptes für Fachkräfte im Glasfaserausbau zu orchestrieren. Erstes Ergebnis ist die VDE Leitlinie „Qualifizierungsmuster Breitband“ , die erstmalig einen einheitlichen Qualitätsrahmen schafft. Weitere Leitlinien sind zzt. in der Entstehung. www.bundesnetzagentur.de
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