NET September 2025

09/25 Telemark wird vierter Partner der Ruhr-Allianz Der Ruhr-Backbone erhält Verstärkung: Mit Telemark tritt ein weiterer starker Partner dem Kooperationsnetzwerk der regionalen Netz- und Rechenzentrumsbetreiber DOKOM21, GELSEN-NET und GLASFASER RUHR bei. Grundlage des Beitritts ist der Neubau des Telemark- Rechenzentrums in Menden. Die vier Unternehmen bündeln ihre Expertise, um die digitale Wertschöpfung in der Metropolregion Ruhr voranzubringen, die Netzinfrastruktur weiter auszubauen und neue Internetunternehmen anzusiedeln. Der Ruhr-Backbone, 2020 neu gegründet, verbindet die Netze und Rechenzentren der Partner und bietet somit die direkte Anbindung an den Internetknoten Ruhr-CIX. www.gelsen-net.de Data Act ist in Kraft gertreten Ab sofort müssen die Unternehmen in Deutschland den europäischen Data Act vollständig umgesetzt haben. Doch die Bundesregierung hat es in der 20 Monate langen Übergangsfrist seit dem Beschluss nicht geschafft, Verfahrensfragen zu klären und Aufsichtsbehörden zu benennen. „Wer in Europa Gesetze beschließt, muss auch für ihre Umsetzung sorgen. Dazu gehört, die Betroffenen ausreichend zu informieren“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Auch wegen vieler neuer Rechtsbegriffe und fehlenden Ansprechpartnern in der Verwaltung hatte in einer Bitkom-Studie im Frühjahr erst jedes hundertste Unternehmen (1 Prozent) den Data Act vollständig umgesetzt, gerade einmal weitere 4 Prozent immerhin teilweise. „Deutschland manövriert sich nicht nur in einen Europarechtsbruch, sondern wird auch zu einem Bremsklotz für eine einheitliche europäische Auslegung des Data Act“, so Wintergerst. „Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein Durchführungsgesetz zum Data Act verabschieden und perspektivisch eine Digitalagentur unter dem Digitalministerium gründen, die auch die Aufsicht zum Data Act übernimmt.“ Bis dahin sollten die Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für den Data Act zuständig sein, auch um eine Zersplitterung der Aufsicht in die einzelnen Landesdatenschutzbehörden zu vermeiden. Der EU Data Act ist im Januar 2024 in Kraft getreten und wird nach einer Übergangsfrist ab heute grundsätzlich anwendbar. Er beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen, die etwa den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern oder den Zugriff von Verwaltungen auf Unternehmensdaten in einem Notfall ermöglichen sollen. Er macht aber auch Vorgaben für Vertragsklauseln rund um Daten und gibt Unternehmen und Nutzenden Rechte an Daten von vernetzten Geräten, was die Entwicklung neuer Dienstleistungen unterstützen kann. www.bitkom.org www.snom.com Ihr Snom IP-Telefon kann mehr. Revolutionieren Sie Ihre Unternehmenskommunikation. Hochintegriert, sicher, flexibel.

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