NET 6-7 2023
8 www.net-im-web.de Trends & Fakten Smart-Meter-Gesetz final beschlossen Der Bundesrat hat am 12. Mai das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20. April 2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sog. Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend inHaushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie schaffen über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystemmit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig ist. Vielmehr ermöglichen sie Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach demGesetz- entwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/ Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20%, bis Ende 2028 mindestens 50 % und bis Ende 2030 mindestens 95 % dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestat- tet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 € gedeckelt. DieMessstellenbetreiber dürfen wiederum in einer zeitlich befristeten Hochlaufphase die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrun- gen beim Rollout sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindestfunktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase" ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflicht- rollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter. Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technik hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Datenschutz und Daten- sicherheit aufgestellt. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesemZusam- menhang sog. BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Smart-Meter-Gateways durch das BSI geprüft und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleistet. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind höher als etwa beim Online Banking. EU benennt erstmals große Online-Plattformen Die Europäische Kommission nahm am 26. April die ersten Benen- nungsbeschlüsse im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste an, in denen 17 sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms – VLOPs) und zwei sehr große Online-Suchmaschinen (Very Large Online Search Engines – VLOSEs) benannt wurden, die monatlich mindestens 45 Mio. aktive Nutzer erreichen. Zu den sehr großen Online-Plattformen gehören unter anderem Alibaba AliExpress, Amazon Store, Apple AppStore, Facebook, Google Play, Instagram, LinkedIn, Tiktok, Twitter, Wikipedia, YouTube und Zalando. Die zwei sehr großen Online-Suchmaschinen sind Bing und Google Search. Die Plattformenwurden auf der Grundlage der Nutzerdaten benannt, die sie bis zum 17. Februar 2023 veröffentlichen mussten. Nach ihrer Benennung müssen die Unternehmen nun innerhalb von vier Monaten allen neuen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nachkommen. Diese zielen darauf ab, die Handlungsfähigkeit der Nutzer, auchMinderjähriger, im Internet zu stärken und sie zu schützen, indem den benannten Diensten die Pflicht auferlegt wird, ihre systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern sowie robuste Instrumente zur Moderation von Inhalten bereitzustellen. Spätestens vierMonate nach derMitteilung der Benennungs- beschlüsse müssen die benannten Plattformen und Suchmaschinen ihre Systeme, Ressourcen und Verfahren zur Einhaltung der Be- stimmungen anpassen und ein unabhängiges Compliance-System einrichten sowie ihre erste jährliche Risikobewertung durchführen und der Kommission übermitteln. Die Kommission hat ebenfalls eine Aufforderung zur Stellungnahme zu den Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste in Bezug auf den Datenzugang für Forscher veröffentlicht. Diese Bestimmungen dienen dazu, die Maßnahmen der Plattform- anbieter zur Bekämpfung illegaler Inhalte wie illegaler Hassreden sowie in Bezug auf andere gesellschaftliche Risiken wie die Verbrei- tung von Desinformation und Risiken, die sich auf die psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer auswirken können, besser zu überwachen. Lieferung von Signalen für IPTV jetzt über DVB-C Ocilion stellt seine IPTV-Dienste in Deutschland ergänzend auch für die Einspeisung in DVB-C Netze bereit. Zielgruppe dieser neuen Dienstleistung sind Glasfaser-Netzbetreiber ohne eigene Empfangsanlagen, die – üblicherweise für Anwendungen in der Wohnungswirtschaft – neben modernem IPTV weiterhin traditionelle DVB-C Signale bereitstellen müssen. Der Service ist aber auch für traditionelle Kabelnetzbetreiber relevant, die Content-Pakete (Zubuchpakete) beziehen möchten. 6-7/23
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