NET 9 2023
41 www.net-im-web.de 9/23 Aktuelles vom führenden Glasfaserverband Deutschlands BREKO-Mitglieder stellen sich vor: EXPLOSERV EXPLOSERV ist ein Unternehmen, das sich auf die Kampfmittelsondierung spezialisiert hat, um den Glasfaserausbau sicher und effizient durchzufüh- ren. Bei der Verlegung von Glasfaserkabeln ist es wichtig, dass keine Kampfmittel aus vergangenen Kriegen liegen, da diese eine Gefahr für die Arbei- ter darstellen können. Die Kampfmittelsondierung von EXPLOSERV gewährleistet somit die Sicherheit der Arbeiter und verhindert mögliche Unfälle während des Glasfaserausbaus. Durch die effiziente und gründliche Untersuchung des Bodens können Verzögerungen und zusätzliche Kosten vermieden werden. EXPLOSERV hat langjährige Erfahrung in der Kampfmittelsondierung und arbeitet eng mit den örtlichen Behörden zusammen, um alle notwendigen Genehmigungen einzuholen. Das Unternehmen legt großen Wert auf Qualität und Sicherheit und ist stolz darauf, einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur zu leisten. www.EXPLOSERV.com ausbau in Deutschland maßgeblich vo- rantreiben, haben sich nun erstmals auf ein gemeinsames Verständnis von Open Access geeinigt und verfolgen das Ziel, diese Definition zum Branchenstandard zu machen. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Open Access braucht klare Kriterien, die die Interessen der Glas- faser ausbauenden Unternehmen und der Vorleistungsnachfrager gleichermaßen be- rücksichtigen. Diese haben wir mit unserer Definition gesetzt.Wer jetzt noch ernsthaft behauptet, Open Access Geschäftsmodelle im Glasfaserausbau scheiterten an fehlen- den technischen Schnittstellen, der will entweder als Anbieter seine Netze nicht öffnen, oder sich als Nachfrager nicht auf anderen Netzen einkaufen.“ Kern der Open Access Definition des BREKO sind vier Kriterien: 1. Freiwilliger Netzzugang Open Access wird dann zumErfolgsmodell, wenn die Interessen sowohl der Anbieter als auch der Nachfrager angemessen be- rücksichtigt werden. Daher sollte Open Access nicht regulatorisch durch die Bun- desnetzagentur angeordnet werden, son- dern auf freiwilliger Basis erfolgen. Die stetig steigende Anzahl an Open Access Kooperationen zeigt, dass das Geschäftsmo- dell ohne staatliche Eingriffe funktioniert. Unterschiedliche Interessenlagen müssen und können die beteiligten Unternehmen selbst ausbalancieren. Die Bundesnetzagen- tur sollte dabei moderierend unterstützen, um einen Branchenstandard zu etablieren. 2. Offener Netzzugang Open Access Angebote sollten grundsätzlich von jedem interessierten Diensteanbieter diskriminierungsfrei genutzt werden kön- nen. Ein exklusiver Zugang, der bestimmten Nachfragern vorbehalten ist, fällt also nach dieser Definition nicht unter den Begriff Open Access. 3. Diskriminierungsfreier Netzzugang Eine unterschiedliche Behandlung ein- zelner Open Access Nachfrager sollte nur erfolgen, wenn dafür eine sachliche Rechtfertigung besteht. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit einer preislichen Differenzierung zwischen einzelnen Nachfragern, beispielsweise, wenn die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Anschlüssen durch einzelne Nachfrager garantiert wird. 4. Fokus auf die Anbindung von Endkun- dinnen und Endkunden Nur solche Netzzugänge, die einen di- rekten Zugang zu Endkundinnen und Endkunden ermöglichen, wie beispiels- weise der Layer-2- oder Layer-3-Bit- stromzugang, fallen unter die Defini- tion von Open Access. Andere Formen des Netzzugangs wie beispielsweise die Vernetzung mehrerer Standorte über Glasfaserleitungen dritter sind ebenfalls wichtig für denNetzausbau, aber getrennt vom eigentlichen Open Access Geschäft zu betrachten. Zentrales Open Access Produkt Auch wenn Open Access auf unterschied- lichen Stufen derWertschöpfung gewährt werden kann, spricht Vieles dafür, dass sich der Layer-2-Bitstromzugang als zen- trales Open Access Produkt herausbilden wird. Denn für den Massenmarkt, der Privatanschlüsse und immer noch die meisten Geschäftskunden umfasst, bieten Layer-2-Bitstromzugänge gute Vorausset- zungen: Eine recht faire Aufteilung der Wertschöpfung zwischen Netzbetreiber und Diensteanbieter, relativ großen Spiel- raum bei der Konfiguration und – beson- ders wichtig für die schnelle Verbreitung von Open Access – eine technische Um- setzbarkeit innerhalb weniger Wochen. Daher sollten die erforderlichen Schnitt- stellen, Prozesse und Vertragsstandards zunächst mit Blick auf dieses Produkt weiterentwickelt werden. www.brekoverband.de Open Access Angebote soll- ten von jedem Dienstean- bieter diskriminierungsfrei genutzt werden können
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2Mzk=