NET 04/2026

www.net-im-web.de 35 04/2026 „Wenn die EU industrielle Verlagerungen verhindern will, muss sie auch die digitale Basis dieser Industrie absichern.“ Rechenzentren verbrauchen in Deutschland derzeit rund 21 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr, 2030 werden es rund 30 Milliarden Kilowattstunden sein. Stromkosten sind der größte Kostenfaktor und machen rund die Hälfte der Betriebskosten eines Rechenzentrums aus. Anders als klassische Produktionsanlagen sind sie aber flexibler bei ihrer Standortwahl. Das Risiko, dass neue Kapazitäten außerhalb Europas entstehen, ist entsprechend hoch, wie das Gutachten schlussfolgert. Es wurde erstellt von Prof. Dr. Christian Koenig, LL.M. (LSE), Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI) der Universität Bonn. Das Gutachten warnt in diesem Zusammenhang vor einem Dominoeffekt: Werden Rechenkapazitäten aufgrund hoher Strompreise in großem Stil außerhalb Europas gebaut, geraten europäische Unternehmen in neue Abhängigkeiten. Im Vergleich zu anderen energieintensiven Unternehmen sind Rechenzentren in ihrer Standortwahl häufig weniger stark an klassische industrielle Standortfaktoren wie Rohstoffanlieferung oder die Einbindung in lokale Produktionscluster gebunden. Zwar bestehen auch für Rechenzentren relevante Standortbindungen, insbesondere durch Anforderungen an Stromnetz- und Glasfaseranbindung, geringe Latenz zu Nutzer- und Datenknotenpunkten, Flächenverfügbarkeit sowie Genehmigungs- und Realisierungsbedingungen. Gleichwohl ist die Standortentscheidung bei Rechenzentren in der Praxis in besonderem Maße durch die laufenden Energiekosten geprägt, da der Strompreis einen der größten operativen Kostenblöcke darstellt und im internationalen Wettbewerb direkt die Wirtschaftlichkeit neuer Kapazitäten bestimmt. Vor diesem Hintergrund ist bei Rechenzentren von einer mindestens vergleichbar hohen, teilweise höheren Strompreissensibilität auszugehen. Damit steigt das Risiko, dass Investitionen in neue Rechenzentrumskapazitäten (Neuansiedlungen und Erweiterungen) bei ausbleibender Entlastung eher in Drittstaaten verlagert werden, in denen Stromkosten wettbewerbsfähiger sind. Im Extremfall folgt die Industrie der digitalen Infrastruktur ins Ausland, weil Rechenkapazitäten und KI-Fähigkeiten dort näher, billiger oder verlässlicher verfügbar sind. Das Gutachten beschreibt dieses Risiko als „Adhäsionsmigration“: Den Rechenzentren folgen Abwanderungen der förderungsfähigen Industriezweige infolge mangelnder Serverkapazitäten in der EU. Hinzu kommen anspruchsvolle Latenzminimierungsbedürfnisse moderner Produktionsanlagen, die dann nur in Drittstaaten mit Standortvorteilen für Rechenzentren befriedigt werden können. Rechenzentren sind nämlich für moderne Wirtschaftszweige (hoch technologisierte Produktionsketten, IT, Robotik und KI) gleichzusetzen mit einer Funktionsbedingung einer vollintegrierten Lieferkette. Sie bilden somit „Grundrohstoffe“ beziehungsweise sind als Basisprozesse in moderne Wertschöpfungsketten integriert. Wintergerst: „Digitale Souveränität entscheidet sich nicht in Strategiepapieren, sondern bei konkreten Investitionsentscheidungen. Wenn wir nicht handeln und Rechenzentren bei den Strompreisentlastungen berücksichtigen, droht der schrittweise Verlust zentraler Teile unserer digitalen Infrastruktur.“ Das Gutachten stellt klar: Die europäischen Beihilferahmen sind Verwaltungsvorgaben und müssen so angewendet werden, dass die formulierten Ziele tatsächlich erreicht werden. Wenn eine Branchenliste digitale Infrastrukturen wie Rechenzentren faktisch ausschließt, obwohl sie für die geschützten Industrien unverzichtbar sind und obwohl es eindeutige Ausbauziele gibt, entstehe ein Widerspruch. Zudem sind Rechenzentren vorgelagerte Basisinfrastruktur. Ihre Ausklammerung unterlaufe die Wirksamkeit der Entlastungsinstrumente und führe in den einzelnen Endmärkten zu diskriminierenden sowie wettbewerbsverzerrenden Effekten. Genau deshalb sei die Einbeziehung von Rechenzentren aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und Kohärenz geboten. Zudem zeigt das Gutachten Wege auf, wie eine Einbeziehung rechtssicher erfolgen kann: Entweder durch eine funktionale Auslegung der bestehenden Regeln oder, wo Kriterien digitale Geschäftsmodelle nicht abbilden, durch sachgerechte Ergänzungen. Alternativ kann eine Förderung unmittelbar auf Basis des EU-Vertragsrechts begründet werden. Bitkom appelliert an die EU-Kommission, Rechenzentren bei den Strompreisentlastungen zu berücksichtigen – und an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen. Wintergerst: „Die Strompreissenkung ist im Koalitionsvertrag angekündigt, jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Wer die Betriebskosten von digitalen Infrastrukturen senkt, stärkt unsere digitale Souveränität.“ www.bitkom.org Digitale Souveränität stärken Ohne leistungsfähige Rechenzentren funktionieren weder Industrie 4.0 noch KI-Anwendungen Digitale Souveränität entscheidet sich nicht in Strategiepapieren, sondern bei Investitionsentscheidungen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjE2Mzk=