NET 8/2024

40 www.net-im-web.de 08/24 Kupfer-Glasfaser-Migration ImTK-NABEG-Entwurf der Ampel fehlt zu­ dem eine gesetzliche Regelung für den Über­ gang von Kupfer- auf Glasfasernetze. Die ist aber zwingend notwendig, um sicherzustel­ len, dass die Abschaltung der Kupfernetze durch die Deutsche Telekom wettbewerbs­ konform und verbraucherfreundlich erfolgt. Ohne Regelung droht die Gefahr, dass die Telekom die Abschaltung strategisch nutzt und damit dem Glasfaserausbau insgesamt schadet. Der BREKO hat hierzu bereits ein Konzept vorgelegt: https://www.brekoverband.de/aktuelles/ news/pressemitteilungen/kupfernetze-zuegig- abschalten-um-glasfaserausbau-zu-staerken/ Verschärftes Minderungsrecht Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist die geplante Einführung einer pauschalen Preisminderung für den Fall, dass die ver­ traglich vereinbarte Bandbreite nicht bei den Nutzern ankommt. Erst Ende 2021 wurde ein Minderungsrecht eingeführt, das Verbrauchern die Möglichkeit ein­ räumt, die Zahlungen zu mindern, wenn BREKO-Mitglieder stellen sich vor: terranets bw terranets bw ist unabhängiger Transportnetz- betreiber für Gas und sorgt mit seinem Gashoch- druckleitungsnetz für den diskriminierungsfreien Transport. Als Infrastrukturprovider stellt terranets bw seinen Kunden zudem eine höchst leistungs- fähige Glasfaserinfrastruktur mit einer Länge von rund 2.100 km und 18 Technikstandorten zur Ver- fügung. Durch die Verlegung des Glasfasernetzes im Schutzstreifen entlang des Gastransportnetzes und eine 24/7-Netzüberwachung wird eine hohe Be- triebs- und Ausfallsicherheit gewährleistet. Bis 2030 erweitert terranets bw seine Glasfaserinfrastruktur mit exzellenter Weitverkehrsperformance um rund 300 km zur Vermarktung zusätzlicher Dark Fiber- Strecken. Im Unternehmen mit zehn Standorten in Baden-Württemberg und Hessen arbeiten rund 300 Mitarbeitende. www.terranets-bw.de/telekommunikation die versprochene Internet-Geschwindigkeit dauerhaft nicht zur Verfügung steht. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Verschärfung entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Kleine Baumaßnahmen genehmi- gungsfrei Einzig positiv zu bewerten ist die Genehmi­ gungsfreiheit von geringfügigenBaumaßnah­ men wie dem sogenanntenHausstich – dem BR E KO Ne t wo r k Aktuelles vom führenden Glasfaserverband Deutschlands Für die kommende BREKO Jahrestagung im November, die wichtigste Fachkonferenz der Glasfaserbranche, kann man sich jetzt bereits Tickets sichern: https://breko.limesurvey.net/383923 letzten Schritt, um Gebäude mit Glasfaser zu versorgen. Dies kann dafür sorgen, dass Haushalte, bei denen die Glasfaserleitung bisher nur in der Straße liegt, schneller ans Glasfasernetz angeschlossen werden. www.brekoverband.de

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