NET 08/2021
34 www.net-im-web.de 08/21 Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott leitet den Lehrstuhl für Unternehmens- und Technologieplanung an der Mer- cator School of Management Duisburg der Universität Duisburg-Essen Torsten J. Gerpott Auf der Weltfunkkonferenz 2023 soll über die Verwendung von UHF-Funkspektrum ab 2031 diskutiert werden. In Deutsch- land setzen sich Rundfunksender, Kulturveranstalter und Mobilfunk- netzbetreiber schon heute dafür ein, dass diese Frequenzen vorran- gig ihren Diensten und Systemen gewidmet werden. Der vorliegende Beitrag entwickelt einen Vorschlag für das weitere Vorgehen bei der langfristigen Zuordnung der Frequenzen. Flexibilität bei UHF erhalten Langfristige Weichenstellung für den digitalen Antennenrundfunk Derzeit arbeiten Exper- ten für die Weltfunk- konferenz der interna- tionalen Fernmeldeunion (ITU), die 2023 in den Vereinigten Arabischen Staaten stattfinden soll, mit Hochdruck an einer deutschen Position zur Nutzung von ul- trahohen Frequenzen (UHF) im Bereich 470 bis 694 MHz nach dem Jahr 2030. Diese Aktivitäten werden von einer brei- teren Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen. Sie sind aber für die technische Zukunft des digitalen Rundfunkempfangs über Antenne, der heute in Deutschland mittels der DVB-T2-Fernseh- undDAB+- Radiostandards erfolgt, von eminenter Bedeutung. Zwei Lager stehen sich gegen- über. Rundfunk- und Kulturveranstalter plädieren dafür, dass die Frequenzen weiter primär für die terrestrische Verbreitung von klassischen linearen TV- und Ra- diosendern sowie für im Kulturbereich eingesetzte drahtlose (PMSE)-Systeme (Programme Making and Special Events) Derzeit arbeiten Experten mit Hochdruck an einer deutschen Position zur Nutzung von ultrahohen Frequenzen (UHF) im Bereich 470 bis 694 MHz nach dem Jahr 2030 (Foto: TechniSat) NE T ZB E TRE I B ER UND - D I ENS T E wie etwa Mikrofone verwendet werden. Hingegen fordernMobilfunknetzbetreiber eine dritte digitale Dividende, mit der UHF im Anschluss an die Öffnung von 800-MHz-Frequenzen im Jahr 2010 und von 700-MHz-Frequenzen im Jahr 2015 für funkgestützte breitbandige elektro- nische Kommunikationsdienste (vulgo: mobile Internetanschlüsse) zumindest gleichrangig zum Rundfunk ebenfalls für solche Angebote genutzt werden dürfen. Priorität Rundfunk und Kultur Für die Verlängerung der Primärwidmung für den Rundfunk spricht, dass die Mo- bilfunkbranche es trotz der ersten zwei digitalen Dividenden bis zur Stunde nicht geschafft hat, Deutschland lückenlos we- nigstens mit Mobilfunknetzen der vierten Generation (LTE) zu versorgen: Auf mehr
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