34 www.net-im-web.de 04/2026 NETZE Digitale Souveränität stärken Strompreisentlastung muss auch für Rechenzentren gelten Bernhard Reimann Rechenzentren müssen bei Strompreisentlastungen berücksichtigt werden. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. Denn Rechenzentren sind – auch wenn ihre Leistungen extern bezogen werden – vollständig in moderne Industrieunternehmen virtuell und zugleich in der Wertschöpfung real integriert. Für eine wettbewerbsfähige Geschäftstätigkeit von Unternehmen sind sie mithin unabdingbar. Bernhard Reimann ist Chefredakteur der NET Der Befund: Eine Entlastung ist nicht nur europarechtlich zulässig, sie ist aus Sicht des Gutachtens sogar notwendig, damit die bestehenden EU-Regeln ihr Ziel erreichen. „Rechenzentren sind das Rückgrat von Industrie und Wirtschaft. Wenn wir energieintensive Industrie schützen wollen, dürfen wir ihre digitale Infrastruktur nicht außen vor lassen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Ohne leistungsfähige Rechenzentren funktionieren weder Industrie 4.0 noch KI-Anwendungen noch vernetzte Produktionsprozesse.“ Wie das Gutachten zeigt, zielen die aktuellen EU-Regelungen zur Strompreisentlastung darauf ab, die Abwanderung energieintensiver Branchen zu verhindern. Welche Wirtschaftszweige mit befristeten Strompreisentlastungen gefördert werden können, soll sich ermessensleitend unter Rückgriff auf die Liste der Mitteilung der Kommission über Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen bestimmen. Rechenzentren sind – auch wenn ihre Leistungen extern bezogen werden – vollständig in moderne Industrieunternehmen virtuell und zugleich in der Wertschöpfung real integriert. Für eine wettbewerbsfähige Geschäftstätigkeit der Unternehmen der in der Kommissionsliste genannten Wirtschaftszweige sind sie mithin unabdingbar. Sie steuern höchstkomplexe Fertigungsprozesse und ermöglichen durch Automatisierung Gewinne an Effizienz und Fehlerfreiheit, die ohne sie nicht möglich wären, sodass Rechenzentren maßgeblich zur Wertschöpfung der von ihnen abhängigen Industrien beitragen. Dementsprechend müsste eine kohärente Förderung der aufgelisteten Wirtschaftszweige gleichermaßen Rechenzentren beinhalten. Rechenzentren aber sind in der maßgeblichen Liste betroffener Branchen nicht aufgeführt, dabei sind sie wesentlicher Bestandteil genau jener Industrien, die geschützt werden sollen. „Wenn Rechenzen- tren nicht in Europa entstehen, entstehen sie dort, wo die Energiepreise günstiger sind. Oft sind die Umwelt- und Sicherheitsstandards dort niedriger“, betont Wintergerst. (Foto: Cornell Frühauf, Pixabay)
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