NET 05/2023

13 www.net-im-web.de 5/23 Remote -Services für Alarmsysteme bestemWissen und Gewissen, allerdings ohne Berücksichtigung von Sicherheits- standards, eingerichtet haben. Denn diese existierten nun einmal nicht. Das ist Vergangenheit. Denn durch die Standardisierung und Ver- einheitlichung der Vorgaben für den Fernzugriff auf Alarmsysteme kann nun das volle Potenzial von Remote Services ausgeschöpft werden. Diese zwei Standards sorgen für mehr Sicherheit: • EN 50710 für die zu treffenden or- ganisatorischen Maßnahmen „An- forderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brand- sicherheitsanlagen und Sicherheits- anlagen“; • TS 50136-10 für die Umsetzung der technischen Infrastruktur „Techni- sche Spezifikation – Anforderungen für den Fernzugriff“ Mit diesen beiden Dokumenten werden sowohl die technischen als auch organisa- torischenUnklarheiten aus der bisherigen gängigen Praxis auf einen einheitlichen Sicherheits- und Qualitätsstandard ge- hoben. Damit ist auch die Verantwort- lichkeit für die Sicherheit der technischen Infrastruktur beschrieben. Sie obliegt dem Remote Access Infrastructure Service Pro- vider (RAISP). Das heißt, der Betreiber, der die Infrastruktur für Remote Services zur Verfügung stellt, ist verantwortlich für die ständige Verfügbarkeit und IT- Sicherheit des Remote Access – unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien. Sichere Cloudlösung für Fernzugriff Für Daniel Kaumanns, Produktmanager bei TAS Sicherheits- und Kommunika- tionstechnik und Mitglied in Arbeits- kreisen für Fernzugriffsnormen, sind die einheitlichen Regelungen eine wichtige Voraussetzung, ummit dem von ihm ver- antworteten ProduktTAS Secure Platform voll durchzustarten. Die im Hause TAS entwickelte Lösung stellt eine sichere Verbindung zwischen dem Service-PC beimErrichter auf der einen Seite und den angebundenen Alarmsystemen auf der anderen Seite her. Basisdienst der Platt- form ist ein sicherer Remote Access der Übertragungseinrichtung, weitereDienste wie Monitoring oder der Fernzugriff auf nachgeschaltete Gefahrenmeldeanlagen lassen sich flexibel zubuchen. Im Prinzip kann jede IP-fähige Anlage angebunden werden, neben Gefahrenmeldeanlagen also auch Systeme der Haustechnik. Bei der Entwicklung hat die TAS frühzeitig ihr Know-how genutzt, um höchste Performance und Sicher- heit zu erreichen, lange bevor es die nun geltenden Sicherheitsstandards gab. Das kommt Nutzern der Plattform zugute: Sie müssen weder in die eigene Infrastruktur einer Remote-Lösung investieren noch Spezialisten für die Pflege des Portals bin- den. „Wer unsere Plattformnutzt, bezahlt lediglich die monatlichen, im Vergleich zu einem Vororteinsatz überschaubaren Gebühren“, so der Produktmanager. Die TAS Secure Platform ist mandanten- fähig, die Zugänge frei skalierbar. Eine detaillierte Berechtigungsverwaltung ist ebenso selbstverständlich wie einheitliche Benutzeroberflächen. Für die Sicherheit der Remote Infrastruktur ist die TAS verantwort- lich, denn bereits im vergangenen Jahr wurde das Unternehmen als Remote Access Infrastructure Service Provider zertifiziert – als bislang einziger Anbie- ter in Deutschland. „Als Spezialist für Übertragungstechnik haben wir früh das Potenzial für den Fernzugriff auf Alarmsysteme erkannt. Es zeigt sich, dass wir mit der TAS Secure Platform tatsächlich einen substanziellen Beitrag leisten können, dem Fachkräftemangel durch vielseitig einsetzbare Lösungen zu begegnen“, fasst Daniel Kaumanns die bisherigen Erfahrungen beimEinsatz der Plattform in der Praxis zusammen. https://www.tas.de Die TAS Secure Platform stellt eine sichere Verbindung zwischen dem Service-PC beim Errichter auf der einen Seite und den angebundenen Alarmsystemen auf der anderen Seite her (Bild: TAS)

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