NET 6-7 2023
40 www.net-im-web.de 6-7/23 nicht nur dem Angebot und der Qualität imMobilfunk, sondern hat auch erhebliche negative Auswirkungen für Unterneh- men, die in Deutschland Glasfasernetze ausbauen. Ohne fairen Wettbewerb, in dem alle Anbieter zeitgemäße Produkte offerieren können, bleibt Deutschland dauerhaft hinter seinemPotenzial als Giga- bit-Gesellschaft zurück,“ beschreibt Nor- bert Westfal, Präsident des BREKO und Sprecher der Geschäftsführung bei EWE TEL, die Problematik. Deshalb fordert er: „Den drastischen Wettbewerbsdefiziten muss die Bundesnetzagentur mit einer belastbaren Diensteanbieterverpflichtung gezielt entgegentreten. Zudem bietet der Eintritt des vierten Mobilfunknetzbetrei- bers zusätzliche Chancen, denWettbewerb zu fördern." Eine im Rahmen der Studie er- folgte Marktbefragung unter 132 Glasfa- sernetzbetreibern zeigt deutlich, dass die Branche diese Ansichten teilt: Rund 90 Prozent sprechen sich für eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung aus, die den marktgerechten Zugang zu Vor- leistungen der etablierten Netzbetreiber absichert, und erwarten zudem verbesser- te Wettbewerbsbedingungen durch den Markteintritt des vierten Netzbetreibers. Vorerst letzte Chance Das Auslaufen der aktuellen Frequenzzutei- lungen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600MHz Ende 2025 bietet bis zur übernächsten Frequenzvergabe ab 2034 die letzte Gelegenheit, den Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt zu beleben. Hier sieht die Studie die Bundes- netzagentur in der Pflicht, wettbewerbs- fördernde Bedingungen zu schaffen, um dieWeichen für die Zukunft im deutschen Telekommunikationsmarkt zu diesem ent- scheidenden Zeitpunkt richtig zu stellen – zur Wahrung der Verbraucherinteressen, um Innovationspotenzial auszuschöpfen BR E KO Ne t wo r k Aktuelles vom führenden Glasfaserverband Deutschlands BREKO-Mitglieder stellen sich vor: EKS Engel FOS GmbH & Co. KG eks Engel bietet intelligente Netzwerklösungen, die überall dort eingesetzt werden, wo es auf höchste Zuverlässigkeit ankommt. Zu den Einsatzszenarien gehören z. B. die Fabrik- und Prozessautomatisie- rung, das Verkehrswesen, die Sicherheitstechnik und Smart-City-Anwendungen. Außerdem unterstützt eks die Anwender durch ein breites Dienstleistungsange- bot, das von Hard- und Softwareentwicklungen bis hin zur Planung und Umsetzung maßgeschneiderter Infrastrukturen für die Datenkommunikation reicht. Das Produktprogramm umfasst industriegerechte Netzwerkgeräte wie Router und Switches, für Fast- und Gigabit-Ethernet sowie PoE, als auch Medienkonverter für alle gängigen Feldbusse und Bypass-Systeme. Passive Komponenten wie Spleiß- boxen runden das Portfolio ab. www.eks-engel.de und den Glasfaserausbau in Deutschland zu unterstützen. Diensteanbieterverpflichtung Die derzeitigen Frequenzvergabebedin- gungen sehen vor, dass die etablierten Mobilfunknetzbetreiber mit anderen Mo- bilfunk- und Festnetzbetreibern sowie Mo- bilfunkdiensteanbietern zu Vorleistungen verhandeln müssen – ohne das Recht auf faire Angebote. Dieses Verhandlungsgebot hat sich als unwirksam erwiesen und muss durch eine sogenannteMVNO- undDiens- teanbieterverpflichtung gestärkt werden. Eine Diensteanbieterverpflichtung stellt sicher, dass die alternativen Netzbetreiber einen fairen Zugang zu marktgerechten Vorleistungen der etablierten Mobilfunk- netzbetreiber erhalten können. Chancen durch vierten Netzbetreiber Die Autoren der Studie sind sich sicher, dass derMarkteintritt des viertenMobilfunknetz- betreibers denWettbewerb auf allen Ebenen verbessern kann, sowohl durch das direkte Angebot von Diensten an Endkunden als auch durch das Angebot von Vorleistungen für Diensteanbieter und alternative Netz- betreiber. Da der Neueinsteiger aber erst ein flächendeckendes Netz aufbauen muss, ist neben einem fairen Anteil am Mobilfunk- spektrum auch ein diskriminierungsfreies National Roaming inklusive des Zugangs zum Marktstandard 5G notwendig. Denn nur so kann ein Neueinsteiger in der Auf- bauphase seines eigenen Netzes bundesweit wettbewerbsfähige Mobilfunkprodukte an- bieten. Und nur unter dieser Voraussetzung kann auch der vierte Netzbetreiber markt- fähige Produkte zur Weitervermarktung bereitstellen, wodurch er einen direkten Beitrag zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Glasfasermarkt leisten kann. Die Studie „Wettbewerbsdefizite auf dem deutschen Mobilfunkmarkt und regulatorische Antworten“ ist auf der Inter- netseite des BREKO abrufbar. Am 19. Juni 2023 hat der Bei- rat der Bundesnetzagentur, ein politisches Gremium, das die Regulierungsbehörde bei grundlegenden Entscheidungen berät, die Bundesnetzagentur aufgefordert, bei der anstehenden Festlegung der Rahmenbedin- gungen für die nächste Frequenzzuteilung einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang für Diensteanbieter und MVNO zum Vorleistungsmarkt sicherzustellen. Damit unterstützt der Beirat eine Kern- forderung dieser Studie. www.brekoverband.de
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