NET 8/2022
39 www.net-im-web.de 8/22 Testergebnisse renommierter Institutionen ohne Übertreten der Grenze zum Betrug gemäß § 263 StGB im Sinn der Verkäufer zu beeinflussen. Doch dieser Einwand trägt nicht. Im digitalen Raum ist es Site-Betrei- bern viel schneller und zu niedrigeren Kos- ten möglich, gemeine Nutzerschnittstellen empirisch fundiert in kurzen Abständen zu optimieren, indem die Wirkungen von Ge- staltungsalternativen miteinander verglichen werden. Außerdemkannman in der digitalen Welt Algorithmen verwenden, die Schnitt- stellen dynamisch auf Kundensegmente, die imExtremfall nur noch eine Person umfassen, zuschneiden. Schließlich werden Nutzer im digitalen Raum DP nicht nur bei entgelt- pflichtigenOnline-Vertragsabschlüssen, deren Zahl und Wert in den letzten Jahren rasch zugenommen hat, ausgesetzt, sondern bei vielen anderen Gelegenheiten, z.B., wenn sie sich eine Meinung zu politischenThemen bilden oder ihremHobby wie Gaming nach- gehen. Angebotsseite Dafür, dass DP aktuell auf Web-Sites in Deutschland, in der EU und global weit ver- breitet sind, gibt es zahlreiche wissenschaftlich seriöse empirische Belege. So wurde bei einer Analyse der 75 am meisten angesteuerten Web-Sites für stationäre oder mobile End- geräte in der EU festgestellt, dass Anfang 2022 nur zwei Anbieter keine DP verwendeten und im Durchschnitt 4,25 DP pro Site zu beob- achten waren. Die amhäufigsten gefundenen DP waren ein Verstecken von Informationen sowie Voreinstellungen undWiederholungen bei Entscheidungsaufforderungen jeweils zu Ungunsten von Besuchern. Eine breiter angelegte Untersuchung von 11.297 eng- lischsprachigen Shopping-Sites im Februar 2019 identifizierte auf 1.254 (11,1 %) dieser Sites 1.818 DP und auf 183 der Sites 234 eindeutig betrügerische Designs. Ähnlich fand man 2019 bei einer Analyse der 200 Top E-Commerce-Web-Sites in den USA, dass dort auf 118 Sites Bestseller-Hinweise bzw. 116 zeitlich befristete Preissenkungen zur Erzeugung von sozialem bzw. zeitlichem Druck und im Durchschnitt pro Site 19,4 Designmerkmale zur Anregung von Spontan- käufen zum Einsatz kamen. Nutzerseite Web-Site-Besucher sind sich durchaus der Problematik unfairer digitaler Oberflächen bewusst. Eine in Deutschland imApril 2022 durchgeführte bevölkerungsrepräsentative Online-Befragung ergab, dass 47%der 1.006 Teilnehmer sich bessere Fähigkeiten, Risiken im Internet zu erkennen und sich davor zu schützen, wünschen. In der Verbraucherbe- fragung 2021 des VZBV stuften die 1.500 Teilnehmer „Internet und Digitalisierung“ als Bereich ein, auf dem • sie sichmit Abstand schlechter geschützt fühlen als in sechs anderen Bereichen (z.B. Finanzen undVersicherungen) und • sich das empfundene Schutzniveau ge- genüber demVorjahr verschlechtert hat. Der Sensibilität zum Trotz wirken DP im Sinn der für sie Verantwortlichen, weil Nutzer aufgrund kognitiver Beschränkungen (z.B. Aufmerksamkeit, Erinnerungsfähigkeit, Er- müdung) – insbesondere wenn sie unter Zeitdruck agieren und Emotionen wie Be- geisterung, Gier oder Neid im Spiel sind – es nicht schaffen, den psychologischen Fallen zu entgehen. Juristische Gegenmaßnahmen Angetrieben durch die starke Verbreitung und gefährlichenWirkungen von DP sinnen Politiker auf der Ebene der EU und in deren Mitgliedstaaten seit längerem darüber nach, wie man Besucher und anständige Betreiber von Sites vor Schäden durch DP bewahren kann. Der typische Ansatz besteht darin, direkte Verbote irreführender Designmuster in EU- und nationale Rechtsakte aufzu- nehmen, die entweder sämtliche Anbieter oder bestimmte Anbietertypen (z.B. On- line-Vermittler) verpflichten. Beispielsweise untersagt die EU-weit gültige „Richtlinie ... über unlautere Geschäftspraktiken im bin- nenmarktinternenGeschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern“ vom 11. Mai 2005 zu Zwecken desWettbewerbs- und Verbraucherschutzes in Art. 5 bis 9 generell verschiedene Geschäftspraktiken, die der- gestalt definiert sind, dass darunter auch digitale DP fallen können. In Deutschland wurden diese Vorschriften in den §§ 4a bis Bild 1: Beispiel 1 für Dark Patterns: Hier soll der Besucher dazu verleitet werden, das Zusenden von Push-Nachrichten von spektrum.de zuzulassen (Screenshot: https://www.spektrum.de/ ) Dark Patterns im Internet
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