NET 8/2024
www.net-im-web.de 7 08/24 5G Broadcast-Pilotprojekt in Halle Media Broadcast hat in Halle (Saale) die Verbreitung von Fernseh- programmen über 5G Broadcast im Rahmen eines Pilotprojektes gestartet. Das Pilotprojekt basiert auf einer Ausschreibung der Medienanstalt Sachsen-Anhalt zur Erprobung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten für die Verbreitung von Fernsehpro grammen im 5G Broadcast-Standard. Die Lizenz hatte Media Broadcast Anfang Juni erhalten. Nach ersten Testausstrahlungen konnte der Testbetrieb eines 5G Broadcast-Senders inHalle (Saale) nun offiziell starten. ImRahmen des Pilotbetriebs werden unterschiedliche Systemparameter zur Optimierung des 5G Broadcast-Übertragungsweges getestet. Konkret sollenÜbertragungsgeschwindigkeit und Stromverbrauch im Vergleich zu Mobilfunk getestet werden. Um möglichst viele Programme über einen 5GBroadcast-Kanal übertragen zu können, wird es auchTests bzgl. Programmqualität und Programmvielfalt und den dafür optimalen Systemparametern geben. In dieTestsze narien werden auch Katastrophenschutzwarnungen integriert, die jederzeit über 5G Broadcast ausgesendet werden können. Das 5GBroadcast-Signal wird über die vorhandene Sende- antenne am Standort „Halle Kraftwerk" ausgesendet, über die auch das Antennenfernsehen DVB-T2 verbreitet wird. Die bestehende DVB-T2-Infrastruktur kann auch für 5GBroadcast genutzt werden. Der vorhandene DVB-T2 Sender musste dazu lediglich auf die neue 5G Broadcast-Technologie umgerüstet werden. Über den UHF- Kanal 40 könnten so je nach Systemkonfiguration bis zu 260.000 Einwohner in Halle portabel outdoor mit 5G Broadcast versorgt werden. Derzeit gibt es noch keine 5GBroadcast-fähigen Endgeräte auf dem Markt zu kaufen, doch die gemeinsame Entwicklung der Technologie durch die Beteiligten aus Industrie, Netzbetreibern und Politik schreitet voran, sodass 5G Broadcast-fähige Endgeräte in Zukunft für Endverbraucher verfügbar sein werden. Zum Start des Projekts sind zwei Programmplätze geplant. www.media-broadcast.com KI-Gesetz tritt in Kraft Die weltweit erste umfassendeVerordnung über künstliche Intelligenz, das europäische Gesetz über die künstliche Intelligenz (KI-Gesetz), tritt in Kraft. Mit dem KI-Gesetz soll sichergestellt werden, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden ab dem 2. August 2026 gelten. Darüber hinaus führt das KI-Gesetz auch Vorschriften für sogenannte KI-Modelle für allgemeine Zwecke ein. Dabei handelt es sich um hochgradig leistungsfähige KI-Modelle, die für eine Viel zahl von Aufgaben ausgelegt sind – etwa das Erstellen von Texten, die sich lesen, als hätten Menschen sie geschrieben. KI-Modelle für allgemeine Zwecke werden zunehmend als Komponenten von KI-Anwendungen eingesetzt. Das KI-Gesetz wird für Transparenz entlang der Wertschöpfungskette sorgen und sich mit möglichen systemischen Risiken der leistungsfähigsten Modelle befassen. DieMitgliedstaaten haben bis zum2. August 2025 Zeit, die zuständigen nationalen Behörden zu benennen, die die Anwendung der Vorschriften für KI-Systeme überwachen und Marktüberwa chungsmaßnahmen durchführen werden. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de TRENDS & FAK T EN Cloud-Angebote für öffentlichen Sektor secunet, Deutschlands führendes Cybersecurity-Unternehmen, stellt für die Bundesdruckerei-Gruppe, das Technologieunterneh men des Bundes, souveräne Cloud-Services zur Verfügung. Diese werden insbesondere Behörden und Verwaltungen mit hohen Verfügbarkeitsanforderungen angeboten. Die skalierbare Infra structure-as-a-Service-Lösung des secunet Tochterunternehmens und Cloud-Native-Spezialisten SysEleven stellt eine solide Basis für den Betrieb der etablierten Entwicklungs- und Betriebsplattform der Bundesdruckerei dar. Das gemeinsame Angebot erfüllt die Anforderungen von Behörden und Unternehmen an eine moderne Infrastruktur, digitale Souveränität und nationale Sicherheitsinteressen. Es steht für die langjährige Erfahrung der Kooperationspartner in der Entwicklung und demBetrieb von vertrauenswürdigen Lösungen. Das Public-Cloud-Angebot ist ab sofort für Behörden und Unternehmen, die auf eine sichere Cloud-Lösung für kritische Workloads setzen, verfügbar. Norbert Müller, Vice President Cloud Solutions bei secunet und Geschäftsführer von SysEleven, ergänzt: „Unsere Cloud- und Cloud-Native-Lösungen sind so aufgebaut, dass wir sie individuell an die Bedürfnisse unserer Kunden anpas sen können. Damit leisten wir und die Bundesdruckerei einen entscheidenden Beitrag für die digitale Souveränität Deutschlands.“ www.secunet.com Fehlerteufel Leider hat sich in der Ausgabe 06-07/2024 der NET der Fehler teufel zugeschlagen. In dem von Dr. Sonia Strube Martins, Dr. Cara Schwarz-Schilling und Dr. Karl-Heinz Neumann verfassten Beitrag "Mitnutzung gefragt"(Seiten 39-43) muss die Bildunter schrift auf Seite 39 lauten: "Der Zugang zur gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern hängt von der gewählten Netzarchitektur des ausbauenden Netzbetreibers ab." Darüber hinaus ist Dr. Karl-Heinz Neumann Senior Advisor der WIK-Consult GmbH und nicht, wie fälschlicherweise geschrie ben, stellvertretender Vorsitzender der WIK-Consult GmbH.
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