NET 8/2022

47 www.net-im-web.de 8/22 Der längst überfällige Schritt mit den großen Schweizer Telcos zeigen, deutlich über der von Video-Ident-Ver- fahren. Automatisierte Identifizierungs- verfahren, die mit künstlicher Intelligenz ihre Algorithmen ständig optimieren, bieten eine hohe Genauigkeit, die sich auf einem ähnlichen Niveau befindet wie beispielsweise die Überprüfung durch den Mitarbeiter einer Filiale. Umstieg auf Auto-Ident Beim Umstieg auf neue Lösungen sollten die Unternehmen auf folgende Aspekte achten: • Gültige Ausweisdokumente: Für die Identitätsprüfung sind nur Doku- mente mit bestimmten Eigenschaf- ten zugelassen, z.B. Reisepass oder Personalausweis. Die richtigen Aus- weisdokumente müssen im Identifi- zierungsvorgang eingefordert werden können. Dazu gehört u.a., dass diese Dokumente ausreichend fälschungs- sicher sind, technisch prüfbare Sicher- heitsmerkmale sowie einen maschi- nenlesbaren Bereich haben. • Ablauf des Identifizierungsvorgangs: Im Identifizierungsvorgang muss ne- ben einer Plausibilitätsprüfung u.a. die Zugehörigkeit undÜbereinstimmung der Daten von Ausweis und Person geprüft werden. Der Vorgang muss darüber hinaus zeitlich zusammen- hängend und sukzessive ablaufen. Manipulationsversuche müssen tech- nisch erkannt werden. • Weitere Anforderungen an Räume, Technik, Abbruch und Qualitäts- management: Die BNetzA-Vorgaben zur Identifizierung nach § 172 TKG regeln auch technische Anforderungen bei der automatischen Identifizierung. Dazu gehören u.a. das Vorhalten von IT-Systemen in abgetrennten und zugangskontrollierten Räumen oder die Verschlüsselung (gemäß BSI TR- 02102) bei der Datenübermittlung. • Dokumentation und Einholen von Einwilligungen: Die erfolgte Identi- tätsprüfung muss zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar sein. Dafür müssen u.a. der Zeitpunkt, die identi- fizierte Person, das verwendete ID- Dokument und die Einwilligung in die Datenverarbeitung nachgewiesen werden können. Moderne Anbieter im Bereich der Auto- Ident-Verfahren wie PXL Vision können all die genannten Punkte bereits heute erfüllen. Sie übernehmen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ge- währleisten hierbei die Einhaltung höchs- ter Standards. Alle Daten sollten hierbei sowohl bei der Erfassung als auch bei der Übertragung und Speicherung verschlüsselt werden. Die Speicherung sollte in einer zertifizierten DSGVO-konformen Cloud, in einer eigenen Cloud oder on Premises beim Kunden erfolgen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Auto-Ident-Verfahren bis Ende 2022 von einer Konformitäts- bewertungsstelle zertifiziert sein müssen. Aber erfahrene Anbieter auf dem Markt sind darauf bestens vorbereitet, so dass einer Implementierung schon heute nichts mehr imWeg steht. Auch andere Anwen- dungsbereiche, etwa bei Behörden oder Banken, sind technisch heute ebenfalls bereits problemlos möglich. Die Anbieter von Auto-Ident-Verfahren verfügen hierfür auch bereits über Zertifizierungen ihrer Module nach der eIDAS-Richtlinie der Europäischen Union. Aber damit solche Verfahren auch in den vorgenannten Berei- chen zum Einsatz kommen können, sollte die Bundesregierung kurzfristig weitere regulatorische Anpassungen vornehmen. Der Identifikationsprozess wird bei PXL Ident per Link, QR-Code oder automatisch als Teil des Onboarding-Work- flows gestartet (Bilder: PXL Vision) Bedeutung der Erweiterung der Identifikationsmöglichkeiten für Unternehmen „Die neue Verfügung der Bundesnetzagentur, an der wir zusammen mit den Branchen- verbänden Bitkom und VATM in Gesprächen mit der Bundesnetzagentur maßgeblich mitgearbeitet haben und die somit den wesentlichen Anforderungen der Behörden und der Industrie entspricht, ist für die Unternehmen der Branche in jedem Fall ein gutes Zeichen“, so Thomas Börner, Syndikusrechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter bei PXL Vision. „Die Verfügung macht den Weg frei für kosteneffziente und rechtskonforme Identifkationsverfahren. Das Video-Ident-Verfahren kann durch automatisierte Verfahren abgelöst werden und bietet so vielfältige Chancen, Konversionsraten zu erhöhen und Kosten zu reduzieren.”

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