NET 09/2022

6 www.net-im-web.de TRENDS & FAK T EN 9/22 Digitale Dekade für Deutschland Am 31. August 2022 stellte der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, auf der Kabinettsklausur in Meseberg die neue Digitalstrategie der Bundesregierung vor, in der sie den digitalen Fortschritt bis 2030 formuliert. Sie gliedert sich in drei Handlungsfelder: • vernetzte und digital souveräne Gesellschaft; • innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und For- schung; • lernender, digitaler Staat Großes Augenmerk legt die Bundesregierung dabei auf die technologische und digitale Souveränität Deutschlands, um Handlungsfähigkeit zu stärken und Abhängigkeiten zu redu- zieren. Dies soll über eine zielgerichtete Innovationsförderung, den Ausbau von Kompetenzen in Schlüsseltechnologien wie Softwareentwicklung und Mikrochips, Sensoren, künstlicher Intelligenz, Quantencomputern, Kommunikationstechniken, den Ausbau einer fortschrittlichen digitalen Infrastruktur, die konsequente Förderung von Open-Source-Ansätzen und die Schaffung der regulatorischen Rahmenbedingungen er- reicht werden. Darüber hinaus haben die strategischenThemen Cybersicherheit, Desinformation und Plattformregulierung besondere Priorität. Besonders wichtige Ergebnisse, die bis 2025, also zum Ende der Legistraturperiode, erreicht werden sollen, sind: • Die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen hat Glasfaser- anschlüsse. • Verwaltungsleistungen sind mithilfe staatlicher, digitaler Identitäten digitalisiert. • Es gibt ein chancengleiches, barrierefreies Bildungs-Ökosystem als Angebot für alle Lebensphasen. • Die elektronische Patientenakte wird von mindestens 80 % der gesetzlich Krankenversicherten genutzt und das E-Rezept als Standard etabliert. • Für die Nutzung von Daten wurde ein moderner Rechts- rahmen geschaffen, und Datenräume werden besser vernetzt. • Deutschland hat sich auf europäischer und internationaler Ebene für ein Internet als freien, demokratisierenden Raum mit einer globalen, digitalen Ordnung auf Basis der Men- schenrechte eingesetzt. • ImRahmen ihrer Digitalstrategie verfolgt die Bundesregierung gleichzeitig die konkrete Umsetzung von 18 Leuchtturmpro- jekten, die Deutschland digital voranbringen sollen. Verbraucherinteressen im Blick Im August hat sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) gleich zweier Themen angenommen, die die Interessen der Nutzer vonTelekom- munikationsdiensten wahrnehmen sollen. Zum einen veröffentlicht sie am 16. August die Grundsätze zur Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste an einem festen Standort. Damit soll sichergestellt werden, dass Verbrauchern ein Mindest- angebot an TK-Diensten zu einem erschwinglichen Preis ange- boten wird. Schließlich hat der Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 1. Dezember 2021 das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten, also eine Versorgung mit Sprachkommunikationsdiensten und einem Inter- netzugangsdienst, zu einem erschwinglichen Preis an einem festen Standort einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches TK-Netz, geschaffen – für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Für die Ermittlung erschwinglicher Preise wird als Refe- renzpunkt der bundesweite Durchschnitt von Preisen für Produkte herangezogen, die mit einer Grundversorgung vergleichbar sind. Bezüglich des erschwinglichen monatlichen Preises für die Dienste- nutzung werden auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der TK-Einrichtung berücksichtigt, die über das übliche Maß hinausgehen. Für den erschwinglichen Preis für den Anschluss kann der durchschnittliche Preis von Anschlüssen im jeweiligen Landkreis als Referenzwert herangezogen werden. Dadurch wird regionalen Besonderheiten Rechnung getragen, die einen Einfluss auf den Anschlusspreis ausüben können. Preise für Telekommunikationsdienste, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses, die im Zuge der Grundversorgung erbracht werden, sollen die Preise von auf dem Markt angebotenen vergleichbaren Produkten nicht überschreiten. Die Mindestanforderungen für Sprachkommunikations- dienste sowie für den Internetzugangsdienst wurden in der Telekom- munikationsmindestversorgungsverordnung festgelegt, die zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Zum anderen startete die BNetzA eine Anhörung zu Minderungsregelungen fürMobilfunk-Internetzugänge und stellte dazu am 25. August entsprechende Eckpunkte zur Konsultation. „Ziel ist es, am Ende dieses Prozesses den Verbrauchern zu helfen, ihre Rechte zukünftig auch im Mobilfunk geltend machen zu können“, sagt BNetzA-President Klaus Müller. Die Eckpunkte präzisieren die gesetzlichen Vorgaben zur Minderung für Mobil- funk-Internetzugänge, wobei der Nachweis einer Minderleistung imMobilfunk deutlich komplexer ist als imFestnetz. Grund dafür ist, dass die Leistung nicht an einem festen Standort erbracht wird. www.bundesnetzagentur.de

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